FKA wird bestätigt: Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes aus dem Haus Heiko Maas (SPD) ist verfassungswidrig!

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(Eigener Bericht)

Von Anfang an haben sich die im Freiheitlichen Konservativen Aufbruch zusammengeschlossenen Konservativen in CDU und CSU (FKA) gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz gestellt. Vordergründiges Ziel dieses Gesetzes ist es, strafbare Inhalte aus sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook und Twitter zu löschen. Dieses Ziel wird mit dem Gesetz von SPD-Justizminister Heiko Maas aber nicht erfüllt, im Gegenteil:

Bereits seit zwei Jahren hatte Maas seine Amt als Justizminister missbraucht, um linke NGOs, wie die von einer ehemaligen Stasimitarbeiterin geführten Amadeu-Antonio-Stiftung, mit politischem Druck bei Facebook und Twitter als Experten für „Hate-Speech“ und strafbare Inhalte zu installieren. Dazu hatte Maas in seinem Hause eine sogenannte Task-Force ins Leben gerufen. Ziel dieser Aktivitäten: Kritische konservative und bürgerliche Aktivisten sollten mundtot gemacht werden. Dies bestätigte sich in den letzten Monaten immer mehr, denn linksextreme und islamistische Gewaltaufrufe wurden von Facebook, Twitter & Co. so gut wie nie gelöscht.Das vor einigen Monaten von Maas eingebrachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll diese unhaltbaren Zustände nun auch noch gesetzlich legitimieren: Nicht mehr unabhängige Gerichte sollen darüber entscheiden, welche „Posts“ in den sozialen Netzwerken rechtswidrig oder gar strafbar sind, sondern die Internet-Konzerne selbst, die dabei natürlich auf die bereits eingerichtete Infrastruktur aus linken NGOs und SPD-nahen Journalisten wie „Correctiv“ zurückgreifen werden.

Trotz der unermüdlichen Warnungen des FKA hat die Unionsführung die Gefahr für die Meinungsfreiheit bis heute nicht erkannt. Volker Kauder, Chef der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, gab jüngst seine völlige Unwissenheit preis und erklärte, das Gesetz von Maas müsse noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Dagegen wendet sich der FKA erneut und wird nun durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags bestätigt:

Ungewöhnlich deutlich, stellte der Wissenschaftliche Dienst in einem neuen Gutachten fest, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig sei. Da das Gesetz eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalte und die Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro für unterlassene Löschungen unverhältnismäßig hoch seien, befürchtet der Wissenschaftliche Dienst vorauseilende Löschungen von Einträgen, die in Wahrheit nicht gegen geltendes Recht verstoßen würden. Diese Eingriffe in die Meinungsfreiheit seien daher nicht gerechtfertigt. Der Gesetzentwurf sei materiell verfassungswidrig und verstoße gegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Eingeholt hatte dieses Gutachten die CSU-Bundestagsabgeordnete Iris Eberl aus Aichach.

Der stellvertretende Vorsitzende des Freiheitlich-konservativen Aufbruchs in der Union – Die WerteUnion -, Dr. Thomas Jahn, appelliert daher an die Unionsführung und vor allem Volker Kauder: „Stoppen Sie Heiko Maas und dieses unsägliche Gesetz! Sorgen Sie dafür, dass unsere Verfassung nicht abermals gebrochen wird! Die Meinungsfreiheit ist eine der zentralen Grundlagen unserer Demokratie und Freiheit. Sie darf nicht ins linke Fahrwasser einer perfiden SPD-Wahlkampfagenda geraten!“

www.conservo.wordpress.com   16.06.2017
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