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Hiermit fordere ich als Staatsbürger und Steuerzahler den Bundesfinanzminister als Hauptkassierer der Bundesrepublik Deutschland auf, den bei den linksextremistischen Aktionen anläßlich einer als friedlich bezeichneten politischen Demonstration gegen den G20-Gipfel entstandenen Schaden einzuklagen.
Haftbar sind die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und der Erste Bürgermeister von Hamburg Olaf Scholz. Es liegt ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis der Tat vor, das Frau Merkel unwidersprochen von Herrn Scholz in aller Öffentlichkeit im großen Sommerinterview im ARD-Fernsehen abgegeben hat:
Mit Blick auf die massiven Krawalle am 7./8. Juli sagte sie: “Dafür habe ich genauso die Verantwortung wie Olaf Scholz und drücke mich auch nicht davor.” Damit stellt sich die Kanzlerin hinter Hamburgs Ersten Bürgermeister. “Wir haben das gemeinsam gestaltet”, sagte Merkel weiter.Hiermit bekennt sich die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt schuldig an der mehrere Tage anhaltenden größten Straßenschlacht in Deutschland. Von Gesetzes wegen ist sie somit haftbar für den Schaden, den sie mit Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz angerichtet hat.
Angerichtete Sach- und Personenschäden:
- Ladenplünderungen,
- Hausbeschädigungen,
- Beschädigungen durch gelegtes Feuer,
- Angezündete geparkte PKW’s,
- Widerstand gegen die Staatsgewalt,
- Körperverletzungen von mehreren hundert Polizisten,
Zur Abwehr der bürgerkriegsähnlichen Attacken mußten ca. 20.000 Polizeikräfte aus mehreren Bundesländern und dem Ausland eingesetzt werden. Sie mußten Wasserwerfer u.a. Gerät einsetzen, um der gegen sie gerichteten Gewalt Herr zu werden.
Der Umfang und die Art der angerichteten Schäden, die Kosten dieses Großeinsatzes sind im Einzelnen aus den Polizeiberichten zu entnehmen. Die zuständigen Ministerien sind aufzufordern, unverzüglich die Höhe des angerichteten Schadens zu ermitteln.
Die sich ergebende Summe ist Frau Dr. Merkel und Herr Olaf Scholz als Gesamtschuldner zur Schadensersatzleistung vorzulegen und einzuziehen.
Es muß sichergestellt werden, daß die Steuerzahler der Bundesrepublik Deutschland von diesen Kosten freigestellt werden und unbehelligt bleiben.
Die Aktionen der linken Szene in Hamburg können nicht als politische Fehlentscheidungen ausgelegt werden, sondern sind ihrem Ablauf nach Handlungen von höchster strafwürdiger Energie.
Entscheidungen dieses Ausmaßes können nicht als politische Aktionen abgetan werden.
Obliegt es doch gerade diesen betroffenen Personen, Frau Merkel und Herrn Scholz, die auf die in den Grundgesetzen der Republik geleisteten Eide eingeschworen sind, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
Somit ist zusätzlich festzustellen, ob die genannten Personen aus welchen Gründen auch immer, Unfähigkeit oder vorsätzliche Kompetenzüberschreitung, ihre beeideten Pflichten strafrechtlich verletzt haben.
*) Herbert Gassen ist Dipl. Volkswirt, Bankkaufmann und regelmäßig Kolumnist auf conservo
www.conservo.wordpress.com 20. Juli 2017