(www.conservo.wordpress.com)
Von Helmut Roewer *)
Die Geschichte ist kurz und verdient es, erzählt zu werden. Eine Frau formuliert zwei Sätze über ihr Missbehagen wegen der illegalen Masseneinwanderung nach Deutschland und ruft dazu auf, diese Meinungsäußerung zu unterstützen. Dem kommen binnen weniger Wochen hundertfünfzigtausend Männer und Frauen nach.
Nunmehr entschließt sich die Initiatorin, diese Erklärung 2018 (sprich zwanzig-achtzehn) als Bundestagspetition einzureichen. Also zurück auf Los. Achtundsechzigtausend formale Unterstützerunterschriften gehen in der vorgesehenen Frist ein.
Nun sind zwei Schelme des realen Lebens auf den Gedanken verfallen, die Initiatorin dem Bundespräsidenten mit dem begründeten Ersuchen namhaft zu machen, dieser das Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Das wird er, der Herr S., jedoch nicht tun. Ich erfinde hier mal eine Antwort:„Sehr geehrte Antragsteller, der Herr Bundespräsident lässt Ihnen für Ihr Schreiben vom … danken. Ihrem Vorschlag, Frau Vera Lengsfeld mit dem Verdienstkreuz Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland auszuzeichnen, vermag der Herr Bundespräsident nicht nachzukommen, da diese Ordensauszeichnung aus guten Gründen auf Personen zu beschränken ist, die einer anerkannten Minderheit angehören und im Kampf gegen rechts hervorgetreten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Unterschrift.“
Es ist klar, Frau Lengsfeld verfehlt die Zugehörigkeit zu beiden Kriterien. Die von ihr initiierte Erklärung ist der Rückkehr zu Recht und Gesetz gewidmet. Das hat mit dem Kampf gegen rechts nun wahrlich nichts zu tun. Ganz im Gegenteil: Eine solche Formulierung riecht nach Rechtsstaatlichkeit und Kampf gegen links. Und die Masse der spontanen Zustimmung hat den Hauch einer Volksmeinung. Ist das nicht Populismus pur? Nein, schlimmer noch, es gibt alarmierende Anzeichen, dass sich hier gerade keine Minderheit artikuliert. Also nix mit
Orden und so.
Nun ist es aber Fakt – wie man in Mitteldeutschland sagt –, dass der Bundespräsident die Antragsteller tatsächlich einer Antwort nebst Begründung für würdig erachtet hat. Was die beamteten Antwortschreiber zu Papier brachten, übertrifft meinen satirischen Antwortschatz bei weitem. Sie ließen nämlich wissen, dass das an sich begrüßenswerte Ausüben des Rechts der freien Meinungsäußerung keineswegs Anlass sei, eine Person, die von diesem Recht Gebrauch mache, mit Orden auszustatten.
Das ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen völlig zutreffend. Der Orden ist für diejenigen Männer und Frauen reserviert, die sich um das Wohl der Bundesrepublik besonders verdient gemacht haben. Ruft also einer – in diesem Fall eine Frau – zum Erhalt des Rechtsstaats auf und weckt hierdurch bemerkbare Teile der schon länger hier Lebenden aus ihrem Immer-noch-Wohlstandsschlaf, so macht er sich um das Wohl der Bundesrepublik nicht verdient.
So einfach liegen die Dinge in unserm Land, noch unserm Land. Ein Glas Sommerwein1 auf Ihr Wohl, Frau Lengsfeld. Sollten Sie mal in Weimar sein, sind Sie, wenn Sie mögen, mein Gast.
©Helmut Roewer, Juli 2018
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*) Dr. Helmut Roewer wurde nach dem Abitur Panzeroffizier, zuletzt Oberleutnant. Sodann Stu-dium der Rechtswissenschaften, Volkswirtschaft und Geschichte. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen Rechtsanwalt und Promotion zum Dr.iur. über ein rechtsgeschichtliches Thema. Später Beamter im Sicherheitsbereich des Bundesinnenministerium in Bonn und Berlin, zuletzt Ministerialrat. Frühjahr 1994 bis Herbst 2000 Präsident einer Verfassungsschutzbehörde. Nach der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand freiberuflicher Schriftsteller und Autor bei conservo. Lebt und arbeitet in Weimar und Italien.