(www.conservo.wordpress.com)
Von Jörgen Bauer
Artikel 5 des Grundgesetzes kann zwar als allgemein verbindlich vorausgesetzt werden, trotzdem gibt es ständig Anschläge auf die Meinungs-freiheit, wozu auch das von Bundesjustizminister Maas initiierte Netzwerk-durchsetzungsgesetz zählt, mittels dem nunmehr politisch unkorrekte Beiträge aus den sozialen Netzwerken entfernt werden, obwohl es eigentlich nur darum ging, beleidigende und strafbare Hasskommentare und Fake-News zu löschen.
Nachdem es sich hier aber um unbestimmte Begriffe handelt, kommt es zu einem Übereifer, der auch auf andere Bereiche übergreift. Die Videoplatt-form Youtube will im neuen Jahr 10.000 neue Mitarbeiter für die Kontrolle und das Löschen von “extremistischen Inhalten” einstellen bzw. das, was nach dem Geschmack von Youtube als solches angesehen wird.
Und das treibt bereits jetzt seltsame Blüten.Der Journalist Ronald Berthold von der JUNGEN FREIHEIT hat in der Ausgabe vom 22./29. Dezember 2017, Seite 21, einige haarsträubende Fälle zusammengestellt, die ich hier gekürzt wiedergebe.
ZDF lädt Anschlagsopfer aus
Könnten die Opfer des Weihnachtmarkt Anschlages 2016 noch leben, wenn Angela Merkel die Grenzen nicht geöffnet hätte? Denn der Attentäter kam auf diese Weise nach Deutschland. Diese Frage hätte Astrid Passin in der ZDF-Wahlarena “Klartext” Frau Merkel stellen können. Doch die Sprecherin der Opfer wurde kurz vor Sendebeginn ausgeladen. Ihr Auftritt hätte die Kanzlerin, die nicht einmal kondoliert hatte, in Schwierigkeiten bringen können. Das wollten offenbar weder Kanzleramt noch ZDF.
Film von “Achse des Guten” gelöscht
Die Zensur kann auch renommierte Journalisten treffen. Das erlebten Welt-Kolumnist und Islam-Experte Hamed Abdel-Samad. Sie interviewten für die “Achse des Guten” Seyran Ates , die in Berlin eine Reformmoschee führt.
Sie erhält Morddrohungen und lebt unter ständigem Polizeischutz. Broder fragte nach der Solidarität angeblich friedlicher Muslime. Ates’ Antwort:
Vielleicht seien die doch “nicht so friedlich”. Youtube löschte das Video.
Auch Youtuber wie Hagen Grell und Martin Sellner berichten über Sperren und Reichweiteneinschränkungen.
WDR stoppt Antisemitismus-Film
WDR und Arte gaben einen Film über Antisemitismus in Europa in Auftrag.
Doch als darin nicht nur alte und neue Nazis vorkamen, sondern auch muslimische Migranten, die Juden ermordeten oder “Juden ins Gas” riefen, wurde die geplante Ausstrahlung gestoppt. Grund: Die Doku sei nicht ausgewogen genug. Antisemitismus auch als Problem der Zuwanderung gilt als “Thema verfehlt”. Nach heftigen Protesten zeigte der öffentlich-rechtliche Sender die Produktion doch – allerdings mit konterkarierenden Untertiteln.
MDR entfernt Pegida-Retter aus Tatort
Im “Tatort” ist eine Mördergattung überrepräsentiert: der weiße deutsche Mann, meist Unternehmer mit konservativer Gesinnung. Migranten spielen als Opfer oder zu Unrecht Verdächtigte mit. Menschen mit Pegida-Abzeichen aber retteten im Dresden-Tatort einen Rollstuhlfahrer vor dem Selbstmord.
Kurz vor der Sendung musste der Film “überarbeitet” werden. Die Hinweise auf Pegida verschwanden. Tip an den Regisseur: Demnächst einfach Pegida-Demonstranten als Mörder zeigen, dann wird nicht zensiert.
Kritik an Maas: Twitter sperrt Account
Mit dem Herrn über die Meinungsfreiheit sollte sich besser niemand anlegen. Der Unternehmer Kolja Bonke fragte über Twitter, ob Heiko Maas noch zu seiner Aussage stehe, es gebe keine nachweisbare Verbindung zwischen Terroristen und Flüchtlingen. Dann folgte ein weiterer kritischer Tweed gegen den Minister – Twitter sperrte den Account vorübergehend. Als Bonke es danach ironisch als “total gemein” bezeichnete, dass Maas’ Anti-Rechts-Buch nicht positiv rezensiert werde, folgte die dauerhafte Sperre.
Fakten zur Flüchtlingskriminalität zensiert
“Bestrafe einen, erziehe viele”, kommentierte Publizist David Berger seine 30-Tagessperre bei Facebook. Mit ihm wurden Ines Laufer und Karoline Seibt blockiert. Ihr Vergehen: Sie teilten einen akribisch recherchierten Beitrag Laufers zur Kriminalität von Flüchtlingen, die um ein vielfaches höher sei, als die Einheimischer. Der Text bietet Grafiken, ist sachlich formuliert und beruht auf den offiziellen Kriminalitätsstatistiken. Diese Fakten dürfen über soziale Medien nicht mehr verbreitet werden.
Kritik an Kopftuch-Barbiepuppe verboten
“Frauenunterdrückung ist kein Spielplatz” meinte die Publizistin Birgit Kelle
auf Facebook. Mit diesem kritischen Teaser verlinkte sie einen Welt-Artikel
über die neue Barbiepuppe, die Hersteller Mattel mit Kopftuch ausstattet.
Doch Kritik am Hidschab im Kinderzimmer verträgt sich nicht mit den Ge-
meinschaftsstandards von Facebook. Das Unternehmen sperrte sie wegen
dieser Meinung für eine Woche. Erst der Medienanwalt Joachim Steinhöfel
erreichte, die Blockade zu verkürzen. Denn die war – wie viele andere –
rechtswidrig. Normale Nutzer können sich jedoch selten juristischen Bei-
stand leisten.
Diese Beispiele, die sich fortsetzen ließen, sollen reichen, denn sie zei-
gen, dass es mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und der
Garantie des Grundgesetzes, dass es keine Zensur gibt, nicht mehr weit her ist.
Wie ist das alles zu bewerten?
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhän-
gen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Infor-
mationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten,
so der Rechtsgrundsatz.
Allerdings können sowohl die Meinungsfreiheit, als auch die persönliche
Freiheit nie grenzenlos sein. Es geht auch hier nicht ohne Regeln ab.
Grundgedanke der Meinungsfreiheit ist, den Bürger vor staatlicher Bevor-
mundung und der Unterdrückung von Meinungen, die den Regierenden
nicht ins Konzept passen, zu schützen. Die Meinungsfreiheit berührt des-
halb in erster Linie das Verhältnis der Bürger zum Staat.
Was sich der Mini-Mielke und seine Zwergenstasi mit dem Netzwerk-
durchsetzungsgesetz (NetzDG) geleistet haben, geht jedoch entschie-
den zu weit. Es ist einsehbar, dass Falschmeldungen und böswillige
Hetze und Verleumdungen nicht hingenommen werden sollen, aber
nicht so, wie das in erkennbar kleinkarierter und pharisäerhafter Weise
praktiziert wird, wo von juristischen Laien und Amateuren darüber be-
funden werden soll, was erlaubt sein soll und was nicht.
Ich empfinde es regelrecht als sittenwidrig, wenn Netzwerkbetreiber
für die Inhalte der Meldungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden.
Vielleicht werden demnächst auch Gastwirte für das verantwortlich ge-
macht, was an ihren Stammtischen verzapft wird, mit der Verpflichtung
“politisch unkorrekte Elemente” der Gaststätte zu verweisen, Hausver-
bote zu erteilen und ggf. Anzeigen zu erstatten.
Die hinter dem NetzDG erkennbare kleinkarierte Geisteshaltung, die
sich auch auf weitere Bereiche auswirkt, ist ganz eindeutig verfas-
sungswidrig.
Der verbissenen Gesinnungsgouvernante, dem Mielkeverschnitt, kann
jedoch kein Vorwurf gemacht werden. Es lässt sich nicht vermeiden,
dass es unter den Politikern und Ministern auch eifernde Weltverbes-
serer gibt, die durch wenig durchdachte Gesetzesvorlagen auffallen.
Über dieses handwerklich unqualifizierte Machwerk hat der Bundes-
tag schnell, schlampig und oberflächlich abgestimmt, was, wenn
man einzelne Gesetze betrachtet, kein Einzelfall ist. Und dort sitzen
die eigentlichen Versager.
Folgende Information war im Internet zu lesen, wo derzeit zahlreiche
Informationen zum NetzDG abrufbar sind:
Übertragungsbilder aus dem Bundestag beweisen, dass während der
Abstimmung zum NetzDG maximal 60 Parlamentarier im Plenum an-
wesend waren. Das sind nicht einmal zehn Prozent aller Abgeordneten.
Beschlussfähig aber ist der Bundestag gemäß /www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164″”>§ 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages erst dann, wenn »mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.«
Angeblich feierte man sich selbst und die Tatsache, dass die »Ehe für
alle« kurz zuvor den Bundestag passiert hatte, ausgiebig im Vorraum.
Allerdings muss die Beschlussunfähigkeit rechtzeitig, d.h. vor Beginn
der Abstimmung von einer Fraktion oder von 5% der Mitglieder des
Bundestages gerügt bzw. bezweifelt werden. Nur dann kann der
Bundestagspräsident feststellen, dass der Bundestag nicht abstim-
mungsfähig ist. Das ist hier nicht geschehen.
Fest steht soviel, dass das NetzDG unter fragwürdigen Voraussetzun-
gen zustande kam.
Es verwundert, dass in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht
noch nicht bemüht wurde, auch wenn man angesichts mancher Urteile
des Bundesverfassungsgerichtes fragen muss, wer die Verfassung vor
dem Bundesverfassungsgericht schützt.
Was kann vom Wort Gottes dazu gesagt werden?
Ein König richtet das Land auf durch Recht; wer aber viel Steuern
erhebt, richtet es zugrunde. (Sprüche 29, Vers 4)
Wie ich einer Mitteilung entnehme, ist in der SPD, im Zusammenhang mit der Groko, der Gedanke an eine weitere Erhöhung der Mineralölsteuer zur Förderung der erneuerbaren Energien aufgekommen.
Abgesehen davon, dass es sich bei der erneuerbaren Energie um ein planwirtschaftlich organisiertes Vorgehen handelt, das sich als großer Flop erweisen könnte, ist es ärgerlich, wenn phantasielosen Politikern nichts anderes als eine ständige Erhöhung der Mineralölsteuer einfällt, die schon jetzt total überhöht ist.
Aber ebenso wie das ständige Abzocken, werden auch Restriktionen als lästig wahrgenommen, die sich jetzt gegen die freie Meinungsäußerung richten, zumal wir auch hier bereits mit Maulkorbgesetzen der verschiedensten Art belastet sind.
Diese Beispiele, die sich fortsetzen ließen, sollen reichen, denn sie zeigen, dass es mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und der Garantie des Grundgesetzes dass es keine Zensur gibt, nicht mehr weit her ist.