(www.conservo.wordpress.com)
Von floydmasika *)
Das vorgestrige Straßburger Todesurteil N.D. und N.T. gegen Spanien wurde von einer Reihe von Humanitärrechtsvereinen im Namen der beiden anonymen subsaharianischen Kläger N.D. und N.T. erstritten. Dabei soll „Brot für die Welt“ eine bedeutende Rolle gespielt haben. Träger ist die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die auch immer wieder für Humanitärschlepper im Mittelmeer großzügige Spenden bereit gestellt hat und dabei auf Konfrontationskurs zum italienischen Staat gegangen ist. Die frommen MenschenrechtlerInnen der EKD halten sich für Christus und fordern von Spanien und Italien „Nimm dein Kreuz und folge mir nach“. Europa soll solidarisch untergehen. Die Welt soll solidarisch hungern. Brot für die Welt agitierte schon 2015, dass man jetzt Spanien endlich wegen seiner menschenrechtsverletztenden Zurückweisungspraktiken vor Gericht gebracht habe:
Spaniens Abschiebe-Praxis endlich vor Gericht … Brot für die Welt und das European Center for Constitutional Human Rights (ECCHR) in Berlin sehen das Verfahren als wichtigen Schritt, um das grundlegende „Recht auf Rechte“ von Geflüchteten einzufordern und gegen die „Push Backs“ an den EU-Außengrenzen vorzugehen. … Die Kläger machen vor dem Gerichtshof geltend, dass Spanien mit den Push Backs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dies untermauern auch Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtskommissars, des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR), des Menschenrechtskommissars des Europarats, von Amnesty International und der spanischen Flüchtlingsorganisation CEAR zu der Beschwerde. … Julia Duchrow, Leiterin des Referats Menschenrechte und Frieden bei Brot für die Welt, sagte: „Europa sollte sich endlich zu einem menschenwürdigen Umgang mit Schutzsuchenden und Migranten bekennen. Die EU darf menschenrechtliche Verpflichtungen, wie die Asylverantwortung nicht an Transitstaaten wie Marokko auslagern.“ Die Grenzkontrolle als Druckmittel in der Entwicklungszusammenarbeit zu missbrauchen, sei zynisch.
Der genannte Berliner Menschenrechtsverein ECCHR.eu erläutert den errungenen Sieg und beschreibt die unmittelbare Folge für Spanien:
Der ECCHR-Kooperationsanwalt aus Madrid, Gonzalo Boye, forderte: „Die spanische Regierung – allen voran Innenminister Juan Ignacio Zoido – muss jetzt handeln und das so genannte Gesetz zum Schutz der Bürger-Sicherheit („Ley de protección de la seguridad ciudadana“) zurücknehmen.“ Das Gesetz gilt seit April 2015 und sieht vor, dass Menschen, die die Grenzanlagen von Ceuta oder Melilla zu überwinden versuchen, zurückgewiesen, d.h. unmittelbar zurückgeschoben, werden können.
Dazu hat ECCHR auch ein Video erstellt:
Die unerbittliche Logik der Straßburger Humanitärrechtsexegeten lässt auch bereits vorhersehen, dass derzeitige unbeholfene Versuche Italiens und der EU, in Libyen Agenten mit der Zurückhaltung von Migrationswilligen zu beauftragen, ebenfalls in Straßburg scheitern werden. Das Ziel der UNO, des Europarats, des Europäischen Parlaments und der Vereinigten Menschenrechtler lautet: „Legale Zugangswege für Afrikaner nach Europa“. Jeder Afrikaner muss sich frei in Europa Asyl niederlassen können und dort zumindest so lange versorgt werden, wie ein rechtsstaatliches Asylverfahren dauert. Das ist mit dem „Recht auf Rechte“ gemeint. Aus Straßburg ergingen seit 2012 reihenweise Todesurteile dieser Art, zunächst gegen Italien, zuletzt gegen Ungarn. Jedes Mal wurden Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dazu verurteilt, die Invasion ihres Territoriums nicht abzuwehren sondern zu erleichtern und durch ein Asylverfahren zu belohnen. Rechtsgrundlage war das Nichtzurückweisungsprinzip aus Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Spanien handelte bereits weitgehend dem Urteil entsprechend. Deshalb wurden die Angriffe auf den Grenzzaun von Ceuta dieses Jahr immer stürmischer und erzeugten immer mehr Verletzte, ähnlich wie die Überfahreten über das Mittelmeer dank Straßburger Todesurteilen immer mehr Leichen erzeugten. Spanien versuchte aber, Ceuta und Melilla als Außenposten zu behandeln, in denen das Nichtzurückweisungsprinzip nicht gilt. Vor dem Todesurteil von 2012 war es in der Tat allgemeine Praxis gewesen, das Nichtzurückweisungsprinzip nur bei direktem Landkontakt anzuwenden. Von 1967 bis 2012 war man sich einig gewesen, dass die Genfer Konvention nicht so schlimm gemeint war, wie sie aussah, doch dann machte der Europarat Ernst und zog nach und nach die Schrauben an. Auch Ungarn baut Grenzbefestigungen nur im Sinne eines geregelten Einlasses für Alle, bei dem die Asylbegehrenden in einer Transitzone an der Grenze festgehalten werden, solange kein positiver Asylbescheid erging. Aber auch das hat Straßburg im März dieses Jahres verboten. Europäische Menschenrechte überwinden jeden Zaun. Neu ist auch nicht, dass deutsche MenschenrechtlerInnen eine führende Rolle spielen. Nirgends sonst gibt es so starke Schleppervereine wie Pro Asyl, und es sind stets deutsche Ableger wie Border Monitoring, Sea-Watch, Jugend Schleppt oder zuletzt Lifeline und ResQShip, die sich als Speerspitze für besonders aggressives Durchbrechen der letzten dünnen Verteidigungslinien Europas im Mittelmeer oder auf dem Balkan (z.B. bei Idomeni in Griechenland) hervortun. Es hat wohl mit einem entwickelten Vereinswesen ebenso zu tun wie mit einem autoritären Humanitärstaat, in dem man dadurch nach Macht strebt, dass man eine größtmögliche Entfernung zu jeglichem volkserhaltenden Denken unter Beweis stellt und der „kategorische humanitäre Imperative“ (Steinmeier) nicht nur über das kollektive Überlebensinteresse sondern auch über das Recht stellt. Der Widerspruch zwischen solchen Imperativen und einem Recht, auf den sich die „Verteidiger des Rechts“ (rechte Gutmenschen, die auch in der AfD die Akzeptanz von Völkerwanderung und Umvolkung als Parteilinie vorgeben), gerne berufen, wird allerdings dank Straßburger Urteilen nach und nach aufgehoben. Wo Straßburg voranschreitet, weichen Dublin und Art 16A GG zurück, und Reden von „Merkels Rechtsbruch“ werden obsolet. Um so dringender wird die rechtliche Würdigung des Volksinteresses (Integrationsfähigkeit) durch ein neues Prinzip wie die Obergrenze, bei deren Überschreiten HumanitärUNrecht außer Kraft gesetzt und ein Ausnahmezustand eingeführt wird.