(www.conservo.wordpress.com)
Von Peter Helmes
„Körperverletzung, Einbruch und bewaffneter Raubüberfall sind keine Kavaliersdelikte!“ (…) „Die Veranstaltung der Landtagsgrünen ‚Hat die Freiheitsstrafe einen Sinn – Gefängnisse abschaffen?‘ ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer von Kriminalität.“
Mit diesen klaren Worten reagierte Dr. Florian Herrmann, der innenpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, auf die neueste Schnapsidee der Grünen, die aber alles andere als nur lächerlich zu nehmen ist.
Aber es paßt wieder ´mal zu den kruden Ideen und Aktionen der Grünen, ist aber eine ernsthafte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit:Ausgerechnet die „rechtspolitische Sprecherin der Grünen“, Ulrike Gote, bot einem höchst umstrittenen „Fachmann“ ein Podium für seine wirren Ideen. Der ehem. JVA-Leiter und Autor Dr. Thomas Galli erhielt bei einer Lesung im Bayerischen Landtag eine Bühne für seine merkwürdigen Thesen zum Strafvollzug. So plädiert er z. B. dafür, 90 Prozent aller Häftlinge in Deutschland in den offenen Vollzug zu entlassen.
Dabei spricht Galli von der Mißachtung der Würde der Täter und ignoriert damit das Befinden der Opfer, die oft lebenslang mit den körperlichen und seelischen Folgen der Straftaten zu kämpfen haben:
„Den Grünen ist das Wohl der Opfer und das generelle Sicherheitsbedürfnis der Menschen anscheinend vollkommen egal“, stellte Herrmann fest:
„Für uns als CSU ist es klar, dass Opferschutz stets vor Täterschutz steht. Im Rechtsstaat bestimmt das Maß der Schuld die Schwere der Strafe. Wer wiederholt Straftaten begeht oder schwere Delikte begangen hat, der muß auch mit der empfindlichen Strafe des Freiheitsentzuges rechnen. Freiheitsstrafen generell in Frage zu stellen, verbietet sich deshalb.“
„Freiheitsstrafen haben eine präventive Wirkung, indem sie von Straftaten abschrecken“, stellte auch Petra Guttenberger, die rechtspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, fest. Außerdem solle mit einer Strafe begangenes Unrecht gesühnt und die rechtstreuen Bürger/innen vor weiteren Straftaten geschützt werden. Bei mittlerer und schwerer Kriminalität oder bei Wiederholungstätern könne dies nur durch eine Freiheitsstrafe erreicht werden:
„Durch Therapien, Ausbildungsangebote und den strukturierten Alltag in den Justizvollzugsanstalten wird oftmals auch die Resozialisierung der Täter erst möglich“, erklärte Guttenberger weiter. Sehr häufig hätten Kriminelle keinerlei berufliche Qualifikation und fehlende Schulabschlüsse vorzuweisen und seien einen geregelten Tagesablauf nicht gewohnt. (Bei geringfügigen Erstdelikten sind im deutschen Rechtssystem ohnehin Geld- und Bewährungsstrafen vorgesehen.)
Dr. Herrmann erklärte zudem zur Debatte über Freiheitsstrafen:
„Diese ideologische Blindheit legen die Grünen leider auch im Umgang mit Linksextremismus und dem radikalen Islam an den Tag. Dies zeigt auch, wie weit die Grünen vom Rechtsempfinden der Menschen entfernt sind.“