(www.conservo.wordpress.com)
Von Klaus Hildebrandt *)
(An botschafterin@ekd.de botschafterin@ekd.de)
Sehr geehrte Frau Dr. Käßmann,
es wirkt erschütternd auf mich, wenn sich eine “Reformationsbotschafterin” in dieser Form ausspricht.
Bitte nennen Sie mir ein Land auf der Welt, das sein Volk nicht notfalls mittels Gewalt (per “Schießbefehl) vor illegalen Eindringlingen schützen würde. Ansonsten könnte man auch Kasperles mit Spielzeugpistolen an die Außengrenzen schicken und gleich sämtliche Botschaften, die bisher Einreisevisa ausstellen, komplett dicht machen.
Dass Sie gut Autofahren können, bedeutet nicht, dass Sie sich auch in der Politik auskennen. Ich bin Christ und bleibe es, auch wenn Ihnen die AfD nicht passt. Daran werden Sie nichts ändern, ganz im Gegenteil. Und ich werde diese demokratische, familienfreundliche und nicht-feministische Partei ganz sicher auch im September wählen, selbst wenn Sie sich auf den Kopf stellen.
Ich füge Ihnen mal einen Auszug aus dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (s. ganz unten) bei. Es ist wirklich unglaublich, mit welcher Naivität und Unwissenheit Sie wichtige Politikbereiche wahrnehmen und Millionen ordentliche Bürger pauschal diffamieren. Sie machen den Staat und dessen Gesetze lächerlich, vom Christentum ganz zu schweigen.
Auch Ihre Forderung nach einem schärferen Profil der Kirche in der Politik lehne ich strikt ab, steht diese doch im krassen Gegensatz zur Lehre Christi (Trennung von Kirche und Staat).
Gott behüte uns vor Ihnen und Ihrem Gutmenschentum, sollten Sie je mit dem Gedanken spielen, in die Politik einzusteigen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hildebrandt (Rheinland-Pfalz)
*****
(Gesendet: Mittwoch, 17. Mai 2017 um 15:01 Uhr, Von: “Schmid Kurt” Betreff: Re: Käßmann: Die AfD ist für Christen nicht wählbar)
Frau Käßmann als Lutherbotschafterin einzusetzen, um die Ev. Kirche beim 500 jährigen Jubiläum zu repräsentieren, ist allein schon ein Skandal, weil sie niemals die Anliegen von Luther glaubhaft wiedergeben/vertreten kann.
Frau Käßmann glaubt nicht, dass Jesus Gottes Sohn ist, sie glaubt, dass Josef der leibliche Vater von Jesus ist.
Ferner glaubt Frau Käßmann nicht, dass Jesus leiblich auferstanden ist, er sei nur geistlich auferstanden.
Eine Kirche, die solche Repräsentanten/innen braucht, kann man schlichtweg vergessen.
Diese Dame ist schon mehrfach in ihrem Leben gescheitert und sollte gerade deshalb nicht andere Menschen verunglimpfen, die nicht in das Bild ihrer linksversifften Evang. Kirche passen.
Sie glauben gar nicht, wie mich diese stets besserwisserische Art dieser fragwürdigen Theologin anwidert.
Nun gibt es genug Personen, die ihre Bücher kaufen und immer noch meinen, sie wäre eine tolle Theologin.
Ja, diese Dame toleriert fast alles, selbst das, was die Bibel als Sünde bezeichnet, darum scheinen die Leute sie zu mögen.
Was wohl ihr oberster Dienstherr sagen wird, wenn sie vor IHM Rechenschaft ablegen muss.?
Nicht zuletzt wegen Personen wie Frau Käßmann habe ich die Evang. Kirche nach siebzig Jahren Mitgliedschaft mit Überzeugung verlassen. Diese Evang. Kirche ist nach meiner Auffassung keine Kirche im Sinne Jesu mehr, sondern eher ein Verein religiösen Brauchtums, wo sich alle linksorientierten Parteien, besonders die Grünen austoben können, mit
Unterstützung von Käßmann und Konsorten.
Liebe Grüße, Kurt Schmid
(PS. einige persönliche Freunde/innen lasse ich hier mitlesen.)
*****
(Sent: Wednesday, May 17, 2017 11:36 AM
Subject: Käßmann: Die AfD ist für Christen nicht wählbar)
Margot Käßmann
16.05.2017
Käßmann: Die AfD ist für Christen nicht wählbar “Ein Wahlprogramm, das Menschen abwertet”
Die AfD ist nach Ansicht der evangelischen Theologin Margot Käßmann (58), für Christen nicht wählbar. So äußerte sie sich in einem Spiegel-Interview. Dabei gehe es nicht nur um eine fragwürdige Haltung Flüchtlingen gegenüber, sondern auch gegenüber Frauen.
Sie werde keine Wahlempfehlung abgeben, betonte Margot Käßmann in einem am Dienstag auf Spiegel Online veröffentlichten Interview. “Als Privatperson kann ich aber sagen, dass es mir vollkommen unverständlich ist, wie ein Christ AfD wählen kann”, so die Reformationsbotschafterin der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Die Partei vertrete ein Programm, das Menschen abwerte, “die nicht so aussehen, wie sich AfDler sogenannte Bio-Deutsche vorstellen”, so die ehemalige EKD-Ratsvorsitzende. Zudem verbiete es sich für Christen, über Schießbefehle gegen Flüchtlinge nachzudenken. Auch das Frauenbild der Partei komme “altbacken” daher.
“Stärke der Kirche ist Begegnung von Mensch zu Mensch”
Käßmann forderte zugleich ein schärferes Profil der Kirche in der politischen Debatte. Es sei gut, in gesellschaftlichen Fragen Stellung zu beziehen. In Fragen von Krieg, Frieden, globaler Gerechtigkeit oder vom Umgang mit Menschen auf der Flucht könne die Kirche nicht schweigen.
In Bezug auf die Nutzung von sozialen Medien im kirchlichen Alltag sagte Käßmann: “Unsere Stärke ist die Begegnung von Mensch zu Mensch.” Sie habe nichts gegen Twitter und Facebook.
“Social Media überfordert”
Allerdings habe sie den Eindruck, dass die Menschen davon auch überfordert seien. “Social Media bleibt anonym, das Face-to-Face in der Kirche ist echt.”
Die Reformationsbotschafterin unterstrich zudem, dass eine kritische Haltung gegenüber Luther wichtig sei. Bei den antisemitischen Äußerungen des Reformators habe man es “ganz klar mit rassistischen Beweggründen zu tun”. Den Zeitgeist als Entschuldigung für die Äußerungen Luthers zu verwenden sei ihr zu einfach. Den Einwand, wonach Luther bei einer solchen Betrachtung zu negativ wegkomme, wies Käßmann zurück. “Wir mussten seine Judenschriften und ihre fatalen Folgen analysieren.”
(https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2017-05-16/kaessmann-die-afd-ist-fuer-christen-nicht-waehlbar) (KNA)
__________________________________
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- 9 Zum Gebrauch von Schußwaffen Berechtigte
Bei Anwendung unmittelbaren Zwanges ist der Gebrauch von Schußwaffen nur gestattet
den Polizeivollzugsbeamten des Bundes (§ 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 19. Juli 1960 – Bundesgesetzbl. I S. 569);
den Beamten des Grenzaufsichtsdienstes und denen des Grenzabfertigungsdienstes, wenn sie Grenzaufsichtsdienst verrichten, des Zollfahndungsdienstes und des Bewachungs- und Begleitungsdienstes;
(weggefallen)
den Beamten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit strom- und schifffahrtspolizeilichen Befugnissen nach näherer Anweisung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur;
(weggefallen)
den mit Vollzugs- und Sicherungsaufgaben betrauten Beamten der Bundesgerichte und der Behörden der Bundesjustizverwaltung;
anderen Personen, die durch die zuständigen Bundesbehörden mit Aufgaben betraut sind, die den unter den Nummern 1 bis 6 aufgeführten Beamten obliegen;
den der Dienstgewalt von Bundesbehörden unterstehenden Personen, die mit Aufgaben der Strafverfolgung betraut sind, wenn sie sich in Ausübung dieser Tätigkeit im Vollzugsdienst befinden.
- 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.