Von Volksverdummung, Wahrheitsverdrehung und Pöstchen …

(www.conservo.wordpress.com)

Von Ulrich

Zeichnung: Fridolin Friedenslieb

Und die Schrecken nehmen kein Ende…
Da tauchte nun eine Personalie auf, bei der ich vor Erschrecken fast vom Hocker kippte:

Wie vermeldet wurde – Stichwort: Nachfolge im Bundesverfassungsgericht – soll dann ein von der CDU benannter Kandidat Nachfolger des wohl in 2020 ausscheidenden Verfassungsrichters und VerfG Präsidenten Voßkuhle (SPD) werden. – Warum für die Nachfolge eines Spd’isten nun die CDU das Vorschlagrecht hat, ist mir noch nicht ganz ersichtlich, aber sei’s drum.

Erschreckender aber ist die Personalie selbst:

Der nun schon ausgeguckte Kandidat sei nämlich kein anderer als der CDU-MdB…Stefan H…

Na, da war doch was? – Richtig – das ist genau der Mann, der am Donnerstag (→ ‘Migrationspakt’-Debatte) vom Rednerpult hetzte und übelste Volksverdummung betrieb. → ‘Migrationspakt völlig unverbindlich und nicht im mindesten bindend’ resp. derlei Geschwafel.

Nun soll der Mann zwar angeblich Rechtsanwalt sein, aber es stellt angesichts solcher Äußerungen sich für mich doch die Frage, was ausgerechnet diesen befähigen soll, Bundesverfassungsrichter (evtl. gar ‘Präsident’) zu werden?

Tatsache ist juristisch:

Es ist zwar – im Moment (noch!) – richtig, daß der Pakt keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung gegenüber den Unterzeichnerstaaten entfaltet. So weit (noch), so gut.

Aber – Im ‘Moment’ – ist hier das entscheidende Wort.

Wobei sich eben schon dem unbefangenen Betrachter die Frage stellt – wieso denn dann ein dem Vernehmen nach mit solch immensem Aufwand entwickelter Pakt und eine mit noch viel größerem TamTam vorgesehene Unterzeichnung demnächst in Marokko (an die 190 ‘Staatschefs’) nötig ist, wenn das alles doch sooooo ‘unverbindlich’ und eine ‘bloße Absichtserklärung sein soll? – Eben!

Ach so – die ‘Herrschaften’ reisen gern?

Nein, umgekehrt wird der berühmte ‘Schuh’ draus. Auch diese – rein formelle!!! – anfängliche ‘Unverbindlichkeit’ wird, da kann es keinen Zweifel geben, nicht lange halten!

Diese ‘Unverbindlichkeit’ wird sich sehr schnell wandeln, und zwar wie folgt:

Ausgangspunkt – vom einstweiligen formalen Charakter des Paktes als völkerrechtlich sog. ‘soft law’ – zwar (noch) nicht rechtlich, aber sehr wohl schon politisch und ‘moralisch’ verbindlich.

Allein an die 100-mal (98-mal) kommt in dem Text der Begriff ‘Verpflichtung’, ‘verpflichten uns’ usw. – engl. ‘Commitment’ – vor. ‘Wir WERDEN, wir wollen ….’ gleichfalls unzählige Male.

Alles unverbindlich – völlig klar!?

Und nun kommt’s: Mit der Unterzeichnung natürlich sind die Unterzeichnerstaaten SELBSTVERSTÄNDLICH (!) politisch-moralisch (sh. vor) verpflichtet, diesem von ihnen unterzeichneten ‘commitment’ auch Folge zu leisten – im Ergebnis: dafür zu sorgen, daß all das in ‘Nationales Recht’ umgesetzt wird!

Genau das (man sehe z.B. nur ‘Ziel 17 ‘Maulkorb’) ist in dem Pakt an unzähligen Stellen festgehalten und postuliert.

Und dies geschieht auf zwei Wegen:

Zum einen:

Es wird von diesem Pakt geradezu bekifften (jawohl) und auf die Unterzeichnung brennendst versessenen ‘MerKILL-UMVOLKUNGSregime keine (!) Zeit vergeudet werden, möglichst viel von dem Pakt – ggfs. per Gesetz – in deutsches Recht ‘zu gießen’

Fertig! Und schon ist es ‘verbindlich’

Der zweite Weg:

Da die ‘Ziele’ und ‘(Un-?)Verpflichtungen nun mal festgezurrt und ‘betoniert’ sind, sind sie nun einmal in der Welt und zu beachten (!)!

Und jeder Interessierte – seien es einzelne ‘Migranten’, etwa im Asylverfahren, oder seien es Schlepper-NGO’s wie etwa ‘die berüchtigten „Ärzte ohne Grenzen’, ‘Aktion Lifeline’ und wie diese alle heißen mögen – können sich in einem Verfahren etwa vor dem Verwaltungsgericht auf diese ‘doch vereinbarten und gültigen Ziele’ berufen!

Und – ‘Hast-du-nicht-gesehen’ – werden eilfertige linksrotgrünverstrahlte Verwaltungsrichter (spricht da etwa jemand von ‘Kuscheljustiz’?) – das schnellstens auch als noch nicht in Gesetzesform gegossene ‘Recht’ per ‘Richterrecht’ in allgemein rechtlich verbindliche Verpflichtungen bringen.

Wer das bezweifelt, hat – mit Verlaub – zumindest die letzten 20 – 25 Jahre verschlafen. Das haben wir doch in fast unzähligen Fällen erlebt.

Beispiel nur das unsägliche Political- Correctness- und ‘Gendersprech`(‘unverbindliche’ ‘Weltfrauenkonferenz’ Peking 1995)! – schnellstens allenthalben in nationales Recht umgesetzt, praktisch sämtliche Gesetze damit verschwurbelt (‘Innen`-Wahn in unzähligen ‘Spielarten) bis zur faktischen Unlesbarkeit von Gesetzen, was überdies uns heute in absolut allen Lebensbereichen einholt und drangsaliert.

Wie gesagt, wer all das leugnet, hat die letzten Jahrzehnte verschlafen!

So – und nach dieser Darstellung der WAHREN juristischen Fakten komme ich wieder zu ‘unserem’ CDU-Verfassungsrichter-Kandidaten.

Da handelt es sich, wie berichtet, um einen gewissen Stefan …Harbath ….. …..

Stefan wie? – Da war doch was?

RICHTIG! Der Rätsel- Kandidat (nicht der andere) hat 100 Punkte!

Wie die FAZ meldet, soll Stephan H. ‘Als Nachfolger für den 2020 scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (<i>Voßkuhle</i>) gefunden ‘ worden sein. ‘Stephan Harbarth

wird nach FAZ-Informationen auf Andreas Voßkuhle folgen.’

Harbarth … ? Ist der nicht?…. Genau …. DER Stephan Harbarth ist DERJENIGE, der in der unsäglichen Debatte um den AfD-Antrag ‘Migrantenpakt’ am Donnerstag im Bundestag’ für die CDU wider obige Fakten vehement für den Umvolkungspakt getrommelt, ihn wahrheitswidrig unter Verschweigen obigen Sachverhalts als völlig ‘unverbindlich’ hingestellt und als Krönung des Ganzen – Kritikern noch mangelnde Kenntnis des Völkerrechts vorgeworfen hat (sh. Redebeitrag).

Welch ein arroganter, übler Fatzke!

Und so etwas soll allen Ernstes Bundesverfassungsrichter werden? Na denn endgültig gute Nacht Deutschland….

Und meine Einschätzung in zweierlei Hinsicht:

Erstens, entweder der Herr Ha. weiß sehr wohl um die oben dargestellten juristischen Fakten – dann ist er ein ganz übler lügenhafter demagogischer Volksverdummer und -betrüger, um es nicht noch schärfer auszudrücken.

Oder zweitens, er weiß das nicht, dann wäre er juristisch eine Null, bei dem ich mich frage, ob er seine Juristischen Staatsexamina etwa bei ‘Neckermann’ erworben hat, ein juristischer Dilettant und Nichtkönner, ersten Ranges. Auch hier muß ich mich wieder mäßigen, um es nicht noch schärfer auszudrücken ….

Und so etwas will uns die linksgrünversiffte Halbmond-Doofen-Union ernsthaft als Bundesverfassungsrichter präsentieren und aufhalsen?

Soll der mit dem ‘Pöstchen’ gar für seine Pöbelei im Bundestag’ belohnt werden? – Ein Schelm wer Böses darüber denkt!

Wer’s noch kennt: Der selige Bully Buhlan hätte weiland gesagt: „Also, wissen Se’, nee , …nee ….!“

www.conservo.wordpress.com     13.11.2018
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