Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Mohammed darf nicht mehr Pädophiler genannt werden
Von David Berger *)
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) in Straßburg hat nun die Verurteilung einer Frau, die Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte, bestätigt. Sie habe dadurch religiöse Lehren beleidigt.
Das Urteil des Wiener Gerichts geht auf zwei Seminare zurück, die die Verurteilte bereits im Jahr 2009 zu den „Grundlagen des Islam“ abgehalten hatte. In diesem Zusammenhang kam sie auch auf die „Ehe“ zwischen dem Begründer des Islam mit der erst sechs Jahre alten Aisha zurück.
„Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“
Hinzukam erschwerend, dass Mohammed mit ihr – so die Quellen – schon Sex gehabt haben soll („die Ehe vollzogen“), als sie erst neun Jahre alt war: „Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?“ sagte die Beklagte auch vor dem EMGR aus.
2011 wurde die Österreicherin von einem Wiener Gericht für diese Aussage zu 480 Euro und der Übernahme der Prozesskosten verurteilt. Die Begründung: Sie habe sich mit ihren Aussagen der „Herabwürdigung religiöser Lehren“ schuldig gemacht. Nachdem der Oberste Gerichtshof Österreichs 2013 eine Wiederaufnahme des Prozesses abgewiesen hatte, ging die Frau mit ihrem Fall vor den EMGR.EMGR: Beklagte hat sich eines „beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam“ schuldig gemacht
Der EMGR entschied nun, dass sich die Beschwerdeführerin nicht auf die Meinungsfreiheit berufen könne, „da die österreichischen Gerichte ihre Aussagen in ihrem Kontext ausführlich gewürdigt, sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt und das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens in Österreich verfolgt hatten“.
Die Frau habe sich eines „beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam“ schuldig gemacht und dadurch in Kauf genommen, dass sich islamophobe Vorurteile verbreiten würden und der Friede in Österreich gefährdet sei.
Damit ist nun auch geklärt, wer letztendlich auch bei der EU-Justiz als Sieger aus „Charlie hebdo“ hervorgegangen ist.