(www.conservo.wordpress.com)
Von Klaus Hildebrandt *)
Offener Brief an Erzbischof Koch, Berlin
Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, Exzellenz,
nachdem ich eine diesbezügliche Info (s.u.) inzwischen sicherlich an die zehnmal von völlig unterschiedlichen Stellen erhielt, möchte ich mich doch zu Wort melden. Bitte entnehmen Sie die Details der Petition (s.u.), auch wenn sie Ihnen längst bekannt sein dürften. Lesen Sie sie sorgfältig, denn das darin Gesagte ist wichtig und trifft zu.
Ergänzen möchte ich noch folgendes:
Anstatt Jugendlichen Tipps zu geben, wie man eine mögliche Schwangerschaft beendet, fehlt jeglicher Hinweis auf die einfachste und älteste Alternative der Welt, nämlich, dass Menschen – und insbesondere heranwachsende Jugendliche – verantwortungsvoller mit ihrem Körper umgehen sollten und das auch können, wenn sie das lernen und dazu erzogen werden.
Das kostet die Kirche keinen Pfennig, nur Mut, den ich bei Ihnen nicht erkennen kann. Die Empörung unter den deutschen Katholiken und sonstigen Bürgern über Ihre flotten Rätschläge ist groß und das zurecht. Familiäre Erziehung ist besser als der schnelle Weg zum Onkel Doktor oder Apotheker. Insgesamt muss ich sagen, passen Ihre Äußerungen bestens zur heutigen Zeit, die von Unordnung und Spaß gekennzeichnet ist.Eine deutsche Familienpolitik, die diesen Namen verdient, ist längst nicht mehr erkennbar. Wie man am konkreten Beispiel sieht, befindet sich auch die katholische auf einem schlimmen Irrweg, indem sie die peppige Gender- und Sexualpolitik dieser Bundesregierung und Kanzlerin auch noch tatkräftig mitunterstützt und somit faktisch fördert. Nicht umsonst nimmt der Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 GG) einen so exponierten Platz im Grundgesetz ein.
Ferner verweise ich auf Artikel 219a StGB, damit Sie hoffentlich erkennen, wie nahe Sie sich an der Grenze des rechtlich Zulässigen bewegen und warum ich auch das Bundesverfassungsgericht und Ihre Kollegen aus anderen Bistümern mitlesen lasse. Warum tun Sie das, wenn es doch um das Leben von Menschen, unserer Kinder, geht?
Mit freundlichen Grüßen, Klaus Hildebrandt
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Besonderer Teil (§§ 80 – 358) | ||||
16. Abschnitt – Straftaten gegen das Leben (§§ 211 – 222) | ||||
- 219a
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. | eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder | |
2. | Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung |
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.
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Gesendet: Montag, 30. Oktober 2017 um 20:48 Uhr
Von: “PatriotPetition.org” <info@patriotpetition.org>
An: hildebrandt.klaus@web.de
Betreff: Das Erzbistum Berlin soll endlich aufhören, Jugendlichen Abtreibungstipps zu geben!
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*) Klaus Hildebrandt ist bekennender, streitbarer Katholik und seit langer Zeit Autor bei conservo
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