Islam: Integrationsverweigerung

(www.conservo.wordpress.com)

Von Helmut Zott

Da für einen gläubigen Muslim der Koran, die Sunna und die Scharia unabänderlich und absolut verpflichtend sind, kann er das deutsche Grundgesetz nicht bedingungslos anerkennen.

Das Grundgesetz und die Scharia sind nicht kompatibel.

Es entstehen für ihn notgedrungen Glaubens- und Gewissenskonflikte, wenn er gezwungen sein sollte, sich zwischen den Prinzipien unseres Grundgesetzes, das ein Produkt menschlichen Geistes darstellt, und der Scharia, die auf Offenbarungen Allahs fußt, zu entscheiden.

Allah selbst verbietet im Koran, ein unislamisches oder irgendein weltliches Gesetz anzuerkennen:

„ Es ziemt nicht den gläubigen Männern und Frauen, so Allah und sein Gesandter irgendeine Sache beschlossen, sich die Freiheit herauszunehmen, anders zu wählen; denn wer Allah und seinem Gesandten ungehorsam ist, der befindet sich in offenbarem Irrtum“ (33; 37 nach Ludwig Ullmann).Des Weiteren kann man in der 4. Sure den Vers 89 lesen, der in der Koranübersetzung von Max Henning lautet:„Sie (die Ungläubigen) wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, und dass ihr (ihnen) gleich seid. Nehmet aber keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswandern in Allahs Weg. Und so sie den Rücken kehren, so ergreift sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet; und nehmt keinen von ihnen zum Freund oder Helfer: …“

Hier wird eindeutig zum Töten von Menschen aufgefordert, deren „Schuld“ allein darin besteht, ein anderes Welt- oder Gottesbild zu haben. Unglaube ist Rebellion gegen Allahs Willen und ein todeswürdiges Vergehen, dabei hat jeder Moslem im „Dar el-harb“ (Haus des Krieges) von Allah die Lizenz zur Vollstreckung des Todesurteils.

Demgegenüber steht bekanntlich im Artikel 3 unseres Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“.

Selbstverständlich schließt das mit ein, dass niemand aus den genannten Gründen getötet werden darf.

Ein frommer Moslem müsste sich also weitgehend von den Grundlagen seines Glaubens trennen, um ein demokratischer Staatsbürger im Sinne unserer Verfassung zu sein.

Ist er aber dann noch Moslem? Beides gleichzeitig ist nicht möglich.

Aber die Grundlagen seines Glaubens zu ändern oder zu relativieren, wäre für einen gläubigen Moslem nicht nur eine Rebellion gegen Allah, sondern auch ein todeswürdiger Angriff auf Ihn selbst. Von Ihm stammen schließlich alle Anweisungen und Gebote. Der Koran ist nach den Vorstellungen eines gläubigen Moslems schließlich das Abbild der ewigen und absoluten Wahrheit, die im Urkoran, der „Mutter des Buches“ seit Ewigkeit niedergelegt ist. Sollte der durch Allahs Allmacht und seiner Gnade geschaffene und unbedeutende Mensch gegen den allmächtigen Schöpfer des Himmels und der Erde aufbegehren oder Seine Gebote missachten, nachdem er belehrt und vor die folgende Alternative und Entscheidung gestellt ist:

„Dies sind Allahs Verordnungen; und wer Allah und Seinem

Gesandten gehorcht, den führt Er ein in Gärten, durcheilt von

Bächen, ewig darinnen zu verweilen; und dies ist die große

Glückseligkeit. Wer aber wider Allah und Seinen Gesandten

rebelliert und Seine Gebote übertritt, den führt Er ein in ein Feuer, ewig darinnen zu verweilen, und es trifft ihn schändende Strafe“ (4; 13-14 nach Max Henning).

Die Vordenker im Islam haben für die Gläubigen im „Dar el-harb“ andere Wege als Integration oder Assimilation vorgezeichnet und nehmen Mohammed zum Vorbild. Nachdem jeder gläubige Moslem sein Leben dem des Propheten angleichen soll und seinem Tun nacheifern muss, ist es Pflicht, sich aus einem offenkundig unislamischen gesellschaftlichen und politischen System zurückzuziehen, ebenso wie der Prophet Allahs die Stadt Mekka wegen seiner Widersacher verlassen musste und im Jahre 622 n. Chr. mit seiner Anhängerschar nach Medina zog.

Hedschra bedeutet weggehen, verlassen, emigrieren, sich absondern, Rückzug. In ihrer erweiterten Bedeutung bezeichnet hedschra auch den Rückzug der Muslime aus einer Gesellschaft der Ungläubigen, in der wahre Gläubige infolge der Herrschaft korrupter Gedanken und Zustände nicht länger in Einklang mit ihren Glaubensinhalten meinen leben zu können. Der erste Schritt ist die innere Absonderung, die mit der Rückbesinnung auf den wahren Glauben, das heißt auf den Koran und auf Mohammed beginnt und durch ideologische Denkbeeinflussung in der Moschee bestärkt wird.

Hier zeigt sich einer der Gründe, warum Muslime, sofern sie fromm sind, Parallelgesellschaften innerhalb eines Staates wie der Bundesrepublik Deutschland bilden und sich grundsätzlich nicht integrieren sollen und können.

Es handelt sich dabei um eine islamische Grundhaltung und um eine schon in der Vergangenheit wirksame und erfolgreiche Maßnahme im Kampf um eine göttliche Menschengesellschaft gemäß dem Medina-Modell.

Nach dem Verlassen der Gemeinschaft des Unglaubens zum Zwecke der Sammlung und Erstarkung, folgt nach quantitativer Zunahme die Phase des Kampfes, um den Unglauben im „Dar elharb“ zu überwinden. „Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen“ (Imam von Izmir).

Ziel aller Maßnahmen ist natürlich die Errichtung einer göttlich legitimierten, das heißt eine durch Allah legitimierten Herrschaft.

www.conservo.wordpress.com   14.02.2018
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