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Von Jouwatch *)
Frankfurt (am Main) – Wie es scheint, glauben manche SPD-Funktionäre, sich alles herausnehmen zu dürfen. So auch Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), der im März eine geplanten Veranstaltung des Wirtschaftsclubs Rhein-Main mit der AfD-Vorsitzenden Dr. Frauke Petry auf Facebook unter anderem mit: „AfD? AUSLADEN!“ und weiteren amtsanmaßenden Hinweisen zur politischen Konkurrenz veröffentlichte. Die AfD wehrte sich. Nun musste der selbstherrliche SPDler laut Gerichtsbeschluss den Facebook-Kommentar über die AfD löschen. Zudem wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro im Fall einer Zuwiderhandlung angedroht.
Für Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) nahm sein selbstherrlicher Facebook-Eintrag über die Alternative für Deutschland (AfD) nun ein knackiges Ende. Im März hatte Feldmann zu einer geplanten Veranstaltung des Wirtschaftsclubs Rhein-Main mit der AfD-Vorsitzenden Dr. Frauke Petry unter anderem geschrieben: „AfD? AUSLADEN!“ Weiter bemerkte der SPD-Funktionär in seinem Facebookeintrag, die Einladung gebe „völlig unnötig den Rechtspopulisten eine Plattform und wirft einen Schatten auf die anständigen Frankfurter Unternehmer und unsere liberale Stadt“.Bereits gelöschter Facebook-Eintrag von OB Peter Feldmann (Bild: Screenshot):
Die AfD ließ sich diese amtsanmaßenden Aussagen so nicht gefallen. Jedoch wies das Verwaltungsgericht Frankfurt im April zunächst einen Eilantrag der AfD auf Löschung des Facebook-Postings zurück.
Feldmann hat „Stimmung gemacht“
Am Dienstag nun befand der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in seinem Urteil, dass Feldmann „Stimmung gemacht“ habe. Das aber dürfe vielleicht ein Peter Feldmann, nicht aber der Frankfurter Oberbürgermeister. Konkret hieß es in dem Urteil des VGH-Richter, dass Feldmann gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen und in amtlicher Eigenschaft Stellung gegen die AfD-Vorsitzende bezogen habe. Mit seiner Äußerung habe er „parteiergreifend in den politischen Meinungskampf eingegriffen“ und gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.
Nun musste der studierte Politologe und Sozialbetriebswirt seinen Facebookkommentar über die AfD löschen, wie der Kölner Anwalt Ralf Höcker am Donnerstag laut einer AfD-Pressemeldung mitteilte. Das ordnete der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einer einstweiligen Anordnung an. Durch den Kasseler Richter wurde zudem ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro im Fall einer Zuwiderhandlung angedroht.“ Zudem muss die Stadt Frankfurt die Verfahrenskosten tragen, so das Nachrichtenmagazin tag24.
Wanka, Reker und weitere Parteifunktionäre verletzen munter das Neutralitätsgebot
Feldmann steht mit seiner Verletzung des Neutralitätsgebots nicht auf einsamer Flur. Wie JouWatch berichtete, hatte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) 2015 sich herausgenommen, im politischen Meinungskampf auf Mittel ihrer Behörde zurückgreifen zu können.
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) ist ein weiteres Beispiel politischer Überheblichkeit unter vielen, die dem Glauben verfallen, dass alle Mittel im „Kampf gegen den Gegner“ erlaubt seien. Dies sah das Kölner Verwaltungsgericht anders und teilte mit, dass auch sie gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstoßen habe (JouWatch berichtete).
Frankfurts OB kündigte indes mutig an, er werde dem Gerichtsbeschluss Folge leisten, stehe jedoch als Privatperson immer noch zu seinem Eintrag. (BS)