(www.conservo.wordpress.com)
von Jürgen Fritz *)
Ein Gastbeitrag von Jouwatch *)
Wie soeben bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln nun auch gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel. Während also führende Politiker und die Europäische Union Meinungsfreiheit im Iran fordern, wird selbige in Deutschland abgeschafft – und das nicht einmal still und leise, sondern offensiv wie nie zuvor.
Staatsanwalt will gegen Beatrix von Storch ermitteln
Schon am Vormittag wurde mitgeteilt, dass man Ermittlungen gegen Weidels Stellvertreterin als AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch aufgenommen hatte (jouwatch berichtete). Anlass waren zwei Beiträge auf Twitter, in denen beide die Tatsache kritisierten, dass nur ein massives Polizeiaufgebot weitere sexuelle Übergriffe verhinderte. Ohne dieses massive Aufgebot wären wohl auch in diesem Jahr zahlreiche Frauen und Mädchen Opfer einiger „Flüchtlinge“ geworden, die sich anlässlich der Silvesternacht abermals in Köln zusammenfanden und trotz „Schutzzone“ mehrere sexuelle Übergriffe begingen, so die AfD in einer Stellungnahme. Gleiches geschah in Berlin, Düsseldorf und weiteren Städten. In arabischer Sprache wurde zu Respekt aufgerufen, die Polizei in NRW setzte arabische Tweets ab.
Beatrix von Storch twitterte deshalb: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“
Auch Alice Weidel gerät ins Visier der Staatsanwaltschaft
Alice Weidel schloss sich dem an:
„Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen. Die deutsche Polizei kommuniziert mittlerweile auf Arabisch, obwohl die Amtssprache in unserem Land Deutsch ist.“
Gegen beide ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung, nachdem die jeweiligen Beiträge zunächst dem #NetzDG zum Opfer fielen. Während also führende Politiker und die EU Meinungsfreiheit im Iran fordern, wird selbige in Deutschland abgeschafft – und das nicht einmal still und leise, sondern offensiv wie nie zuvor. (…)
(Quelle: Journalistenwatch)
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Rechtsanwalt Dr. Stahl erstattet Strafanzeige gegen Polizei Köln wegen Verfolgung Unschuldiger
von Jürgen Fritz *)
Ein Gastbeitrag von Dr. Christian Stahl
Die Polizei Köln erstattete Strafanzeige gegen Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB. Völlig zu Unrecht sagt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei REPGOW. Nun ist es aus gutem Grund strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen.
Daher hat Dr. Stahl heute Strafanzeige insbesondere gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln erstattet wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB.
Was ist passiert?
Beatrix von Storch hatte in einem zugegeben höchst zweifelhaften Tweet folgendes verlautbaren lassen:
„Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“
Nun kann man mit Fug und Recht der Meinung sein, diese Formulierung sei schlechter Stil, plump verallgemeinernd und dadurch falsch. Aber Volksverhetzung? Die Polizei Köln erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Frau von Storch. Zu Unrecht, wie wir meinen, ohne uns ihre Formulierung zu Eigen machen zu wollen. Wir sind nicht ihrer Meinung, aber wir sollten alles dafür tun, dass sie (und andere) sie sagen dürfen.
In Deutschland ist es aus gutem Grund auch strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen. Ich habe daher soeben Strafanzeige gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln und die unbekannten Informanten aus den Reihen der Kölner Polizei erstattet.
Strafanzeige im Volltext:
(weiterlesen auf: https://juergenfritz.com/2018/01/02/strafanzeige-gegen-polizei-koeln/)