(www.conservo.wordpress.com)
Von Georg Martin *)
Wissen Sie, was „Haftempfindlichkeit“ ist? Ich wusste es bis dato nicht.
Aber eines zur Beruhigung vorweg, sehr geehrte Leserschaft: Das neuartige juristische Phänomen der „Haftempfindlichkeit“, welches letztlich unweigerlich in eine hartnäckige und „chronische Haftallergie“ münden muss, befällt keine deutschstämmigen Bürger, sondern kann nur ausländische Migranten, Fluchtlinge oder sogenannte „Schutzsuchende“ befallen.
Voraussetzung für dieses schwerwiegende neue juristische Leiden ist allerdings, dass der derart Betroffene ein Migrant, Flüchtling oder „Schutzsuchende“ ist, schwere Straftaten in Deutschland begangen hat oder am besten noch Intensivtäter ist … und: dieser kaum oder gar kein Deutsch spricht oder versteht!
So wie im vorliegenden geschilderten Fall aus Zwickau.„Zwickau (Sachsen), 25.April 2018 – Adel S. (28) lebte ohne Erlaubnis in Deutschland, beging in sieben Monaten sechs Straftaten. Trotz Bewährung raubte er Leute aus, brach in Wohnungen ein, entstellte einem Opfer für mit einem Messer für immer das Gesicht.
Am Dienstag bettelte der 28-Jährige im Landgericht Zwickau um eine mildere Strafe. Er bekam Gnade – mit dem unfassbaren Satz des Richters:
„Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“.
Im ersten Prozess saß Adel S. dem Zwickauer „Knallhart-Richter“ Stephan Zantke (56) am Amtsgericht gegenüber, der ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte.
Adel S. ging in Berufung. Mit Erfolg: Nur noch zweieinhalb Jahre Haft – und die Begründung von Richter Rupert Geußer (55), die sprachlos macht! Doch warum entschied der Richter so?
Unfassbare Antwort: Strafrabatt wegen „Haftempfindlichkeit“
Die sogenannte „Haftempfindlichkeit“ begründete Geußer mit der Sprachbarriere im Gefängnis. Der gebürtige Algerier Adel S. spricht kaum ein Wort Deutsch, vor Gericht konnte er nur mit einem Dolmetscher die Fragen des Richters beantworten. „Auch die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer zudem.
Der Richter verhörte den Intensivtäter auch nach seiner Vergangenheit. Nach eigener Aussage kam S. von Algerien nach Spanien, lebte sechs Jahre dort mit einer Freundin und seinem Kind. „In Spanien gab es nix, hatte keine Arbeit. Man sagte mir, hier in Deutschland gebe es Arbeit. Doch ich fand keine“, sagte der Angeklagte über seinen Dolmetscher aus. „Die Situation war nicht gut. Ich fing mit Crystal an. Danach landete ich im Gefängnis.“
Als er 2015 nach Deutschland kam, habe er zwei Monate lang Geld vom Staat bekommen, bevor er ins sächsische Plauen zu einer Freundin abtauchte. Dort habe er von seiner Schwester aus Dubai Geld geschickt bekommen, 6000 Euro – auf einen anderen Namen.“
So weit, so irre!
Zu Ende gedacht, muss ein solcher irrer Juristen-Salto-Mortale darin münden, dass Migranten, Fluchtlinge oder „Schutzsuchende“ desto milder verurteilt werden, je schwerer und intensiver die Straftaten sind und je weniger der Straftäter Deutsch redet oder versteht. So richtig interpretiert, Herr „Richter“?
Im Extremfall müsste ein derartiger Straftäter wegen der Gefahr einer „chronischen Haftallergie“ freigesprochen werden, da er den unmenschlichen Strapazen im deutschen Kuschelknast nicht gewachsen scheint. So richtig interpretiert, Herr „Richter“?
Also lässt man aus Sicht der „unabhängigen SED-Merkel-Justiz“ diese schwerkriminellen Subjekte besser wieder schlagend, raubend, vergewaltigend, messerstechend und mordend auf die wehrlose deutsche Opfergesellschaft los. So richtig interpretiert, Herr „Richter“?
Auf solche geisteskranken und perversen Urteile, wie hier in Zwickau, können nur Juristen kommen, die sich entweder das Hirn durch übermäßigen Drogenkonsum zerfressen haben oder, die unserer Volksverkäuferin Merkel und ihrem Regime „zu Diensten“ sein wollen.
Der Irrsinn kennt in Deutschland kein Grenzen mehr.
Aber, war das im dritten Reich oder in der Ex-DDR nicht so ähnlich mit der „unabhängigen Justiz“ …?