Zivilcourage: Richter stärken freies Wort und deutsche Kultur

(www.conservo.wordpress.com)

Von pfundshammel *)

Gegen den Willen der autoritären Bunten, die viele Wörter wie „Zigeuner“ „Neger“ usw. tabuisieren wollen, um damit die kulturelle Vielfalt der deutschen Sprache einzugrenzen wurden von den Gerichten kürzlich mehrere erfreuliche Urteile in einem FREIstaat gefällt.

Dies kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Bürger weiterhin mit Paragraphen wie Volksverhetzung unter Druck gesetzt werden, manche Dinge nicht öffentlich zu äußern. Damit wird vermutlich eine steigende Anzahl von Gewalttaten von den bunten Zensurfreunden billigend in Kauf genommen, denn jemand der seine Wut nicht äußern darf, neigt dazu, sie am Ende dann irgendwann geballt hinauszulassen, und zwar in Form von körperlicher Gewalt. Präventative Arbeit wäre es hingegen,  Wut generell zuzulassen, so daß die Chance besteht, Dinge noch in einer verbalen Auseinandersetzung zu klären.

Zu den Urteilen im FREIstaat Sachsen:

  • Das OLG Dresden hat entschieden, dass Pegida die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten hat, als das Bündnis die Seenotretter von Mission Lifeline als „Schlepper“ einschätzte. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Auch die unklugen Äußerungen von Andre Poggenburg, bei denen in Bezug auf Türken von „Kümmelhändlern“ und „Kameltreibern“ gesprochen wurde, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch viele Deutschen sind gern Köterrasse. Deshalb war seinerseits schon richtig, daß auch hier ein Gericht sagte, daß Köterrasse keine Volksverhetzung sei.

Dahingegen Buntland:

  • Auch der  Migrant Safet Babic (NPD) wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung vorläufig freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und steigert damit den Aufwand. Welche Äußerungen genau gefallen sein sollen, teilt die Presse auffälligerweise nicht mit.  Dem NPD-Mann Babic  soll auch wegen einem nazikritischen Buch der Prozess gemacht werden. Dies geht aus einem Bericht  von Volksfreund hervor, in dem es wörtlich heißt:

Am Rande des Prozesses wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Babic in einem weiteren Verfahren wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen angeklagt hat. Babic hat nach eigenen Angaben im Bundestagswahlkampf eine Broschüre verteilt, in der ein nazikritisches Buch mit Hakenkreuz abgebildet gewesen sein soll

Verfolgung wegen nazikritischen Büchern. Virtuelle Bücherverbrennung – Buntland anno 2018? Man kann nur hoffen, das die Gesetze endlich korrigiert werden und  zumindest einige Richter weiter den demokratiefeindlichen autoritären Bunten so gut es geht die Grenzen aufzeigen.

* (Quelle: https://bayernistfrei.com/2018/06/08/pro-meinungsfreiheit/#more-62108)
www.conservo.wordpress.com   12.06.2018
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