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Von Dieter Fasen
Liebe Mitglieder des Katholikenkreises, liebe Freunde,
Der Bund St. Michael eröffnete das Neue Jahr mit dem nachfolgenden Aufsatz von Professor Dr. Spieker. Zugleich führt er damit die Kernthematik des vergangenen Jahres, Grenzschutz und Migrationskontrolle weiter fort.
Ja er schreibt sogar, dass der Grenzschutz und die Migrationskontrolle zwingende Forderungen aus der katholischen Sozialllehre sind.
Damit stünde die Haltung der überwiegenden Anzahl der deutschen Bischöfe zur Migration im Widerspruch zu katholischen Soziallehre.
Er wirft den Bischöfen vor, dass sie die Werte der Soziallehre durch Gesinnungsethik ersetzen.
Ein gutes Neues Jahr und Gottes Segen
wünscht Ihnen Dr. Dieter Fasen
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Und hier der Aufsatz zum Grenzschutz und zur Migrationskontrolle:Grenzschutz und Migrationskontrolle als Erfordernisse der katholischen Soziallehre
Manfred Spieker
Domenico Cetto – Ansicht der Stadt Wien zur Zeit des Osmanensturms (Wikimedia Commons/gemeinfrei)
Martin Spieker lehrte zuletzt Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück. In einem in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 31. Dezember 2018 erschienenen Aufsatz beschreibt und kritisiert er die Stellungnahmen der katholischen Kirche in Deutschland zum Thema Migration, die mit der katholischen Soziallehre „nichts mehr zu tun“ hätten.
Der Schutz staatlicher Grenzen und die Steuerung von Migration nach den Erfordernissen des Gemeinwohls seien wesentliche Erfordernisse der katholischen Soziallehre.
Das Versagen des Staates und der katholischen Kirche in der Migrationsfrage
Offene Grenzen und der Sozialstaat seien neben der politischen Instabilität und geringen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor allem islamischer aber auch afrikanischer Gesellschaften die wesentlichen Ursachen von Migration nach Deutschland.
Dies habe seit 2015 zu unkontrollierter Massenmigration geführt, mit der die vorhandenen Systeme zur Steuerung von Migration sowie die Fähigkeit der Bundesregierung zur Beurteilung der Lage sowie ihr politischer Wille zum Treffen angemessener Maßnahmen überfordert gewesen seien.
Auch die katholische Kirche habe hier versagt, in deren Stellungnahmen zum Thema Migration „das Erfordernis einer Grenzkontrolle ein blinder Fleck“ sei. Mit der katholischen Soziallehre hätten die Positionen der Kirche, darunter auch die von Papst Franziskus, „nichts mehr zu tun“.
Die Kirche missachtet in ihrem Eintreten für offene Grenzen das Solidaritätsprinzip der katholischen Soziallehre
Die kirchlichen Stellungnahmen für offene Grenzen würden sich vor allem auf das Prinzip der Solidarität berufen. Dabei würden sie jedoch von einem falschen Verständnisses dieses Prinzips ausgehen:
Solidarität ist ein Bewusstsein wechselseitigen Verbundenseins und Verpflichtetseins. Der Begriff kommt vom lateinischen „solidare“ und meint verstärken, verdichten, fest zusammenfügen. In der politischen Philosophie und in der Sozialethik bringt der Begriff die Tatsache zum Ausdruck, dass die Menschen aufeinander angewiesen sind – nicht nur in Familie und Gemeinde, sondern auch in Gesellschaft, Staat und internationalen Beziehungen. […] Solidarität ist wie die Subsidiarität eine zentrale Möglichkeitsbedingung des Gemeinwohls. Sie ist, so Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Sollicitudo rei socialis“ 1987, „nicht ein Gefühl vagen Mitleids oder oberflächlicher Rührung wegen der Leiden so vieler Menschen nah und fern“, sondern „im Gegenteil . . . die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen“. Solidarität ist nicht dasselbe wie Nächstenliebe. Sie ist ihrer Tendenz nach utilitaristisch. Solidarität rechnet mit Solidarität, Nächstenliebe rechnet nicht. […]
Der Staat als der größte verfasste Solidarverband ist selbst Ausdruck der Solidarität. Er wird konstituiert durch ein Volk, ein umgrenztes Territorium und eine Verfassung, der eine gemeinsame Idee von Freiheit, Gerechtigkeit und politischer Willensbildung zugrunde liegt, sowie durch eine entscheidungs- und durchsetzungsfähige Staatsgewalt. Der Staat ist ebenso Bedingung wie Ergebnis einer funktionierenden Rechts- und Verfassungsordnung.
Die Migranten, die seit 2015 nach Europa kamen, stammten vorwiegend aus „Staaten, die ihrer Ordnungsfunktion nicht gerecht wurden“. Sie hätten sich gezielt in ein Gebiet „territorial umgrenzte[r] Herrschaft“ begeben, in dem Ordnung herrscht. Die „Kontrolle der Staatsgrenzen ist deshalb eine Conditio sine qua non, um die neue Migrationsdynamik zu bewältigen.“
Die katholische Kirche hat Gesinnungsethik an die Stelle ihrer Soziallehre gesetzt
In den „aktuellen kirchlichen Stellungnahmen bleibt das Erfordernis einer Grenzkontrolle“ trotz der signifikant negativen Folgen von Massenmigration für das Gemeinwohl „ein blinder Fleck“:
Sie ermangeln einer sozialethischen Perspektive, deren Fokus auf den institutionellen Möglichkeitsbedingungen einer schutzbietenden Grenze und eines Grenzen sichernden demokratischen Rechtsstaates liegt. Das gilt für die Leitsätze der Deutschen Bischofskonferenz zum Engagement für die Flüchtlinge ebenso wie für die Stellungnahmen von Papst Franziskus und die 20 Handlungsschwerpunkte, mit denen der Heilige Stuhl Einfluss auf die beiden UN-Abkommen über Flüchtlinge und Migranten nehmen wollte. Es dominiert die moralische Perspektive, die Franziskus in den vier Imperativen zum Ausdruck bringt: „aufnehmen, schützen, fördern, integrieren“.
Die seitens der Kirche formulierten Forderungen bgzl. des Umgangs mit Migration seien nicht falsch, aber unvollständig:
Sie ermangeln einer Reflexion auf das Subjekt, das in der Lage sein muss, aufzunehmen, zu schützen, zu fördern und zu integrieren. Dieses Subjekt ist der Staat, im Falle der europäischen Zielländer der demokratische Rechtsstaat. Erst wenn seine Ordnungsfunktion und seine Stabilität gesichert sind, können die vier Forderungen erhoben werden, Flüchtlinge aufzunehmen, zu schützen, zu fördern und zu integrieren. Diese Ordnungsfunktion zu sichern ist eine staatliche und somit politische Aufgabe.
Die Öffnung von Grenzen stehe im Widerspruch zur Sicherung der staatlichen Ordnungsfunktion, was in den Stellungnahmen der Kirche ausgeblendet werde. Angesichts eines globalen Migrationspotenzials von rund 250 Millionen Menschen müsse jedoch die Frage beantwortet werden, unter welchen Bedingungen Migranten abzuweisen seien.
Die katholische Sozialehre kann auch die Zurückweisung von Migranten erfordern
Ein „undifferenzierte[s] Aufnehmen, Schützen, Fördern und Integrieren“ sei nicht realistisch. Man werde künftig stärker zwischen Flüchtlingen und Migranten unterscheiden und die mit dem Asylrecht verbundenen Ansprüche, etwa auf Familiennachzug, einschränken müssen:
Armut, wirtschaftliche Not oder die Auswirkungen von Krisen und Kriegen reichen ebenso wenig für die erfolgreiche Berufung auf das Asylrecht aus wie die Flucht vor politischer Instabilität. Wer vor dem Krieg in Syrien und im Irak in ein Flüchtlingslager der Türkei, des Libanons oder Jordaniens geflohen ist, hat dort bereits Schutz gefunden. Wer aus einem solchen Flüchtlingslager weiterzieht nach Europa, mutiert vom Bürgerkriegs- zum Wirtschaftsflüchtling.
Die Sicherstellung des Gemeinwohls, die das Ziel der katholischen Soziallehre ist, erfordere eine Steuerung von Migration primär nach den Erfordernissen des Gemeinwohls. und nicht nach den Ansprüchen der Migranten.
Die begrenzte Integrationsfähigkeit von Muslimen erfordert besondere Maßnahmen der Migrationskontrolle
In diesem Zusammenhang seien angemessene Unterscheidungen bei der Aufnahme von Migranten zu treffen, wobei u.a. „die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Integration, zur Achtung der Verfassungs- und Rechtsordnung und der Landesbräuche“ sowie Religion und Kultur der Migranten zu betrachten seien:
Wenn rund 70 Prozent der Flüchtlinge aus muslimisch geprägten Ländern stammen, kann die Frage nach der Integrationsfähigkeit des Islams nicht mit Verweis auf den säkularen Staat, der alle Religionen gleich behandelt und die Religionsfreiheit achtet, abgetan werden. […] Dass die Integrationsfähigkeit und -bereitschaft von Menschen aus muslimisch geprägten Ländern ein Problem ist, ist seit der Anwerbung türkischer Gastarbeiter Anfang der sechziger Jahre bekannt. […] Je strenger der Islam interpretiert und gelebt wird, desto schwieriger wird die Integration. Die Scharia ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Bereits der hl. Thomas von Aquin sei im 13. Jahrhundert als einer der Begründer der katholischen Soziallehre daher für „kulturell differenzierte Zuwanderungsrechte“ eingetreten und habe Migrationsschranken je nach kultureller Nähe und Gemeinwohlkompatibilität für legitim gehalten. Näher stehenden Menschen habe ein Gemeinwesen größere Verpflichtungen als ferner stehenden.
Hintergrund
Ludger Schwienhorst-Schönberger, der katholische Theologie an der Universität Wien lehrt, hatte im Mai 2018 das Problem gesinnungsethischer Tendenzen in der katholischen Kirche im Zusammenhang mit Migrationsfragen analysiert. Diese Tendenzen hätten die rationale Ethik der katholischen Soziallehre in Deutschland weitgehend verdrängt und in der Migrationspolitik zu falschen Entscheidungen beigetragen.
Der Politikwissenschaftler Martin Wagener, der an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste in Berlin lehrt, hatte vor einigen Monaten analysiert, wie Staaten ihre Außengrenzen wirksam schützen können, um das Gemeinwohl sicherzustellen.
Impulse der katholischen Soziallehre zur gemeinwohlorientierten Gestaltung von Migration haben wir hier zusammengefasst. Eine ausführliche Definition des Solidaritätsprinzips findet sich hier :
Bund St. Michael: Das Solidaritätsprinzip: Politik als Handeln im Sinne des Ganzen; vom 29.12.2018; und eine Definition des Begriffs des Gemeinwohls hier.: Bund St. Michael: Politik als Dienst am Gemeinwohl; vom 26.12.2018
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