Einmal Kapitalismus gespielt und schon reingefallen – Die VoBa Reutlingen macht mit Negativzins glatte Bauchlandung:

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Fairness, Transparenz, Vertrauen…“?

Die einen kämpfen mit „Wir machen den Weg frei“, andere „…stellen Ihre Ziele und Wünsche in den Mittelpunkt. Wir beraten ehrlich, verständlich und glaubwürdig…“(VoBa). Und weiter: „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele. Diese genossenschaftliche Idee teilen wir Volksbanken Raiffeisenbanken seit über 160 Jahren“ (Zitat aus der Homepage der VoBa).

Die Banken-Prosa erreicht einen gewissen Höhepunkt mit dem Hinweis auf „Werte“.

Ich erstarre vor Ehrfurcht. Mann, wat tolle Werte! Nieder mit dem amerikanischen Miesepeter Mark Twain, der ´mal gesagt hat: „Ein Banker ist ein Mann, der dir einen Regenschirm leiht, wenn die Sonne scheint, und ihn in dem Moment wiederhaben möchte, wenn es anfängt zu regnen“!

Aber nu ma unter uns: Wenn ich zur Bank gehe, erwarte ich keine ideellen Werte (dafür ginge ich in die Kirche), sondern höchst materielle Werte – Geld z. B. Aber die Volksbanken spielen lieber den Heilsverkünder, statt bei ihrem Geschäft zu bleiben und Geld zu bringen:

Unter dem Stichwort „Genossenschaftliche Werte“ heißt es wie in einer Glaubensverkündung (Homepage Voba):

„Wir richten unser Handeln an genossenschaftlichen Werten wie Fairness, Transparenz und Vertrauen aus.“

Haben Sie´s gehört: Fairness, Transparenz, Vertrauen…“? Ehrfürchtig vernehme ich solche Werte – und vergleiche sie mit der Wirklichkeit.

Und da präsentiert die Volksbank (Reutlingen) eine glatte Bauchlandung:In einer Nacht- und Nebelaktion hat die VoBa RT den Negativzins eingeführt und das klein und bescheiden durch einen Aushang (!) kundgetan. Wer den Aushang nicht las, war gekniffen.

Das aber wollte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht hinnehmen und reichte Klage ein, wobei allen Beteiligten sehr schnell klarwurde, daß das zu erwartende Urteil bundesweite Auswirkungen zeitigen könnte. Nehmen wir das Ergebnis (Urteil) vorweg: Die Volksbank hat bei Gericht eine verheerende Abfuhr hinnehmen müssen. Und dabei wollte man doch nur an das Kleingeld der Sparer…

Hier der Vorgang:

Urteil gegen Volksbank Reutlingen: Negativzinsen für Sparkonten nicht zulässig

Das hat das Landgericht Tübingen in einem Urteil zu einem umstrittenen Preisaushang der Volksbank Reutlingen entschieden. Der von vielen anderen Geldhäusern gewählte Weg, für reiche Privatkunden oder Unternehmen einzelvertraglich Negativzinsen auf bestehende Konten einzuführen, bleibt allerdings offen. Neuverträge sind von dem Urteil ohnehin nicht betroffen (Az. 4 O 187/17).

Im Streit zwischen der Volksbank Reutlingen und Verbraucherschützern um die Rechtmäßigkeit von Negativzinsen wurde ein Urteil gesprochen – mit Signalwirkung: Die dort verkündeten Negativzinsen sind nicht zulässig. (Die Volksbank Reutlingen hatte in einem mittlerweile zurückgezogenen Preisaushang Negativzinsen auch für Kleinsparer angekündigt.) Demnach darf die Volksbank Reutlingen nicht nachträglich von bestehenden Kunden Negativzinsen verlangen. Ob Negativzinsen bei Neuverträgen grundsätzlich rechtens sind, entschieden die Richter jedoch nicht. (siehe weiter unten)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank verstoßen nach Auffassung des Landgerichts bei Altverträgen gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung – weil sie nach Vertragsabschluss zusätzliche Gebühren einführen würden, die im Vertrag nicht genannt waren. (Erinnern Sie sich da nicht an die oben angeführten „Werte“?)

„Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen kann nicht nachträglich bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften einseitig durch die Bank eine Entgeltpflicht für den Kunden eingeführt werden, die es weder im Darlehensrecht noch beim unregelmäßigen Verwahrungsvertrag gibt“, so das Gericht. Das Institut habe dort nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden – ein Fehler.

ie Volksbank Reutlingen hatte darauf verwiesen, dass die Kontoinhaber bei Vertragsabschluss variablen Zinsen auf Guthaben zugestimmt hätten. Das Argument ließen die Verbraucherschützer aber nicht gelten. „Für unser Verfahren ist es unerheblich, ob es sich um fixe oder variable Zinsen handelt, da nach unserer Auffassung negative Zinsen bei sämtlichen Darlehensverträge dem Gesetz nach nicht vorgesehen sind“, so Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn Verbraucher seien als Darlehensgeber anzusehen und können somit über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verpflichtet werden, Zinsen zu zahlen. Das Landgericht Tübingen stimmte dieser Interpretation zu.

Der Fall erregte bundesweit Aufsehen, weil er auch Kleinsparer betraf

Die Volksbank hatte im Mai 2017 einen Preisaushang veröffentlicht, in dem Minuszinsen auf bestimmte Tages- und Festgeldkonten sowie Girokonten aufgeführt wurden. Für Girokonten wurde in dem Aushang generell ein „Verwahrentgelt“ von 0,5 Prozent des Guthabens angekündigt. Beim Tagesgeldkonto VR-Flexgeld sollten Einlagen ab 10 000 Euro mit einem Strafzins von 0,5 Prozent belastet werden.

(Die Klauseln wurden aber nie praktiziert: Nach einer Abmahnung der Verbraucherschützer zog die Volksbank den Preisaushang nach sechs Wochen zurück. Allerdings lehnte sie es ab, Negativzinsen für Privatanleger auch für die Zukunft auszuschließen, was zum Prozeß führte.)

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die das Urteil erwirkt hat, sprach von einer wichtigen Klarstellung: „Die Bank kann nicht einseitig mittels des Kleingedruckten aus einer Geldanlage einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen“, erklärte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale.

Der Rechtsstreit zeigt aber auch, daß die Kreditinstitute unter Druck stehen. Die Banken müssen selbst Strafzinsen in Höhe von 0,4 Prozent zahlen, wenn sie über Nacht überschüssige Liquidität bei der Europäischen Zentralbank parken. Und angesichts eines Dauerniedrigzinses erodiert der Zinsüberschuss der Institute. Nicht wenige Banken denken darüber nach, ihre Kunden an der Belastung zu beteiligen. Ein knappes Dutzend Banken in Deutschland verlangt schon Verwahrentgelte zwischen 0,2 Prozent und 0,6 Prozent für Privatkunden, wenn das Guthaben die 100.000 Euro-Grenze übersteigt.

Leser Peer Kabus schreibt in einem Kommentar dazu:

„Wenn man berücksichtigt, dass seitens der Regierung keine Kritik an der Zinspolitik von Mafio Draghi geführten EZB erfolgt und erfolgen wird, wird klar, dass es zuvorderst neben den günstigen Zinsen für die Staatsanleihen um die Entwertung der Staatsschulden durch Inflation geht.

– Die Inflation führt dazu, dass die Löhne mit den Preisen steigen

– Immer mehr der unteren und mittleren Einkommen zahlen automatisch höhere Steuern – denn die Progression wird nie oder unzureichend angepasst, und wie das mit der Soli-Abschaffung aussieht, dürfte hinlänglich bekannt sein.

Somit sprudeln die Steuereinnahmen vorhersehbar munter weiter.

Was würde wohl passieren, wenn die EZB die Zinsen anhebt? – Das Perpetuum mobile käme zum Erliegen.

– Höhere Zinskosten müssen vom Staat aufgebracht werden, respektive durch Kürzungen an anderer Stelle finanziert werden.

– Der Wirtschaft werden steigende Zinskosten auch nicht gut tun. Schließlich konnte ja mit billigem Geld schon alles Notwendige angeschafft werden. Es geht also nicht mehr weiter wie bisher, sondern eher zurück.

– Werden dann Arbeitsplätze abgebaut, erhöhen sich die Sozialausgaben bei gleichzeitig sinkenden Steuereinnahmen.

– Ende der Fahnenstange werden Kämpfe der unteren Gesellschaftsschichten um den Erhalt von Wohnung und das Nötigste zum Überleben sein.“

Eine Methode der Augenwischerei ist, daß die EZB als Kriterium der Inflations-Messung die durchschnittliche Kerninflation (also ohne Energie und Nahrungsmittel) der EURO-Zone verwendet, wohlwissend, daß:

– die Kerninflation in Deutschland deutlich über dem Durchschnitt liegt

– die wirkliche Inflation (also mit Energie und Nahrungsmitteln) über der Kerninflation liegt

Die Deutschen Verbraucher und Sparer sind also auf jeden Fall die Gekniffenen/Gemolkenen.

Mit diesem Urteil wird die mehr oder weniger unversteckte Enteignung der privaten Sparer über den “Ersatzweg” zur Inflation, nämlich über finanzielle Repression via “Negativzinsen”, verhindert. Da die “Alternative” nun eingeschränkt wird, steht daher zu befürchten, daß man die Enteignung durch Inflation forcieren wird.

P.S.: Das Verheerende ist, daß der schlimmste ökonomische Scharlatan des 20. Jahrhunderts, Keynes, der von seinen “Jüngern” jedoch bis zum heutigen Tage wie ein Heiliger verehrt wird, ganz genau wußte, was die Folgen einer Währungszersetzung durch Inflation sind:

„Es gibt keine subtilere und auch keine sicherere Methode, einer Gesellschaft ihre Grundlagen zu entziehen als die Zerstörung ihrer Währung. Und kaum einer unter einer Million versteht das wirklich.“ (John Maynard „Lord“ Keynes)

Da wir auf lange Sicht sowieso alle tot sind, interessierte das Keynes jedoch nicht wirklich.

Die uferlose Ausweitung des Geldangebotes (bei eben nicht gleichzeitiger Ausweitung der Güterproduktion) war natürlich für die keynesianischen Jünger daher auch keine Inflation. Also mußte man u.a. Inflation „umdefinieren“.

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Der angedrohte Strafzins auf Girokonten ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens, das die Verbraucherzentrale Sachsen angestrengt hat. Wann das Landgericht darüber entscheidet, ist noch offen.

www.conservo.wordpress.com     1. Februar 2018
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