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von Peter Helmes
(Kurzfassung)
In der Diskussion, ob der Islam in Deutschland als Religion anerkannt werden solle, fällt immer wieder das Argument, was man Christen zugestehe, müsse auch für den Islam gelten, nämlich Glaubensfreiheit.
Dabei wird (gerne) übersehen, daß der Islam nicht nur eine religiöse Ideologie ist. Er umfaßt nämlich zugleich die politische Herrschaft – es gibt im Islam also keine Trennung zwischen Staat und „Religion“, während in den demokratischen Staaten eine Trennung von Kirche und Staat besteht. Der „politische Islam“ will in den Staaten regieren und neue „Gottesstaaten“ aufbauen – auch mit Hilfe von Terror (IS), Täuschung („Taqiyya“) und Indoktrinierung.
Schon der Name ist Programm: „Islam“ (arab.) übersetzt bedeutet „Unterwerfung“ (aller unter den Koran.) Diese Unterwerfung durchzieht Theorie und Praxis des Islam. Für Muslime sind Koran und Hadithe heilige Gesetze, die nicht kritisiert oder verändert werden dürfen.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
1.) Religionsfreiheit
Bei uns kann sich jede Religion entfalten, im Islam nicht, also steht Toleranz gegen absolute(!) Intoleranz (z. B. Sharia). Wer nicht Muslim ist, ist “ungläubig” und muß bekämpft, ja auch getötet werden (es gibt rd. 2.000 Suren und Hadithe, die das befehlen). Und Allah belohnt sie dafür mit 72 Jungfrauen und einem Leben im Paradies.
2.) Der Islam ist die weltliche und geistliche Hoheit eines islamischen Landes
Und wesentlicher: Viele bei uns, auch unter Politikern und Kirchen, verstehen den Selbstverständnis-Dissens nicht: Bei uns gibt es eine verfassungsmäßig Trennung von Staat und Kirche. Im Islam ganz anders: Dort ist “die Kirche” (Islam) der Staat, also Islam ist weltliche und geistliche Hoheit. Es gibt keine Trennung zw. Kirche und Staat; der erste Ayatollah ist der Chef des Staates und der Regierung. Der Koran bestimmt das religiöse und weltliche Leben, während die Bibel Privatsache ist. Der Moslem darf dann keine von Menschen gemachten Gesetze befolgen, wenn sie dem Koran widersprechen. Schon von daher ist der Islam mit einer Demokratie nicht vereinbar, also auch nicht mit dem Grundgesetz.
3.) Christliche Friedensreligion versus Haß- und Kriegs-Ideologie des Islam
Das Christentum ist eine Friedensreligion (Jesus predigte Liebe und Frieden). Gott ist der Liebende und Verzeihende, auch seinen Feinden gegenüber, auch gegenüber Nicht-Christen, Moslems oder Atheisten. Ganz anders im Islam: Allah liebt und duldet nur die Gläubigen. Er predigt aber Haß und Krieg gegen die Ungläubigen und auch gegen die an nichts Glaubenden. Er ist kein verzeihender, sondern ein Rache-“Gott”.
4.) Der GOTT der Christen ist ein anderer als Allah
Allah ist nicht gleich GOTT – auch wenn tumbe Kirchenfürsten das nicht verstehen wollen und von den „drei monotheistischen Religionen“ sprechen, die alle drei den „gleichen Gott“ anbeteten. Ein großer Unterschied zum Christentum besteht jedoch in der Dreifaltigkeit, die der Islam strikt ablehnt. Der Gott des neuen Testaments, der die Befreiung von den Sünden, Liebe, Vergebung sowie Achtung vor sich selbst und vor seinen Mitmenschen lehrt, ist nicht vergleichbar mit Allah, der Liebe nur für Moslems kennt und für Ungläubige die Todesstrafe.
5.) Verbrechen im Namen des Christentums zu begehen, ist („nur“) eine schwere Sünde, die gebüßt und verziehen werden kann; auf Verbrechen gegen den Islam steht die Todesstrafe
Die von Moslems immer wieder herangezogene Behauptung, auch im Namen des Christentums habe es viele Ungerechtigkeit, Verfolgung und Mord gegeben (z. B. bei den Kreuzzügen oder bei der Inquisition), ist zwar nicht falsch, „vergißt“ aber einen wesentlichen Unterschied: Verbrechen im Namen des Christentums sind nicht durch das Neue Testament gedeckt und verstoßen gegen elementare christliche Glaubensgrundsätze. Wer dagegen verstößt, sündigt (schwer). Wer im Islam die Gebote Allahs befolgt („tötet die Ungläubigen“), wird zwar großzügig belohnt. Wer sie aber nicht befolgt, dem droht die Todesstrafe.
6.) Austritt
Der Islam ist keine „Kirche“ wie z. B. die katholische oder evangelische. Man kann aus diesen Kirchen durch eine einfache Erklärung, ohne „Genehmigung“ und ohne Strafe zu riskieren, austreten. Dies gibt es im Islam nicht. Zum einen hat er nicht die Strukturen unserer Kirchen (Moscheen sind zwar Gebets-, aber auch allgemeine Versammlungsorte der muslimischen Gemeinde). Der „Austritt“ ist zum anderen „Verrat am Islam“, also verboten, worauf die Todesstrafe steht.
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