(www.conservo.wordpress.com)
https://www.journalistenwatch.com/2017/05/31/kein-witz-mehr-ueber-fluechtlinge/
Art. 3 Abs. 1 GG : ” Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ”
Der allgemeine Gleichheitssatz verlangt zum einen seinem Wortlaut nach Rechtsanwendungsgleichheit und zum anderen – im Zusammenwirken mit Art. 1 Abs. 3 GG, der Bindung der Gesetzgebung an die Grundrechte – Rechtsetzungsgleichheit
So steht es geschrieben. Aber die tägliche Realität im heutigen Deutschland sieht erschreckend anders aus , wie obiger Link eindeutig ausweist. Wer vor diesem geschilderten Hintergrund immer noch von einem Rechtsstaat spricht dem müsste das Wort im Halse steckenbleiben . DAS , was hier geschildert wird hätte die STASI , hätte die Gesinnungsjustiz der DDR nicht besser machen können . Solche Praktiken haben mit Demokratie absolut nichts mehr zu tun !
Geradezu betroffen macht hier die Tatsache dass die Unionsparteien derartige skandalöse Ungerechtigkeiten stillschweigend dulden . Dieses Verhalten macht die Unionsparteien in keiner Weise glaubwürdiger .Nun stellt sich die Frage ob die bedauernswerte betroffene Frau sich nicht einen wirklich tüchtigen Anwalt suchen sollte und gegen dieses Unrechtsurteil vorgehen sollte.
Es ist doch ein unübersehbarer Verstoß gegen das festgeschriebene Gleichheitsprinzip , wenn eine Frau Reker (OB Köln) als Person des öffentlichen Lebens offen über die Medien zum Abstandhalten gegenüber Asylanten auffordert und wenn dann gleichzeitig unbescholtene Menschen gerichtlich bestraft werden , bloß weil sie der öffentlichen Aufforderung einer politischen Mandatsträgerin – die im öffentlichen Bewusstsein als untadelige Demokratin gilt – Folge leisten .
Hier liegt ein im Verständnis anständiger , unbescholtener und rechtstreuer Bürger eklatanter Rechtsbruch vor , den man nicht unwidersprochen hinnehmen sollte .
Für den Fall , dass die betroffene Frau etwas gegen diese skandalöse Behandlung unternehmen sollte wünsche ich ihr im Namen vieler anteilnehmender Mitbürger/innen von ganzem Herzen Erfolg . Wenn das Gleichheitsprinzip bei unserer Jusitz wirklich noch gelten würde dann wäre entweder die bedauernswerte Frau nicht verurteilt worden oder aber Frau Reker hätte ebenfalls vor Gericht stehen müssen , oder ?
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