Abschiebung von zum Christentum Übergetretener

(www.conservo.wordpress.com)

Von Dr. Christoph Heger

Hören wir nicht täglich die Aufrufe zur „Humanität“ – soll heißen: grenzenlose Aufnahme von „Flüchtlingen“! – und vor allem „Toleranz“ – soll heißen: bitte keinerlei Erinnerung an den verbrecherischen Charakter der islamischen Doktrin! Und dann das polit-mediale Schweigen über die massenhafte Abschiebung ausgerechnet der vom Islam zum Christentum übergetretenen Asylbegehrenden!

(Siehe http://www.idea.de/nc/drucken/detail/selk-bischof-abschiebepraxis-gegen-christliche-fluechtlinge-ein-skandal-104091.html)

Nimmt unsere polit-mediale Nomenklatura nicht zur Kenntnis, was islamische Doktrin und die ihr weitgehend zustimmende Bevölkerung islamischer Länder vom Übertritt zu einer anderen Religion oder auch zum Atheismus denken? Man kann es offenbar nicht oft genug wiederholen: Die islamische Doktrin, und zwar sowohl sunnitischer als auch schiitischer Richtung, verlangt die Todesstrafe für „Abfall“ (arabisch: ridda oder irtidād) vom Islam, und in verschiedenen islamischen Ländern ist dies gesetzlich so verankert. Aber auch in Ländern, deren Strafrecht diese Regelung nicht enthält, ist die Zustimmung zu einer solchen Bestrafung „Abrünniger“ (arabisch: murtaddūn) verbreitet, so dass „Ehrenmorde“ an „Abtrünnigen“ straflos bleiben oder deren Abschiebung in Asyle für Geisteskranke seitens der Familie häufig ist – wie man hört, selbst im ehedem liberalen Ägypten.
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Bitte lesen Sie die folgende Information – eine Ohrfeige für alle „christlich orientierten“ Politiker:

Hannover (idea) – Als einen Skandal wertet es der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Hans-Jörg Voigt (Hannover), dass vom Islam zum Christentum übergetretenen Flüchtlingen in Deutschland zunehmend Asyl verweigert wird und sie abgeschoben werden sollen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeite „auf Hochtouren daran, Tausende Ablehnungs- und Abschiebebescheide für konvertierte christliche Flüchtlinge auszustellen“, so Voigt in einer am 30. Januar veröffentlichten Stellungnahme. Den Betroffenen drohe in ihrer Heimat Verfolgung und Tod. Sie fürchteten deshalb um Leib und Leben und müssten „verzweifelt feststellen, dass ihnen in diesem Land der Schutz versagt wird“.

Dem Bischof zufolge vergeht kein Werktag, an dem das Bundesamt nicht Verfassungsbruch begehe. Es bewerte den Glauben bei konvertierten Flüchtlingen, die ihren Glauben als Asylgrund angeben, „völlig willkürlich“ und maße sich immer wieder Urteile über Glaubenslehren und -praxis der Kirchen an. Voigt zufolge legt das Grundgesetz die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates fest. Dieser habe nicht das Recht, über den persönlichen Glauben von Christen und erst recht nicht über Glaubensinhalte Entscheidungen zu treffen:

„Wo bleibt der Aufschrei des Entsetzens in diesem Land darüber, dass eine Behörde den Glauben von Menschen bewertet und ihnen mit einem Federstrich zumutet, ihren Glauben in ihrem Heimatland zu verleugnen?“

Tausende von Abschiebung bedrohte Konvertiten sind „tiefgläubige Christen“
Es gebe Tausende von konvertierten christlichen Flüchtlingen in Deutschland, die nach Aussagen ihrer Seelsorger aus verschiedenen Kirchen „tiefgläubige Christen“ seien. Ihnen drohe aber dennoch die Abschiebung, weil das Bundesamt oder auch Verwaltungsrichter ihnen die Ernsthaftigkeit des Glaubens absprächen. „Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen“, so Voigt.

Nach seinen Angaben ist die Anerkennungsquote für christliche Flüchtlinge in der Berliner Dreieinigkeitsgemeinde der SELK – dort wurden über 1.000 Konvertiten getauft – im Verlauf von zwei Jahren von 100 Prozent auf jetzt unter zehn Prozent gesunken. Als Grund für diese Entwicklung sieht der Bischof eine „latente Fremdenfeindlichkeit“, die auch die großen Volksparteien CDU/CSU und SPD vor sich her treibe. Voigt versichert den Betroffenen die Solidarität seiner Kirche: „Und wo immer der deutsche Staat christlichen Flüchtlingen, denen in ihren muslimischen Heimatländern Verhaftung und Tod drohen, seinen Schutz verwehrt oder sie gar abzuschieben droht, werden wir diesen Menschen beistehen, ihnen in unseren Kirchen Zuflucht gewähren und sie unterstützen.“

Zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gehören 33.000 Mitglieder in 174 Gemeinden.
Die Stellungnahme von Bischof Hans-Jörg Voigt im Wortlaut lesen Sie  hier.     (© 2018 idea e.V.)

www.conservo.wordpress.com    3.2.18
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