In Deutschland findet seit Jahren die größte Kindstötung statt

(www.conservo.wordpress.com)

Peter Helmes und Michael Dunkels Gedicht an das Neugeborene

Sechs Millionen ungeborene Kinder werden „abgetrieben“ „Abtreibung“ – sagen wir es deutlich – ist die verharmlosende Bezeichnung für Tötung Ungeborener im Mutterleib. Eine brutale Methode, Kinder nicht das Licht der Welt erblicken zu lassen.

Und es wird nicht weniger: Seit 1974 wurden in Deutschland fast sechs Millionen Kinder abgetrieben – wobei die Dunkelziffer erheblich höher sein dürfte…

Langjährige conservo-Leser wissen, daß der Kampf gegen die „Abtreibung“ eines der Schwerpunkte meiner publizistischen Arbeit ist. Dafür werde ich – von links und den nahestehenden „gesellschaftlichen Kräften“ – angefeindet, bekomme aber auch viel Zuspruch. Eine große Unterstützung ist mir dabei conservo-Autor Klaus Hildebrandt, der sich seit Jahren unverdrossen und mit großem Mut ebenfalls diesem Thema widmet und dem ich auf diesem Wege öffentlich danken möchte.

Kein Recht auf Tötung Ungeborener

Diese Kindesvernichtung geht uns alle an. Ich mahne seit vielen Jahren davor, diese Verbrechen zu verharmlosen. Es gibt kein Recht auf Tötung!Warum schweigen die Kirchen so laut, wenn es um den Schutz des Lebens geht? Das ist ein Skandal!

Es müßte jedes Wochenende in den Predigten gemahnt werden, unsere ungeborenen Kinder zu schützen. Das wäre die wichtigste Aufgabe der „Seelsorger“! „Seelsorger“??? – Oder sorgen sie sich mehr um Gaudi und Unterhaltung der Gläubigen. Aber bei diesem Thema gehören Jux, Kurzweil und allerlei Ringelpitz, wie sie heute in den Kirchen gerne praktiziert werden, einfach nicht dazu. Soviel Ernst muß sein – auch und gerade in der katholischen Kirche.

Die Abtreibungsbefürworter haben jede Scham abgelegt und betreiben ganz offen ihr „Geschäft“:

So hat das EU-Parlament bereits eine Reihe folgenschwerer Beschlüsse gefaßt:

    • Unterordnung des nationalen Rechts unter EU-Recht,
    • Gender-Ideologie an Schulen,
    • Verpflichtung zur Anerkenntnis der Homo-Pseudo-„Ehe“,
    • Einschränkung der Meinungs- und Gewissensfreiheit und letztlich:
  • Abtreibung als Menschenrecht

 

Wer nicht abtreibt, leistet „FOLTER“

Besonders brisant ist die Proklamation eines angeblichen „Menschenrechts auf Abtreibung“ in Punkt 77 des Dokuments des EP. Dies beinhaltet, daß beispielsweise die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten künftig als Folter gewertet würde, weil eine Frau dadurch gezwungen sei, ihr Kind zur Welt zu bringen, oder daß ein Arzt, der sich weigert, eine vorgeburtliche Kindstötung vorzunehmen, sich – wider jeglicher Logik – der Körperverletzung schuldig machen würde.

Medizinisches Personal soll dadurch seiner Gewissensfreiheit beraubt und Lebensschützer kriminalisiert werden.

Damit stellt die EU im Handstreich die Rechtsordnung ihrer Mitgliedsstaaten auf den Kopf und pervertiert den Begriff der Menschenrechte an sich.

Der Schutz des Lebens hat Vorrang vor dem Schutz des persönlichen Freiraums!

Der Schutz des Lebens ist nicht verhandelbare und keine Ware, die man beliebig kaufen und verkaufen kann. „Werbung“ für Abtreibung ist moralisch mehr als fragwürdig, sie ist ein Vergehen gegen unsere Kultur.

Es darf keinen Antagonismus zwischen Schutz des Lebens und „Freiheit“ zur Abtreibung geben. (Dazu gibt es nur wenige, seltene Ausnahmefälle.) Abtreibung ist Tötung im Mutterleib! Hier werden nicht „mühsam errungene Freiheitsrechte“ in Frage gestellt, wie uns Abtreibungsbefürworter einreden wollen. Nein, und nochmals nein, hier werden einmal mehr ein Werteverlust und eine Geringschätzung des Rechts auf Leben in allen seinen Phasen deutlich.

Der Publizist Michael Grandt kommt zu einer schonungslosen Analyse (http://www.pi-news.net/2018/10/sechs-millionen-babys-weltmeister-im-voelkermord/):

„Wenn eine familienfeindliche Politik … Geburtenanreize verhindert, der demografische Wandel politisch verursacht und stattdessen immer mehr Einwanderer angeworben werden, ist die logische Folge die Auflösung der Heimatbevölkerung … Alle Völker genießen bestimmte Rechte (»Völkerrecht«). Zu den wichtigsten Rechten gehört das Recht auf seinen Bestand. Doch gerade dies scheint hierzulande von den eigenen Politikern ad absurdum geführt zu werden: Wenn Geburtenanreize für die Heimatbevölkerung verhindert und stattdessen immer mehr Einwanderer angeworben werden, ist die logische Folge die Auflösung der Urdeutschen. Einwanderer statt mehr Geburten führt früher oder später zum Bevölkerungsaustausch.

Und das ist keine Verschwörungstheorie, sondern einfache Mathematik:

Land/Geburtenrate pro Frau:

Niger 7,6
Südsudan 6,7
Kongo 6,5
Somalia 6,4
Afghanistan 4,6
Eritrea 4,1
Syrien 2,9
Frankreich 1,9
England 1,8
Belgien 1,7
Deutschland 1,6
Niederlande 1,6
Österreich 1,4
Polen 1,3
(Quelle: Weltbank)

Grandt subsumiert:

„Eine Frau aus Niger bekommt im Durchschnitt fünfmal so viele Kinder wie eine Deutsche; eine aus Afghanistan dreimal so viele und eine syrische Frau immerhin doppelt so viele … Eine »Geburtenverhinderungspolitik« ist der Anfang vom Ende eines Volkes. Sinkende Geburtsraten sind in Deutschland seit Jahrzehnten zu beobachten:

1900: 4,7
1950: 2,5
2017: 1,6

Gut, zu „Kaisers Zeiten“ gab es in Deutschland noch kein Fernsehen, aber 4,7 Kinder pro Frau. Nur: Im Afghanistan von heute g i b t es Fernsehen – und trotzdem 4,6 Kinder pro Frau. Grandt nennt den banalen Grund: „Unsere »linke Republik« (zu der man seit Längerem getrost auch die CDU zählen kann) hat unsere Familien zerstört. Die Grünen tun sich besonders hervor: durch Genderisierung, Homo-Ehe und die fast schon zur Religion stilisierte »Selbstverwirklichung« der Frau. Mutterschaft und ein Leben mit Kindern stoßen in ihren Reihen auf Ablehnung …“ (Ende Zitat aus dem Artikel von Grandt)

Freie Entscheidung der Frau, aber…

Eines ist auch klar: Jede Frau hat die freie Entscheidung darüber, ob und wann sie Kinder haben will, welche Partner sie hat, welche Verhütungsmittel sie anwendet und wie sie berufliche und familiäre Ziele vereinbaren will. Ist ein Kind gezeugt, geht es aber nicht mehr nur um sie selbst, sondern auch um das Lebensrecht des Ungeborenen.

Die gesetzlichen Regelungen, ob und unter welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, fußen auf einem Bundesverfassungs-gerichtsurteil. Dieses stellt fest, daß das „sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung“ steht. Das Strafgesetzbuch setzt dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil um.

Leben zu schützen, ist nicht „widerlich“ – wie Stimmen aus der SPD lauten –, sondern muß oberstes Ziel aller Demokraten sein – auch in der SPD!

7.10.2018 Peter Helmes

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Bitte beachten Sie auch das folgende anrührende Gedicht, das unser Autor Michael Dunkel*) dazu verfaßt hat und das, wie er mir schrieb, „auch Männer lesen dürfen“:

Geburt

Von Michael Dunkel

Aus einer tiefen Geborgenheit

und nach neun Monaten Dunkelheit

kommst du ans Licht und forderst Leben,

dieses hat ein Paar dir in Liebe gegeben.

*

Dein Entstehen ist reine Faszination,

denn deine Entwicklung im Frühstadium

ging durch tausende Metamorphosen.

*

Es ist erstaunlich mit welcher Kraft

es ein kleines Körnchen dennoch schafft,

ein solch schönes Wesen zu werden

und Freude zu bringen in die Welt

derer, die dich erzeugten.

*

Monate des Bangen sind vorbei

ob du auch heil bist und gesund.

Jetzt liegst du rosig und kugelrund

in den Armen derer, die dich lieben

und sie wiegen dich

in den verdienten Schlaf.

*

Wenn auch manchmal unbedacht

dein Lebenslicht wird angemacht,

bekommst du die Versicherung,

kannst selbst was für dein Leben tun

und wirst auch später durch eigene Kraft

dich ebenso vermehren,

um dich und die Welt damit zu ehren.

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*) Michael Dunkel ist ein rheinischer, polyglotter, liberalkonservativer Literat und schreibt für conservo.
www.conservo.wordpress.com   7.10.2018
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