(www.conservo.wordpress.com)
Von Peter Helmes
Zynische Mißachtung der Rechte der „Ostzonen-Flüchtlinge“
Mehr als 300.000 DDR-Übersiedler, die vor dem Zusammenbruch des SED-Regimes Bundesbürger mit allen Rechten und Pflichten in der Bundesrepublik Deutschland geworden waren, sind aufgrund des falsch ausgelegten Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) über Nacht wieder zu DDR-Bürgern gestempelt worden.
Hintergrund:
Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR wurden bei ihrer Ankunft sofort im Rahmen ihrer Eingliederung nach den Regeln des Fremdrentengesetzes (FRG) in das bundesdeutsche Rentensystem eingegliedert. Dieses Integrationsprinzip galt von 1959 bis zum Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR vom 18. Mai 1990. Der Einigungsvertrag vom 30. August 1990 enthält keine Aussage über die in der alten Bundesrepublik Deutschland eingegliederten DDR-Altübersiedler.
Nach der Wiedervereinigung wurde diese Integration für alle nach 1936 Geborenen heimlich aufgehoben. Über diese Manipulation wurde nicht informiert! Die Rentner sollten erst bei Rentenbeginn davon erfahren, dass ihre Altersbezüge oft schlechter ausfallen als die ihrer ehemaligen Kollegen im Osten. Für diese Manipulation der Anwartschaften hat im 12. Bundestag niemand die Hand gehoben. Kein Abgeordneter wusste davon! Selbst der damals hierfür zuständige Minister Norbert Blüm erfuhr angeblich erst von den Betroffenen, was hier passiert ist.Ein möglicher Täter-Kreis derjenigen, die diese Manipulation umgesetzt haben, ist leicht zu identifizieren: Bei der Wiedervereinigung wurden mehr als einhundert Mitarbeiter der früheren DDR-Rentenversicherung in das bundesdeutsche Sozialministerium übernommen. Diese Menschen sind die einzigen, die ein Motiv gehabt hätten. Sie gehörten zu einem sehr großen Teil der alten Nomenklatura an und haben den „Verrat“ am Arbeiter- und Bauernstaat durch diese „Ostzonenflüchtlinge“ nie vergessen und schon gar nicht verziehen.
Rache ist süß, spricht der Herr. Und so setzten die in der westlichen Rentenversicherung gut gepolstert untergekommenen ehemaligen DDR-Hofschranzen genau bei denen den Rotstift an, die durch ihre Flucht ihre ganze Verachtung gegenüber dem SED-Unrechtsregime ausgedrückt hatten.
Und wie oben schon angedeutet, hatten die westlichen „Kollegen“ entweder keine Kenntnis von den Vorgängen oder keine Ahnung oder kein Interesse, Eine Schande!
Um es kurz zu machen und das Geschehen in verkürzter und verständlicher Darstellung auf den Punkt zu bringen: Die in den Westen gegangenen Zonenflüchtlinge – so heißen sie auch heute noch amtlich – verloren durch diesen Handstreich erhebliche Ansprüche auf die Höhe der Westrente, sondern wurden „auf DDR-Niveau“ herabgestuft.
Die Manipulationen erfolgten vermutlich Ende der neunziger Jahre, ohne daß die Rentenversicherung wußte, wer damit in welchem Maße betroffen sein würde. Die bekanntgewordene Zahl der Betroffenen – 316.000 – ist erst 2010 aufgrund massiver Forderungen von Abgeordneten ermittelt worden.
Nachgewiesen ist inzwischen, daß viele Betroffene dadurch deutlich unter die Armutsgrenze sinken. Das trifft auch für Menschen mit hohen Qualifikationen zu, wobei die finanziellen Auswirkungen sehr unterschiedlich sind. Am härtesten trifft es Ehepaare mit Rentenverlusten bis zu 800 Euro. Hierzu gibt es keine Zahlen und auch keine Vergleichsberechnungen.
Die Betroffenen bildeten eine Interessengemeinschaft, die geschlossen für die Wiedereinsetzung inn die alten Rechte kämpft. Bisher vergeblich. Selbst ein Appell an die deutsche Bundeskanzlerin, die ehemalige Ostdeutsche Angela Merkel, brachte keine Wende. Im Gegenteil, eher einen zynischen Negativbescheid:
„Merkel erteilt einstigen Flüchtlingen endgültige Absage
Die Vereinigung 17. Juni 1953, die für die Rechte der Rentenbetrogenen kämpft, teilt tief enttäuscht Folgendes mit:
Berlin, 26.03.2017/cw – „Ihrem Wunsch nach einer Verbesserung der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Übersiedler kann … nicht entsprochen werden.“
Schonungslos offen erteilt Ministerialrat Dr. Achim Bertuleit aus dem Bundeskanzleramt in einem Schreiben an die Vereinigung 17. Juni in Berlin (23.03.2018) im Auftrag der Bundeskanzlerin allen Hoffnungen auf eine Revision des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) eine wohl endgültige Absage.
Noch am 11.August letzten Jahres hatte Angela Merkel am Rande eines Besuches in der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen in Gesprächen mit ehemaligen DDR-Opfern „eine nochmalige Prüfung der vorgetragenen Anliegen“ zugesichert und damit Hoffnungen geweckt. Zwischenzeitlich wurden diverse Schriftwechsel geführt, erhielten Petenten mehr oder weniger hinhaltende Antworten auf vorgetragene Fragen: „Die Überprüfungen brauchen Zeit“; „Die Bundeskanzlerin befasst sich mit Ihrem Anliegen“ oder „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist gebeten worden, dieses wichtige Thema in das nächste Treffen des Dialogforums SED-Opfer einzubringen.“ (Staatsministerin Monika Grütters am 29.09.2017).
Dr. Bertuleit verkennt in seinem Schreiben nicht den „maßgeblichen Anteil (der Betroffenen) an dem Zusammenbruch des DDR-Regimes und den weiteren Entwicklungen, die zur Deutschen Einheit führten.“ Es sei “unbestreitbar, dass viele ehemalige DDR-Bürger durch ihre Flucht bzw. Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland persönliche Risiken und tiefe umwälzende Einschnitte auf sich genommen haben.“ Trotzdem könne dem Wunsch auf Änderungen nicht entsprochen werden.
Koalitionsvertrag sieht Fondslösung vor
Erneut bezieht sich das Bundeskanzleramt auf die seit Jahren vorgetragenen Argumente, wonach das Bundessozialgericht gegen die gültige Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen habe (2011). Auch der angerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe 2015 bestätigt, „dass die Regelungen für die Überleitung von Rentenansprüchen … auch für DDR-Übersiedler anzuwenden“ sind. Letztlich habe das Bundesverfassungsgericht 2016 (Anm.: Nach 4 Jahren!) eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Vereinigung 17. Juni sieht sich „durch die jetzt vorliegende endgültige Absage“ aus dem Bundeskanzleramt „getäuscht.“ Einmal mehr wurden „gezielt gesetzte Hoffnungen“ als Wahlkampfmanöver entlarvt. Der in der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes erfolgte abschließende Verweis auf den Koalitionsvertrag, wonach „für Härtefälle im Rentenüberleitungsprozess ein Ausgleich durch eine Fondslösung“ geschaffen werden solle, „entbehre unter den bekannten bisherigen Manövern der Regierungsfraktionen jeglicher Glaubwürdigkeit. Mit Absichtserklärungen den anvisierten Tod der Betroffenen zu pflastern, sei nicht der würdige Umgang mit den erneut gedemütigten Opfern der Zweiten Deutschen Diktatur,“ erklärte der Vereinsvorstand heute in Berlin.
Untersuchungsausschuß anvisiert
Mehrere Vereine und Betroffene streben nunmehr die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag an und wollen sich dieserhalb an diverse Abgeordnete im Parlament wenden. Es müsse geklärt werden, ob die seinerzeitige Abwendung vom Fremdrentengesetz (FRG) durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) für Bürger der Bundesrepublik, die vor 1989 von der DDR ausgebürgert worden waren, gesetzlich, d.h. unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages erfolgt sei. Ottmar Schreiner, der verstorbene Sozialpolitiker der SPD-Fraktion hatte eben dies 2011 in seiner berühmt gewordenen Philippika gegen die angewandte Regelung bezweifelt, ohne dass die Vorgänge jemals parlamentarisch untersucht worden waren. Schreiner hatte auf eine Interpretation des seinerzeitigen Arbeitsministeriums gegenüber der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen, die nicht durch den Text des Gesetzes gedeckt gewesen sei. Das RÜG sei so „am Parlament vorbei“ falsch ausgelegt worden.
(Quelle und Copyright: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.368).
—–
Petition zum Thema Rentenrecht
(Veröffentlicht am 19. März 2018, 10:48 in Aktuelles, Mitteilungen)
Die UOKG hat gemeinsam mit der VOS und der IEDF eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Petition richtet sich gegen die Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR. Die gesamte Petition können Sie über den unten zu findenden Link einsehen.
Wie bereits versprochen erhalten Sie anbei in der Anlage die Petition (Beschwerde), die dem Bundestag zugeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Peter Kämpfe, http://www.uokg.de/2018/03/petition-zum-thema-rentenrecht/