10. Dezember vor 70 Jahren: UN-Menschenrechts-Charta abgelehnt

(www.conservo.wordpress.com)

Von Albrecht Künstle

– die Medien, wie z.B. die Badische Zeitung, unterschlagen islamische Staaten

– diese kochen mit der Kairoer Erklärung ihre eigene Suppe, die Frauen auslöffeln müssen

Am 10. Dezember 1948 wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ mit 48 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen und acht Enthaltungen verabschiedet. In der Badischen Zeitung werden die damaligen Ostblockstaaten angeschwärzt, die sich der Stimme enthielten – pfui genug. Aber dass sich auch die Saudis enthielten und die anderen islamischen Staaten erst gar nicht anreisten, um nicht dagegen stimmen zu müssen, wird unterschlagen. Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, unsere Medien paktieren offen mit dieser Ideologie in religiösem Gewand.

Diese „islamischen Staaten der relativen Menschenrechte“ beschlossen schließlich nach 42 Jahren Bedenkzeit im Jahr 1990 als Organisation der Islamischen Konferenz die Kairoer Erklärung der Menschenrechte, die mit ihren 30 Artikeln inhaltlich erheblich von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte abweicht, obwohl sie ähnlich gehalten ist. Sie garantiert z.B. keine Gleichberechtigung der Frauen und kein Recht auf freie Wahl der Religion oder des Ehepartners. Weiter stellt sie alle dargestellten Rechte unter den Vorbehalt der islamischen Scharia.

„Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte weicht von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in vieler Hinsicht ab, vor allem dadurch, dass sie eindeutig nur diejenigen Rechte anerkennt, welche im Einklang mit der Schari’a stehen. Artikel 24 legt fest: „Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari’a nachgeordnet.“ Artikel 19 besagt: „Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari’a festgelegten“. Die Rolle des islamischen Rechts als alleinige Quelle der Rechtsfindung wird durch Artikel 25 bestätigt, dieser legt fest: „Die islamische Schari’a ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung“. Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der „wahren Religion“ und der Lebensart der islamischen Gesellschaft (Umma), die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle zugeschrieben wird.

Bei fast jedem Verweis auf die Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte im Einklang mit der Schari’a ausgeübt werden müssten. Artikel 22 zum Beispiel beschränkt die Redefreiheit auf diejenigen Meinungsäußerungen, die dem islamischen Recht nicht widersprechen. Auch das Recht zur Ausübung öffentlicher Ämter könne nur in Übereinstimmung mit der Schari’a wahrgenommen werden.

Die Kairoer Erklärung steht im Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte, weil sie die Unumstößlichkeit der Religionsfreiheit nicht anerkennt. Artikel 5 verbietet jede Einschränkung des Heiratsrechts, was „Rasse“, „Hautfarbe“ oder „Nationalität“ betrifft, führt allerdings die Religion nicht auf, so dass Männer und Frauen auf Grundlage ihre Religionszugehörigkeit Heiratsbeschränkungen unterworfen werden können.

Die Erklärung unterstützt die Gleichstellung von Mann und Frau nicht, sie stellt vielmehr die Überlegenheit des Mannes fest. Der Artikel 6 garantiert Frauen gleiche Würde, aber nicht Gleichstellung in anderen Belangen. Weiterhin legt der Artikel dem Mann die Verantwortung für den Unterhalt der Familie auf, der Frau wird keine entsprechende Rolle zugewiesen.“ (Zitat aus Wikipedia Ende)

Um bei der gutgläubigen Weltgemeinschaft nicht in Ungnade zu fallen, beschloss die Arabische Liga im Jahr 2004 die Arabische Charta der Menschenrechte. Diese liegt etwas näher an der UN-Menschenrechts-Charta, aber Papier ist geduldig. Der Auslegungs-Grundsatz von muslimischen Unrechtsgelehrten lautet, „Der Blick in den Koran erleichtert die Rechtsfindung“.

www.conservo.wordpress.com   10.12.2018
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