EuGH-Urteil zum Dublin-Abkommen: Ein Sieg für Merkel – eine Katastrophe für Deutschland

(www.conservo.wordpress.com)

Von Renate Sandvoß *)

Die meisten Bürger unseres schönen Heimatländles werden sich gestern nach der Tagesschau entspannt zurückgelehnt haben, nachdem sie das mit Spannung erwartete Urteil des EuGH vernommen haben. N-tv titelte: „Durchwinken war illegal. EU-Richter bestätigen Dublin-Regeln “ und die Welt N24 ging noch einen Schritt weiter und zitierte CSU-Politiker Mayer mit den Worten „Spielräume ausloten, die sich für Rückführungen ergeben“. Das hört sich doch alles sehr hoffnungsvoll an für Merkels künftige Flüchtlingspolitik, – oder?

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass selbst eine extreme Massenflucht wie in den Jahren 2015 und 2016 das Dublin-System nicht außer Kraft setzt. Viele tausend Asylbegehrer reisten zu Beginn der großen Flüchtlingswelle über Kroatien in andere EU-Staaten weiter, um dort Asylanträge zu stellen. Schließlich lockte Deutschland mit den höchsten Sozialgeldern, Freibeträgen und einem Rundum-Wohlfühlpaket, ein Sonderangebot, dass natürlich auch Araber und Afrikaner nicht abschlagen konnten und so durften sie unser Land und unsere freiheitliche westlicheGesellschaft mit ihrer Anwesenheit und ihrer Steinzeitkultur bereichern.

Klar, dass Menschen, die möglichst ohne viel Arbeit zu Geld kommen wollen, die Gelegenheit ergreifen, das sogenannte Schlaraffenland für sich zu erobern. Nun erklärt der Europäische Gerichtshof diese Praxis für illegal, denn Kroatien ist nach EU-Recht für die Migranten zuständig. Asylbegehrer haben in dem Land den Asylantrag zu stellen, das sie zuerst in der Union betreten haben. Dem Urteil liegt eine Klage von 2 Afghanen und einem Syrer zugrunde, die in Kroatien eingereist waren, aber mit Bussen ohne Visum nach Österreich und Slowenien durchgewunken wurden. Es ist auch zu bedenken, dass über 80 % aller Migranten ohne jegliche Ausweispapiere – teilweise auch gewaltsam – die Grenze nach Deutschland überquerten, was sowieso schon „illegal“ ist. Da sie der Ansicht waren, dass die Masseneinwanderung 2016 eine Ausnahmeregelung möglich machen sollte, reichten sie beim EuGH Klage ein. Ich frage mich nur, wer für die enormen Klage-Kosten aufgekommen ist, die so ein Verfahren nach sich zieht? Handelt es sich bei den Migranten lt. Presse und Medien doch ausschließlich um arme, traumatisierte Flüchtlinge, die hier in Europa – vom Tode bedroht – Schutz suchen…… Sollten sie da nicht ganz einfach erleichtert und zufrieden und dankbar sein, wenn sie Kleidung, Essen und Trinken und ein Dach über dem Kopf erhalten?

Da die Weiterführung der Migranten in andere Länder der EU außer dem Ankunftsland vom EuGH weiter als „illegal“ eingestuft wurde, fragt man sich, wie es denn sein könne, dass hunderttausende Asylbegehrer das Binnen-EU-Land Deutschland stürmen konnten. Wie kann es denn sein, dass trotz des Dublin III-Abkommens, das eindeutige Regeln aufstellt, die Grenzen sperrangelweit geöffnet werden konnten?

Das liegt an einem einzigen knappen Satz: „Freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen wie durch Deutschland ist erlaubt.“

Zahlreiche Rechtsanwälte haben für viele Bürger Verfassungsklagen gegen Kanzlerin Merkel wegen Rechtsbruchs eingereicht, die sich auf die Einhaltung des Dublin-Abkommens stützen. Doch der Europäische Gerichtshof hat einen Passus eingebaut, der festlegt, dass EU-Staaten sich freiwillig für aufgenommene Asylbegehrer zuständig erklären können und billigte damit indirekt die Flüchtlingspolitik der offenen Grenzen. Merkel durfte so handeln, wie sie gehandelt hat, weil die Zuständigkeitsregeln auch ein „Selbsteintrittsrecht“ vorsehen – um in Notfällen anderen Staaten die Last zu erleichtern. Hubertus Heil, SPD, erklärte gestern in der Tagesschau, dass es sich nur um „einen humanitärer Akt handele, der rechtlich geboten war“, der Angela Merkel so umsichtig und menschlich vorgehen ließ. Sie habe im Geist europäischer Solidarität gehandelt.

Ich kann dieses Geschwafel von den „Goldstücken“ und „Kulturbereicherern“ nicht mehr hören. Wir, die arbeitende und Steuern zahlende Bevölkerung, sind ja nur noch „diejenigen, die schon länger hier leben“ und dürfen wortlos denen, „die erst kurz hier leben“ den Boden bereiten. Jede eigene Meinung, die von der der Regierenden abweicht, wird brutal und teilweise auch existenzvernichtend bekämpft. Die Aufnahme der Asylbegehrermassen war auf der Basis der Selbsteintrittsklausel erlaubt, und genau diese kleine Klausel rettet Merkel nun vorübergehend den Hals. Millionen neuer sogenannter „Flüchtlinge“, die dem „Lockruf des Geldes“ gefolgt sind, stehen bereits vor unserer Tür und die Kanzlerin wird wieder die Grenzen für sie offen halten. Es wird schwierig sein, sie bis zur Wahl am 24. September zurückzuhalten. Doch geht man nach dem Dubliner Abkommen, müssten all die vielen Schwarzafrikaner ihren Asylantrag in Italien oder Griechenland einreichen, in dem jeweils 1. Land ihres Eintreffens in die EU. Eigentlich hat Deutschland nichts mit ihnen zu tun, es gibt keinerlei Verpflichtung sie aufzunehmen. Wenn da nicht Merkels Selbsteintrittsklausel wäre…. Jeder, der Augen hat zu sehen, sieht die Veränderungen in Deutschland während der letzten Jahre. Fährt man durch Nordrhein-Westfalen, sieht man deutlich, wie die Städte verwahrlosen, Billigläden die edlen Boutiquen ersetzen und das Stadtbild immer mehr von arabischen, türkischen und afrikanischen Menschen dominiert wird. Auf den Spielplätzen sieht man mindestens 80 % ausländische Kinder spielen. Heimisch und sicher kann man sich dort nicht mehr fühlen. Wenn man nun an die Selbsteintrittsklausel denkt, so denkt man auch an dringend notwendige Abschiebungen. Doch der EuGH hat beschlossen, dass Migranten nicht in das eigentlich zuständige Land zurückgeschoben werden dürfen, wenn die Rückschiebung sie in Gefahr bringen könnte, „eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden“. Was versteht man darunter? Der Begriff ist schwammig und kann immer so ausgelegt werden, wie man ihn gerade braucht. Abschiebungen wird es demnach nur ganz vereinzelt geben. Sie sind von der Kanzlerin auch keinesfalls beabsichtigt.

Am Mittwoch gab es noch ein weiteres Urteil des EuGH zum Thema Migranten: Diese dürfen demnach ihre Anträge auch formlos stellen. Mit dem Eingang eines Schriftstücks bei den zuständigen Behörden beginnen somit die im EU-Asylrecht vorgesehenen Fristen, auf die sich der Antragsteller berufen kann. Durch diese formlosen Anträge werden Fristen für den Rechtsschutz ausgelöst, die 3 Monate nicht übersteigen dürfen. Doch die sind wegen der Arbeitsüberlastung kaum einzuhalten.

Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag meinte zum EuGH-Urteil: „Es stellt auch noch einmal aus juristischer Sicht klar, dass die Europäische Nation kein Wolkenkuckucksheim ist, in dem sich jeder Mitgliedsstaat aussuchen kann, was ihm gerade passt. Das gilt für Kroatien ebenso wie für Polen und Ungarn.“ Lischka: „Sollte nicht rasch eine gesamteuropäische, solidarische Lösung gefunden werden, sind Ereignisse wie 2015 durchaus wieder möglich.“

Zusammenfassend läßt sich sagen: “Alles weiter, wie bisher!“ Unsere der Regierung treu ergebene Rechtsprechung hat ein Hintertürchen für unsere Kanzlerin offen gelassen, durch das sie unbeirrt weiterhin die meist islamischen Flüchtlingsströme in unser Land schleusen kann. Egal, wie hoch die Kriminalitätsrate noch steigt, wie viele Mädchen und Frauen noch vergewaltigt werden und wie viele unserer Bürger noch durch die Migranten ihr Leben lassen müssen, – Angela Merkel wird stur ihren Plan weiter verfolgen. Der Islam erhält in Deutschlands Gesellschaft immer mehr Platz und nicht die Asylanten sind es, die sich hier integrieren sollen, sondern wir müssen unsere freiheitliche, friedliche Lebensweise der ihren anpassen. In immer mehr Gebieten entstehen No-go-Areas, in die sich kein Polizist und erst recht kein deutscher Bürger mehr traut. Wir werden zu einem Billiglohnland, in dem wir uns weder sicher, noch wohl fühlen. Wir verlieren unsere Heimat jeden Tag ein Stück mehr. Doch das allerschlimmste ist, dass es die meisten Bürger gar nicht zu bemerken scheinen!

Und diese aktuelle Meldung bei „n-tv“ zeigt uns, wie die Reise in den Abgrund mit Angela Merkel weitergehen soll:

Um die Migrationswelle in Italien zu bewältigen, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel dem Nachbarland in einem Telefonat mit Ministerpräsident Paolo Gentiloni Unterstützung zugesagt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, Deutschland wolle Italien pro Monat künftig ein Kontingent von 750 statt bisher 500 Flüchtlingen abnehmen…

http://derstandard.at/2000061805174/EuGH-Grenzoeffnungen-2015-und-2016-fuer-Fluechtlinge-waren-rechtswidrig,   http://www.heute.de/europaeischer-gerichtshof-bestaetigt-dublin-verfahren-keine-ausnahmen-47643030.html,  https://www.welt.de/politik/deutschland/article167063996/Spielraeume-ausloten-die-sich-fuer-Rueckfuehrungen-ergeben.html
*) Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2017/07/27/eugh-urteil-zum-dublin-abkommen-ein-sieg-fuer-merkel-eine-katastrophe-fuer-deutschland/
www.conservo.wordpress.com   27.07.2017
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