(www.conservo.wordpress.com)
von altmod *)
Die Gläubigen, der Staat, die Kirche und das Geld
„Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“
Mathäus 6,24
Ich habe mir die Augen gerieben, als ich ausgerechnet bei PI auf einen Artikel mit dem Titel „Kirche: Alle mal austreten – Die Gegenrede“ stieß. Was dort geschrieben wurde, ist durchaus nachvollziehbar.
Dazu möchte ich hier gerne den Themen „Staatsnähe der Kirchen“, „Kirchensteuer“, „Kirchenaustritt und Exkommunikation“ nachgehen.
Trennung von Staat und Kirche?
Alle Politiker heben gerne die Trennung von Kirche und Staat hervor. Es bestehen aber besonders in Deutschland enge und besondere vertragliche Beziehungen in Form von Staatskirchenverträgen oder Konkordaten (katholische Kirche).
Diese Verträge beziehen sich überwiegend noch auf die vor 200 Jahren in den deutschen Ländern erfolgte Enteignung des Großteils des kirchlichen Besitzes infolge der napoleonischen Gesetze in den eroberten deutschen Ländern mit der Auflösung des „Hl. Römischen Reiches deutscher Nation“. In Bayern befand sich ein Drittel des Landes in kirchlichem Besitz. So erhält nun die katholische Kirche in Bayern jährlich 50 Millionen € aus der Staatskasse und auch der „Evangele“ Bedford-Strohm mit seinen Schäfchen bekommt etwa 16 Millionen für seine evangelische Landeskirche.Dazu gibt es nachhaltig zusätzliche Landesverpflichtungen für den Erhalt der kirchlichen Gebäude (nicht aber für reine „Schönheitsreparaturen“), was ein kompliziertes finanzielles Geflecht nach sich zieht.
Der Staat oder auch die Kommunen (Unterhaltspflicht z.B. für Kirchturmuhren!) können sich nur durch Ablösungszahlungen aus diesem Vertragsgeflecht befreien. Dazu mangelt es aktuell natürlich immer an Geld, um die teils exorbitanten Vertragssummen abzulösen.
Damit aber nicht genug der Staatsknete – ohne Einbeziehung der Kirchensteuer.
Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe erhalten vom Staat ihre Gehälter. Für die Bezüge der Bischöfe richtet man sich nach den Besoldungsstufen von Spitzenbeamten. Ein Bischof wird meistens nach der Besoldungsstufe B6 bezahlt und damit erhält er etwa 8.000 Euro als Grundgehalt. Ein Erzbischof kann bis zur Besoldungsstufe B10 kommen und damit würde er ein Grundgehalt von zirka 11.000 Euro einheimsen. Dazu erhalten die Bischöfe zusätzlich zum Grundgehalt noch Dienstwohnungen und einen Dienstwagen (R. Marx, München, einen 7er BMW) mit Fahrer.
Der deutsche Staat läßt sich seine Prälaten (lateinisch praelatus, deutsch ‚der Vorgezogene‘, ‚der Vorsteher‘ oder ‚der Bevorzugte‘) etwas kosten: jährlich etwa 450 Millionen Euro.
Jetzt erst sprechen wir von der Kirchensteuer, welche zu den Milliardenbeträgen aus der Staatskasse hinzukommt.
„Die Kirchensteuern werden für den dreifachen Auftrag der Kirche eingesetzt: Seelsorge, Gottesdienst und Caritas. Der kostenintensivste Bereich ist die Gemeindearbeit in den Pfarreien… „ heißt es auf katholisch.de.
Denn Priester, Pfarrer und andere Mitarbeiter werden aus der Kirchensteuer bezahlt. Die Höhe des Gehalts richtet sich auch hier nach dem Beamtenbesoldungsgesetz: Pfarrer beider Kirchen (evangelische und katholische) bekommen zu Beginn ein Grundgehalt nach der Stufe A13.
Die Kirchen möchten gerne Glauben machen, dass aus der Kirchensteuer ihre gesamten caritativen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser etc. „remboursiert“ werden und sie damit in edlem Altruismus staatliche soziale Aufgaben übernehmen.
Jeder weiß, der schon mal die „Caritas“ oder die „Diakonie“ in Anspruch genommen hat, dass da dennoch gelöhnt werden muss – und nicht gerade mit Kleckerbeträgen.
„Wo dein Schatz ist, da ist dein Herz“, heißt es in Mt 6,21. Und das haben insbesondere die Bischöfe verinnerlicht und gerieren sich nicht etwa verstärkt als Diener des allerobersten, sondern unverfroren des weltlichen Herrn.
Von wegen: „Gebt dem Kaiser was dem Kaiser gebührt und Gott, was Gott gebührt. Mt 22,21“
So predigen denn die klerikalen Staatsknechte wie Woelki aus Köln oder der Marx aus München willfährig die angelanische Botschaft von der unbefleckten Alternativlosigkeit.
Wie formuliert es in diesem Zusammenhang Horst G. Herrmann („Im Moralapostolat“) fast zynisch:
„Woelkis Rede aus der (Flüchtlings-)Bootskulisse heraus verdunkelt sein Kapitänspatent für die »MS Erzbistum Köln«, eine Mega-Luxusyacht, die mit dem »Schifflein Petri« (Benedikt XVI.) überhaupt nichts mehr gemein hat.“
Prälaten im Luxus
Auf einer „Mega-Luxusyacht“ schippert auch der feiste Marx, der Islam-Appeaser und Kreuz-Verleugner aus München.
Der sich gerne wie sein Namensvetter Karl antikapitalistisch gebende Reinhard Marx residiert in einem edlen Rokoko-Palais in der Münchner Altstadt. Die Sanierung des Prachtbaus hat 8,7 Millionen Euro gekostet, was zum Großteil mit 6,5 Millionen der Freistaat Bayern bezahlt hat.
Kar(dina)l Marx läßt es auch sonst krachen. Anläßlich einer Synode in Rom 2015 verköstigte er dort 20 eingeladene Synodale mit einem opulenten Mahl. Laut einer gut informierten und zuverlässigen Quelle gab es dort so viel zu essen, „dass die Mägen der Bischöfe Mühe hatten, das alles aufzunehmen…“.
Es wurde vermutet, dass es zum allseits aus dem Erzbischöflichen Palais in München kolportierten „Kalbsbraten mit Rahmschwammerl“ auch „Kirchweih-Ganserl mit Knödeln und Rotkohl“ gab, dazu ein ordentliches bayerisches Bier oder einen kräftigen Rotwein. Weitere Dinnerparties sollten dann in den kommenden Tagen stattfinden.
Die 50.000 € – Spende an Flüchtlingsschlepper kürzlich, hat Prälat Marx (wie auch der stark vom Hl. Geist umwölkte Kardinal aus Köln seine spektakulären Flüchtlingsevents) gewiss nicht aus der eigenen Tasche bezahlt – wie man gerne Glauben machen wollte – sondern aus dem durch Staatsknete und Kirchensteuer üppig gefüllten Klingelbeutel.
Das Vermögen der Heimatdiözese von Reinhard Marx, München-Freising, wird auf rund 6 Milliarden Euro geschätzt.
Der Dicke aus München geht wohl schwerlich durch das berühmte „Nadelöhr“ wie das berühmte Kamel, um in das Reich Gottes zu gelangen (Markus 10,25) und „Weh euch, ihr Reichen – ihr habt euren Trost dahin“ (Lk 6,24).
Kirchensteuer und Exkommunikation
Wer seine „Demokratieabgabe“ nicht bezahlt, kann zwar immer noch fernsehschauen oder Rundfunk hören, er wird aber bestraft – einschließlich Beugehaft.
Wer als Katholik keine Kirchensteuer zahlen will und vor dem Standesamt seinen Kirchenaustritt erklärt, wird exkommuniziert.
D.h. er wird von der Teilnahme an der Eucharistie und dem Empfang der Sakramente ausgeschlossen, kann nicht mehr Taufpate sein, nicht kirchlich heiraten usw., wird entsprechend aus der Gemeinde ausgestoßen. Er muss sich für seine Beerdigung einen weltlichen Trauerredner bestellen, der natürlich (wie der Pfarrer zusätzlich zu diesem Zweck auch) extra bezahlt werden muss.
Es sei denn, er hat vor dem Ableben bereits Zeichen der Buße getan. Die Exkommunikation ist nämlich auch eine „Beugestrafe“ und kann zurückgenommen werden, wenn der Delinquent zu Kreuze kriecht (im wahrsten Sinn des Wortes) und vom Ortspfarrer und Bischof gegen eine satte Spende und Reprise seiner Kirchensteuerzahlung wieder an die Brust seines Hirten gedrückt wird. Denn: „Sammelt euch nicht Schätze hier auf der Erde, wo Motte und Wurm sie zerstören und wo Diebe einbrechen und sie stehlen, sondern sammelt euch Schätze im Himmel. (Mt 6,19)“
Man möchte nun vermuten, das Ganze – die zur Kirchensteuer zusätzlich staatliche Alimentation der Kirchen, die Bestrafung der steuerverweigernden Schäflein – stehe auf sicherer rechtlicher Grundlage. Weit gefehlt!
Mit den seit bald 200 Jahren fortgesetzt geleisteten Ausgleichszahlungen, mit der Bezahlung der Bischöfe etc. aus der Staatskasse, mit Eintreibung der Kirchensteuer durch den Staat, unterlaufen beide die in Art. 140 (u.a.: Verbot der Staatskirche) des Grundgesetzes festgesetzte Trennung von Staat und Religion (Kirche).
Nach römischer kirchenrechtlicher Auffassung, rechtfertigt die Verweigerung der Kirchensteuerzahlung nicht die Exkommunikation.
Der „Kirchensteuerrebell“ Dr. Rainer Janker aus Regensburg („Ich bin gläubiger Katholik!“) wurde exkommuniziert und reichte Klage bei der Apostolischen Signatur in Rom ein – der höchsten innerkatholischen Kirchengerichtsbarkeit. Ein Schreiben des Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Interpretation der Gesetzestexte gab Janker recht.
Doch mit allerlei Tricks und mit Unterstützung durch den Staat (hier mithilfe des Bayer. Innenministeriums) wurden die kirchenrechtlichen Verlautbarungen aus Rom unterlaufen.
Obschon es in einem Dokument des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte vom 13. März 2006 – das von Papst Benedikt approbiert wurde – heißt:
»In jedem Fall bleibt klar, daß das sakramentale Band der Zugehörigkeit zum Leib Christi, der die Kirche ist, aufgrund des Taufcharakters ein ontologisches Band ist, das fortdauert und wegen und wegen des Aktes oder der Tatsache des Abfalls nicht erlischt.«
Der Präsident des Päpstlichen Rates, Erzbischof Francesco Coccopalmerio, bestätigte denn:
„Die Erklärungen der deutschen Bischöfe zum Kirchenaustritt sind keine bindenden Gesetze. Die 2006 vom Päpstlichen Rat festgelegten Kriterien für einen Ausschluß aus der katholischen Glaubensgemeinschaft gelten auch für Deutschland. (…)“
Der renommierte Kirchenrechtler Dr. Gero Weishaupt schlußfolgert daraus, »daß eine Körperschaftsaustrittserklärung vor staatlichen Behörden in Deutschland nicht den Tatbestand eines formalen Aktes des Abfalls von der Katholischen Kirche erfüllt. Darum tritt eine Exkommunikation nicht ein.
Im Klartext: Wer keine Kirchensteuer zahlt, darf nicht automatisch exkommuniziert werden.«
Der Regensburger und alle deutschen Bischöfe beschritten und beschreiten aber unbeirrt ihren Sonderweg**) und exkommunizieren fleißig weiter.
Horst G. Herrmann:
„ … der Bischof ist ein Hirte, der äußerst unbarmherzig mit Menschen umspringt, die sehr wohl dem Kaiser geben wollen, was des Kaisers ist, die aber mit sehr guten theologischen Gründen nichts von einer steuerlichen Alimentierung von Bischofsexistenzen halten, sondern darin einen sowohl die Einheit der Weltkirche, als auch die Sakramente beschädigenden deutschsprachigen Sonderweg erkennen und die sich mit dieser Kritik sogar auf Benedikt XVI. berufen können.“
Kirchenaustritt?
Solange der Staat seine klerikalen Prediger in Deutschland für seine säkularen Moralaktionen nutzen kann, wird er nichts an seiner großzügigen Alimentation der Kirchen und ihren Prälaten und sonstigen Huld- und Jubel-Pfaffen ändern wollen. Und die deutschen EKD- und katholischen Amts-Pfaffen werden sich füglich vorerst auch nicht abfallen, nach dem Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“
Man stelle sich vor, Woelki oder Marx würden über das „Buddget einer Kirchenmaus“ verfügen wie ihre Mit-Hirten in Frankreich oder anderen klassisch katholischen Ländern. Sie würden sich wohl dreimal überlegen, mit welchen Predigten sie ihre Schäflein aus den Gotteshäusern vertreiben möchten.
Ein Kirchenaustritt und damit der Verlust von Zahlenden tut aber den Kirchen (noch) nicht weh, wenn man das oben Geschilderte und die Entwicklungen in den letzten Jahren betrachtet.
Das Renegatentum ist übrigens unter den Katholiken in der jüngsten Geschichte bis heute weniger ausgeprägt als bei den Evangelischen. In den Zeiten des Dritten Reiches verließen dreimal so viele Protestanten ihre Kirche, als Katholiken. Für viele katholische Christen war – anders als für die Protestanten – ihre Kirche noch ein Hort geistigen und zivilen Widerstands, wie auch die Wahlergebnisse von damals belegen. Und auch heute noch schrumpfen die evangelischen Gemeinden umfänglicher als die katholischen.
Wenn´s ums Geld geht, endet jede Freundschaft, heißt es. Folglich den Bettel hinschmeißen?
Ich möchte auf den eingangs zitierten Artikel von EUGEN PRINZ aus PI mit einem ausführlichen Zitat zurückgreifen:
„Haben Sie auch schon mal darüber nachgedacht, Ihren deutschen Pass abzugeben? Wenn wir in die deutsche Vergangenheit zurück blicken, finden wir allerhand, das dazu Anlaß bieten würde. Doch von den Auswanderern einmal abgesehen, kommt niemand auf den Gedanken zu sagen, „ich will jetzt kein deutscher Staatsbürger mehr sein“. Wir tun das nicht, weil wir uns mit unseren deutschen Wurzeln verbunden fühlen.
Ähnliche Wurzeln verbinden jedoch auch die Christen mit der Kirche, dieser über zwei Tausend Jahre alten Institution, die wie alles andere auch einem ständigen Wandel unterworfen ist. Und ebenso, wie derzeit die Bundesregierung unter Merkel Deutschland unendlichen Schaden zufügt, so fügt auch derzeit der Klerus der Institution Kirche immensen Schaden zu. Einer Institution, unter deren Banner unsere Ahnen gegen die Muslime gezogen sind, um das heilige Land zu befreien. Auch das gehört zur Geschichte der Kirche.
In 50 Jahren kann alles wieder ganz anders sein und das Pendel in die gegenteilige Richtung ausschlagen. Denn bis dahin wird dem Bodenpersonal Gottes das Wasser bis zum Hals stehen. Bedanken kann es sich nicht zuletzt dafür nicht zuletzt auch bei seinen Vorgängern, die gegenwärtig dem Islam in Deutschland den roten Teppich ausrollen. Nimmt dieser dann schließlich der Kirche die Luft zum Atmen, wird das Umdenken einsetzen.
Und dann werden sich unter dem Banner des Kreuzes die Christen wieder versammeln, um gemeinsam den Widrigkeiten zu trotzen, deren Genesis wir gegenwärtig miterleben müssen. Das Mutterschiff in Zeiten zu verlassen, in denen eine mächtige Flotte mit dem roten Halbmond an den Masten in den Häfen Deutschlands geankert hat, ist Sache des Verfassers nicht. Eine weit über tausend Jahre alte Tradition zu brechen, auch nicht. Und ja, das mag dumm sein, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.“
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**) Kirchensteuer im beschriebenen Sinn gibt es nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz.