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Von Herbert Gassen *)
(2. Juni 2018) ZITAT: „Grünen-Politikerin Roth bekommt Morddrohungen“ (Rheinische Post: https://www.firmenpresse.de/pressinfo1616564/rheinische-post-gruenen-politikerin-roth-bekommt-morddrohungen.html)
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Einst hieß es: „Juda verrecke!“ Das endete für viele, allzu viele Menschen mit dem Tod in Auschwitz, Belsen und Mauthausen. Mit Recht erinnert man an diesen Massenmord. Es ist Schande über das deutsche Volk gekommen. Man hat gegen ihr Vergessen ein Mahnmal im Herzen Berlins errichtet.
Man hatte geglaubt, diese Zeit wäre vergangen, und man könnte in einem Deutschland auf der Basis christlich-ethischer Grundwerte, den Gesetzen des Menschen- und Völkerrechts mit allen Nationen dieser Welt auf Augenhöhe in Frieden leben.
Es erschien eine Politikerin, die eine Partei vertritt, die von den Grundsätzen der ´68er Kulturrevolution geprägt ist. Es waren brutale Schläger und linksradikale Rhetoriker, die die Geschichte Deutschlands ausradieren wollten. Sie verfolgten den von außen erteilten Auf-trag, das deutsche Volk zu eliminieren.
Es war auch Claudia Roth, die sich den Demonstrationszügen der linken Horden anschloß. Sie vermittelte mit ihremRenommee den deutschfeindlichen Parolen den Anschein eines demokratischen Rechtes.
Sie war es, die sich mit dem Aufruf ‚Deutschland verrecke‘ in die Reihen derer stellte, die hiermit zum Töten eines Landes, d.h. natürlich der vielen Millionen in ihm lebenden Staats-angehörigen, aufforderten. Das ist ein Befehl zum Völkermord, grundsätzlich ist das schon eine strafbare Handlung.
Was ist der Unterschied zwischen ‚Juda verrecke‘ und ‚Deutschland verrecke‘?
Im Grunde genommen gibt es keinen. Beiden ist die Tötungsabsicht gemein. Der erste wird mit den Nationalsozialisten in Verbindung gebracht, die damit die Deutschen in den Augen der Welt zu einem Tätervolk werden ließen. So sieht man es heute. Die Erinnerung an dieses Verbrechen ist zu einem wesentlichen Teil des aktuellen Staatsbewußtseins und der Staatsidentität geworden. Selbst die Nachkommen der Opfer im vierten Glied können Wiedergutmachungsforderungen geltend machen.
‚Deutschland verrecke‘ jedoch wird von den SED-geprägten linken Antifa-Horden gefordert.
Sie sind in der Bundesrepublik nicht nur geduldet, sondern geben unter dem Regime Merkel den politischen Ton an, d.h. sie üben in ihrem Extremismus eine Meinungsdiktatur aus. Ihre Absichten sind deutlich an ihren politischen Parolen zu erkennen, die jegliche Rechtsgrundlage, jede Rechts- und demokratische Staatsordnung verleugnen. In der Auslegung ihrer Geschichte seit der Oktoberrevolution in St. Petersburg muß man befürchten, daß sie ihre Ziele in Workuta oder an einem anderen Ort des Gulags realisieren. Sie sind von dem Rausch des Mordens nicht freizusprechen. Der Unterschied ist jedoch deutlich zu erkennen: Die Braunen sind in der politischen Versenkung verschwunden, während die Rote Front von den demokratischen Träumern zu ihrer eigenen Vernichtung gepflegt werden.
Der Aufruf: ‚Deutschland verrecke‘ betrifft jeden deutschen Staatbürger.
Gegen jeden von ihnen ist eine Morddrohung unwiderrufen ausgesprochen. So sitzt diese Frau, übermäßig bezahlt von den Leistungen des Volkes, das sie verrecken lassen will, als Vizepräsidentin dem Deutschen Bundestag vor.
Es ist nicht korrekt, sie ebenfalls mit Mord zu bedrohen. Wenn die Bundesrepublik nicht systematisch aus dem Recht des Grundgesetzes verdrängt worden wäre, wenn es noch die demokratische Säule der unabhängigen Judikative gäbe, wäre eine gerichtliche Verfolgung die korrekte Lösung dieser Perversion, den Amtseid des GG zu verletzen.
In dieser demokratisch geprägten Republik erweisen die Abgeordneten und die übrigen Administratoren des Parlamentes dieser Person Achtung und Respekt. Bevor sie im Plenum das Wort ergreifen, richten sie es an die dann amtierende Präsidentin.
Ist das nicht ein Tatbestand, an dem man den Wert und die Gefahren einer Demokratie erkennen kann?