„Auf nach Rom! Die Papstsau umbringen.“
(www.conservo.wordpress.com)
Von Wilfried Puhl-Schmidt, BPE *)
Ich möchte verhindern, dass eine Nachricht in den Archiven der Medien verstaubt oder bewusst aus unserer Erinnerung verdrängt wird. Was war Anfang letzten Jahres geschehen?
Der pensionierte Lehrer Albert Voß aus Lüdinghausen hatte auf sein Auto deutlich sichtbar die Forderung geklebt: „Auf nach Rom! Die Papstsau umbringen.“ Damit war er in der Gegend herum gefahren. Er erregte öffentliches Ärgernis und wurde angezeigt.
Helmut Matthies, Chefredakteur der evangelischen Nachrichtenagentur ideaSpektrum, schrieb dazu in Nr. 14/2017 folgenden Kommentar. Ich empfehle Ihnen die Lektüre gerade deswegen, weil ich in keiner Zeitung oder anderen Medien einen so prägnanten Vergleich fand.
Lesen Sie bitte: „Am Auto eines Deutschen steht als großer Spruch: „Auf nach Mekka! – Die oberste Islamsau umbringen“. Wäre so etwas denkbar? Natürlich nicht! Und wenn es doch passiert wäre, hätte die Polizei Großalarm gegeben. Die Kirche hätten gegen Islamophobie eine Stellungnahme nach der anderen heraus gemailt; die Grünen eine Sondersitzung im Landtag beantragt, um Hetze gegen den Islam gesetzlich zu unterbinden. Glaubenstreue Muslime hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit das Auto kurzerhand abgefackelt…
Das Landgericht Münster hat nun diesen Mann, der zum Mord aufruft, vom Vorwurf der Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften freigesprochen. Seine Sprüche seien zwar „unpassend“, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber es ging ja auch nur gegen die höchste Autorität der Christen, nämlich Christus, und das Oberhaupt der katholischen Kirche, den Papst.“ Soweit Chefredakteur Helmut Matthies.
Zur Ergänzung sei gesagt, dass Herr Voß vom Amtsgericht Lüdinghausen als Bewährungsauflage zu 500 Euro verurteilt worden war. Gemäß §166 ist die Aufforderung laut Urteil Beschimpfung der christlichen Kirchen und dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Staatsanwalt hatte 3000 Euro als Strafe gefordert. Der Richter der nächsten Instanz vom Landgericht Münster sprach Herrn Voß jedoch, wie bereits gesagt, frei.
Ich habe mich nun gefragt, welches Urteil ein Richter gegen mich fällen würde, wenn ich mit einem Plakat durch die Strassen zöge mit der Aufschrift „Allah schürt selbst das Höllenfeuer gegen Ungläubige“. Dies ist keine böswillige Unterstellung. Vielmehr offenbart der islamische Gott dies in Sure 17 Vers 97. Würde ich verurteilt, weil ich durch diesen Hinweis den öffentlichen Frieden störe? Oder würde ich frei gesprochen, weil ich ja einen muslimischen Glaubensinhalt wiedergebe, der sich aus dem Koran ergibt? Würde ein Islam-freundlicher Richter anders urteilen als ein Islam-kritischer?
Muslime feiern den legendenhaften Geburtstag Mohammeds mit großer Hingabe. Welches Urteil würde ein Richter fällen, wenn ich an diesem Tag ein Plakat durch die Straßen trüge mit der Aufschrift: „Mohammed ließ Frauen und Männer foltern und ermorden, welche ihn kritisierten“. Dieser Satz würde möglicherweise zu öffentlichem Ärger bis hin zu blutigen Gewalttaten führen, da viele Muslime sich in der Biographie Mohammeds sehr wohl auskennen und diese jedoch verschweigen oder verdrängen.
Würde ein Richter mich verurteilen obwohl die blutigen Untaten Mohammeds in muslimischen Quellen historisch belegbar sind? Grundsätzlich ergibt sich für mich die Frage, inwieweit gerade in der heutigen kritischen Zeit Urteile gemäß der Weltanschauung der Gerichte und der politischen Korrektheit gefällt werden.