Das UN-Migrationsabkommen/-pakt: Definition, Inhalt, Bedeutung, Konsequenzen

(www.conservo.wordpress.com)

Kommentiert von Albrecht Künstle

Vorbemerkung: Politiker und Medienvertreter, welche meinen, diesen Selbstverpflichtungs-Pakt unterschrieben zu müssen, sollten ebenfalls eine Selbstverpflichtung eingehen: Sie sollten sich verpflichten, mindestens ein Zimmer ihrer Wohnung für die neuen Migranten frei zu machen!

Die Vereinten Nationen (UN) haben sich am 13. Juli 2018 auf einen globalen Migrationspakt geeinigt. Den Abschlusstext des Abkommens billigten am 13. Juli 192 von 193 Mitgliedern. Die USA billigten den Text nicht. Die Trump-Regierung sagte dazu, dass sie sich die Einwanderungspolitik von niemandem vorschreiben lasse. Am 18. Juli zog sich Ungarn aus dem UN-Migrationsabkommen zurück.

Am 31. Oktober 2018 gaben der österreichische Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) bekannt, dass Österreich den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen werde. Als Gründe dafür nannten sie die Sorge darum, dass Österreich dann nicht mehr selbst bestimmen könne, wer in das Land einreisen darf. Auch Polen, Kroatien, Israel und Australien machen nicht mit. Damit billigen nur noch … (? –  jede Woche werden es weniger) von 193 UN-Mitglieder den Abschlusstext.
Klar ist, dass alle islamischen Staat begeistert dabei sind, weil sich ihre imperialistischen Expansionspläne viel leichter auf „normalem“ Weg, statt mit Gewalt realisieren lassen.

Am 11. Dezember 2018 soll der Text in Marokko von allen Staats- und Regierungschefs unterschrieben werden. Triebfeder des Migrationspaktes war die Merkel-Regierung.

Ziel des Migrationsabkommens ist es, durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit und unter Wahrung der nationalen Souveränität (?) die Migration zu ordnen, steuern und sicherer zu gestalten.

Das Schleußergeschäft soll nicht mehr ausländischen Schleppern überlassen werden, sondern die Schlepperei selbst in die Hand genommen und so legalisiert werden.

Der 24seitige Text wurde in 18 Monaten Verhandlung mit allen (?) Mitgliedern ausgehandelt.

Was ist der Inhalt des UN-Migrationspakts?

Die offizielle Bezeichnung des UN-Migrationspaktes ist „New York Declaration for Refugees and Migrants“. Das 87-Punkte-Dokument aus 2016 findet man hier als PDF. (Externer Link zum PDF „New York Declaration for Refugees and Migrants“ auf un.org.)

Im Dokument wird von „Verpflichtungen“ (engl. „Commitments“) gegenüber Flüchtlingen und Migranten gesprochen. Die Unterzeichner des Dokuments setzen sich für folgendes ein:

  • Sie setzen sich dafür ein, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten, unabhängig vom Status, geschützt werden. Insbesondere gilt dies für Frauen und Kinder. Diese sollen gleichwertig teilhaben am Finden einer Lösung. Schon jetzt durch die Genfer Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechts-Charta gesichert und durch Deutschland überschwänglich praktiziert. Aber gilt der Schutz der Frauen auch für deutsche Frauen vor Migranten?
  • Sie setzen sich dafür ein, dass alle Kinder, die als Flüchtling oder Migrant kommen, Zugang zur Bildung innerhalb weniger Monate nach ihrer Ankunft erhalten.
    Schon jetzt durch die Genfer Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechts-Charta gesichert und durch Deutschland überschwänglich praktiziert.
  • Sie setzen sich gegen sexuelle und gender-basierte Gewalt ein. Was ist damit gemeint?
  • Sie unterstützen Länder, die viele Migranten und Flüchtlinge aufnehmen und retten.
    Dieser Punkt kam auf den Wunsch Merkels rein. Aber glaubt jemand, dass auf diesem Weg mehr erreicht wird? Der Hilferuf vom Merkel-Dampfer, die anderen Boote sollen doch bitte auch von Merkel gerufenen Migranten aufnehmen, war vergebens. Und Geld von den Nachbarländern dafür, dass Merkel das Doppelte und Dreifache an Migranten aufgenommen hat, als es unserer Bevölkerung entspricht, gab es auch nicht.
  • Sie setzen sich dafür ein, dass Kinder nicht mehr festgehalten werden, bis ihr Migrationsstatus ermittelt ist. Wo in Europa wurden Kinder festgehalten?
  • Sie verurteilen Xenophobia (Angst vor Fremden) gegen Flüchtlinge und Migranten. Sie unterstützen globale Kampagnen* gegen die Angst vor Fremden.
    Der Bevölkerung soll Angst ausgetrieben werden, und sei es mit Gehirnwäsche. Irgendwann werden wir an das Sicherheitsgefühl glauben, auch wenn nicht weit entfernt das Gegenteil von Sicherheit erfahren wird.
  • Sie unterstützen die positiven Beiträge von Migranten für die Wirtschaft und soziale Entwicklung in den Heimatländern der Migranten.
    Wie sollen die hergeholten Migranten einen positiven Beitrag in ihren Heimatländern leisten? Überweisungen in die Herkunftsländer stärkt nicht deren Wirtschaft, sondern allenfalls deren Familien. Die dort verbesserte Nachfrage wirkt auf die Wirtschaft nur konsumtiv, nicht investiv.
  • Sie unterstützen die humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe für Länder, aus denen viele Flüchtlinge und Migranten kommen. Dafür sollen sie multilaterale Finanzlösungen finden, um Finanzierungslücken zu füllen.
    Wenn das ernst gemeint wäre, könnten die Länder ihre vereinbarte 0,7prozentige Entwicklungshilfe leisten.
  • Sie realisieren eine umfassende Antwort auf Flüchtlinge, die sich in großen Zahlen bewegen, in Hinsicht auf die Verantwortung der Mitgliedsstaaten, der zivil-gesellschaftlichen Partner und dem UN System.
    Was soll man mit so einem Geschwurbel anfangen? Das einzig konkrete ist das Bekenntnis zu den großen Flüchtlingszahlen.
  • Sie finden neue Wohnorte für alle Flüchtlinge, die nach dem UNHCR den Umsiedlungsstatus haben (resettlement). Sie setzen sich dafür ein, dass Flüchtlinge Möglichkeiten erhalten, in andere Länder zuziehen, durch z.B. Freizügigkeit und Bildungsprogramme.
    Die vielen Stadtteile in Großstädten reichen nicht mehr aus, es sollen neue Wohnorte für alle „Flüchtlinge“ geschaffen werden. Dürfen die Einheimischen ohne Wohnungen dort auch einziehen?
  • Sie stärken die globale Steuerung der Migration.
    Migration soll nicht mehr nur der Not geschuldet sein, sondern einen Selbstzweck erlangen, unbeschadet der Bevölkerungsdichte der Länder. Die EU ermittelte 2009 aufgrund unserer Fläche, dass hier noch 192 Mio. (!) Menschen Platz hätten. In Europa weitere 3,3 Mrd. Migranten. Afrika bräuchte sich über das Problem Geburtenkontrolle keine Gedanken mehr zu machen – das Problem käme zu uns.

Mehr dazu hier (Externer Link zur Seite „Compact for migration“ auf refugeesmigrants.un.org).

Im Dokument wird die Behandlung von Flüchtlingen und Migranten, die alleine oder in größeren Gruppen reisen, geregelt. Insbesondere geht es darum, dass diese Menschen nach bestimmten Regeln und Grundsätzen (Menschenrechte, würdevoll, gender-gerecht) in einem Land empfangen werden. Es wird auch geregelt, welche Personen besonderen Schutz erhalten sollen, so z.B. Opfer von Gewalt und Missbrauch, Minderheiten, Frauen und (unbegleitete) Kinder. Weitere Regelungen betreffen Asylverfahren, die Integration, den Zugang zu Bildung und den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Schon jetzt durch die Genfer Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechts-Charta gesichert und durch Deutschland überschwänglich praktiziert.

Im Dokument wird die staatliche Souveränität betont, so z.B. bei Grenzkontrollen oder dem Erfassen von Daten. Auch ist die Zusammenarbeit von Staaten ein Thema.

Der Migrationspakt ist eine konkrete Handlungsanweisung an Staaten, die Wirtschaft und Verantwortliche, die Migration als Chance zu sehen und zu nutzen.

Völkerrechtlich ist der Migrationspakt nicht bindend. (?)

Anmerkung A. Künstle:
Die konkrete „Handlungsanweisung“ an die Staaten soll „unverbindlich“ sein?
Zur Vorbereitung dieses Paktes wurden auf der 71. UN-Tagung am 6.4.2017 immerhin 7 Seiten mit 31 Punkten und vielen Unterpunkten beschlossen. Und diese sollen „unverbindlich“ sein?

Auf der 72. UN-Tagung am 24.12.2017 wurden auf 17 Seiten 68 „Regeln“ beschlossen.
Und diese sollen „unverbindlich“ sein.

Auch diesen weiteren Migranten stünde der Rechtsweg offen. Aber schon heute warten mehr als 40.000 alleine in Baden-Württemberg auf die Erledigung ihrer Fälle vor Gericht. Im letzten Jahr gingen 48.000 neue Asylverfahren ein, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Woher sollen die weiteren Verwaltungsrichter herkommen? Sie müssten ebenfalls importiert werden. So könnten sich Migranten selbst verwalten. Was dabei herauskommt, kann man in Großstädten sehen, in denen sich Gegengesellschaften entwickeln – Parallelgesellschaften waren einmal.

Auch der eigentliche Migrationspakt der UN am 13. Juli 2018 auf 24 Seiten soll „unverbindlich“ sein? Weshalb sollen dann 190 Staatschefs mit Gefolge nach Marokko fliegen?

Rechtliche Betrachtung der „Unverbindlichkeit“: Es handelt sich bei diesem Pakt zwar nicht um eine internationale Norm, die für die Mitgliedsländer unmittelbar und zwingend gelten würde. Auch nicht um eine Richtlinie wie solche der EU, die national 1:1 umgesetzt werden muss. Aber es handelt sich um eine Selbstverpflichtung der Unterzeichnerstaaten, auf die sich alle Menschen dieser Länder vor nationalen Gerichten berufen können. Bei fraglichen Punkten von solchen Postulaten gilt für die Auslegung die so genannte Unklarheitsregel. Danach gehen Unklarheiten zu Lasten dessen, der eine Regelung verfasst hat. Also letztlich auch der Bundesrepublik Deutschland mit der Folge, dass die Kläger Recht bekommen. Schließlich verfestigt sich solche Rechtsprechung und wird zum so genannten Richterrecht. Das geht oft soweit, dass Richter als Juristen privat Rechtskommentare verfassen, auf die sie sich in ihren eigenen Urteilen berufen. Die behauptete Unverbindlichkeit des Migrationspaktes ist nichts anderes, als Sand in die Augen der Bürger gestreut. Sie hält einer juristischen Prüfung nicht stand.

Mein vorläufiges Fazit: Dieses weitere Zuwanderungsabkommen muss bekämpft werden. Deutschland sollte es anderen europäischen Staaten gleich tun und diesen Migrationspakt nicht unterschreiben. Auch ohne Ratifizierung können Einzelpunkte übernommen werden, was ja bereits der Fall ist. Aber eine konstitutive Übernahme der Pflichten aus diesem Pakt kann Deutschland nach der Massenzuwanderung der letzen Jahre nicht auch noch verkraften.

Politiker und Medienvertreter welche meinen, diesen Selbstverpflichtungs-Pakt unterschrieben zu müssen, sollten ebenfalls eine Selbstverpflichtung eingehen: Sie sollten sich verpflichten, mindestens ein Zimmer ihrer Wohnung für die neuen Migranten frei zu machen.

* zur Pakt-Kampagne der Politik und der Medien mit dem Ziel, den Bürgern Angst zu nehmen und sie noch migrationsfreundlicher zu erziehen, sie quasi eine Gehirnwäsche zu unterziehen:

In der DDR durften die Bürger nicht alles sagen was sie dachten. Jetzt dürfen wir sagen, was wir denken – nur MÜSSEN WIR DAS RICHTIGE DENKEN – per Gehirnwäsche!

www.conservo.wordpress.com    8.11.2018
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