(www.conservo.wordpress.com)
Von Wilfried Puhl-Schmidt, BPE
Ist der Islam mit unserer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung vereinbar?
Ich möchte nochmals auf das Thema meines letzten Briefes „Die Scheinheiligkeit der Wissenden“ zurückkommen (https://www.conservo.blog/?s=die+scheinheiligkeit+der). Letztlich ging es mir und geht es mir immer wieder darum, zu fragen, ob der Islam mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) vereinbar ist. Daraus ergibt sich natürlich die Frage, ob der Islam überhaupt eine Religion im Sinne des Grundgesetzes ist. Ich habe in meinem letzten Brief auf die „Islamische Verfassung“ hingewiesen, welche teilweise unter „atheisten-info“ aufgerufen werden kann.
In Ergänzung zu meinem letzten Brief möchte ich einen Text aus der islamischen Verfassung zitieren, welche ebenfalls ganz deutlich ein westliches Demokratieverständnis ablehnt:
„Können wir uns einen Moslem vorstellen, der die Gesetze Allahs abschaffen und statt dessen von Menschen geschaffene Verfassungen und Gesetze einführen, sie empfehlen, sie vorziehen und seine Stimme abgeben würde? Ein Mensch darf dieses Verbrechen und diese Sünde niemals begehen und auf keinen Fall in solchen Zustand geraten!“
Politische und theologische Dimension
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Inhalte der „Islamischen Verfassung“ weltweites muslimisches Allgemeingut sind. In meinem letzten Brief zitierte ich die „Pflicht, Armeen zu bilden“. Auch bei Scheich Abu-Bakr Al-Dschazeeri lese ich:„Muslime müssen Waffen vorbereiten, Material, nicht allein, um Angriffe der Feinde zurückzuschlagen, sondern sie zu befähigen, Überfälle auf dem Weg Allahs auszuführen…Muslime müssen außerdem eine Rüstungsindustrie betreiben, die alle Arten von Waffen produziert, auch wenn es bedeutet, dass sie auf Essen, Trinken oder Bekleidung oder Wohnraum verzichten müssen…, anderenfalls sind sie schuldig und werden dem Zorn Allahs jetzt und in Ewigkeit ausgeliefert!“
Ich möchte betonen, dass durch den Hinweis auf Allah eine theologische Dimension hinzukommt, welche den Auftrag noch verschärft.
Dies sind keine primitiven Drohungen. Vielmehr können sich die Islamische Verfassung als auch Abu-Bakr Al-Dschazeeri auf einen ganz konkreten und unmissverständlichen Auftrag in Sure 8 Vers 60 berufen. Dort spricht Allah:
„Und haltet für sie bereit (gemeint sind Ungläubige), was ihr an Kraft und kampfbereiten Pferden haben könnt, um damit den Feinden Allahs und euren Feinden Angst zu machen sowie anderen außer ihnen, die ihr nicht kennt!“
Wichtig ist nun die quasi offizielle Übersetzung des Koran in die englische Sprache durch die Koranwissenschaftler Dr. Muhammad Taqi-ud-Din al Hilali und Dr. Muhammad Muhsin Khan. Sie lautet: „And makke ready against them all you can of power, including steeds of war (tanks, planes, missils, artillery) to threaten the enemy of Allah and your enemy, and others besides them whom you may not know, (but) whom Allah does know“.
Die Übersetzung der englischen Version ins Deutsche würde lauten: „Und rüstet gegen sie, soviel ihr vermögt an Streitrössern (Panzern, Flugzeugen, Raketen, Artillerie), um Allahs und eure Feind damit zu bedrohen usw.“
Um es nochmals deutlich zu sagen: Wenn ein religiöser Hintergrund und Auftrag die Gewalt begründen, dann bekommen die Gewalt- und Hassphantasien, die möglicherweise in jedem Menschen schlummern, eine Dimension von diabolischem Ausmaß.
Viele von Ihnen kennen den Imam und früheren Dozenten für Koranexegese und Geschichte des Islam an der Al-Azar Universität in Kairo, welcher nach wissenschaftlichem Zweifel am Wahrheitsgehalt der Religion des Islam als Apostat galt. Die Folge waren furchtbare Qualen durch ausgesuchtes Foltern, welches hier nicht näher beschrieben werden soll. Durch politische Intervention kam er frei und konnte abenteuerlich nach Südafrika fliehen, wo er von einer christlichen Gemeinde aufgenommen wurde. Er wurde Christ, studierte christliche Theologie und ist heute Professor an einer Uni in Amerika. Er hat den Namen Mark A. Gabriel angenommen. Er schreibt in einem seiner 5 Bücher, was jeder Politiker und jeder Kirchenfürst sich mit glühender Feder hinter die Ohren schreiben sollte:
„Die Zukunft Europas als einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, aber auch die Zukunft aller christlichen Kirchen in Europa wird wesentlich davon bestimmt, wie wir heute auf die Herausforderung des Islam reagieren. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass auch hochrangige Politiker, erfahrenen Journalisten und Kirchenvertreter reden und urteilen, als ob es sich beim Islam um eine Religion unter anderen handele. Malana Mawdudi, ein moderner Vordenker des modernen Djihad, schreibt dazu: Der Islam ist keine normale Religion, wie die anderen Religionen der Welt… Der Islam ist ein revolutionärer Glaube, der antritt, jede von Menschen geschaffene Staatsform zu zerstören!“
So schreibt und spricht ein ehemaliger Moslem, der die Geschichte des Islam und den heute real existierenden Islam kennt und sich mit der Theologie des Koran sowie mit dem islamischen Recht und der Scharia wissenschaftlich auseinander gesetzt hat.
Ich möchte nochmals deutlich machen, dass dieser und mein letzter Brief den Sinn hatten, eine fundierte politisch-kirchliche Diskussion darüber zu fordern und zu führen, ob der Islam eine Religion im Sinne des Grundgesetzes ist und ob ihm daher die Rechte zugebilligt werden können wie anderen Religionsgemeinschaften. Mir erscheint diese Diskussion insbesondere auch deswegen nötig, weil der AfD-Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten des deutschen Bundestages, Albrecht Glaser, unausgesprochen solche Fragen stellt. Dass seine Kandidatur verhindert werden soll, spricht für mich Bände und ist ein Menetekel.