Verkehrsverbote für Dieselfahrer rechtens? – Gedanken zur Woche

(www.conservo.wordpress.com)

Von Jörgen Bauer

Unter der Überschrift “Staat gegen Bürger”, erschien im Forum der JUNGEN FREIHEIT Nr. 10/19 vom 01.03.2019 ein ausführlicher und qualifizierter Beitrag, verfasst von dem Juristen Dr. Wolfgang Philipp, von dem ich hier nur die rechtlich relevanten Aussagen wiedergeben will.

Im Mittelpunkt steht die Feststellung, dass jedes Dieselfahrzeug von der Zulassungsbehörde uneingeschränkt zugelassen ist. Fahrverbote der Städte greifen, vor allem bei “zonalen Verboten”, aber auch sonst in diese Zulassung ein und beschränken die Betriebserlaubnis nur, weil diese Fahrzeuge mit Dieselöl betrieben werden.

Eine solche Einschränkung könne allenfalls von der Zulassungsbehörde ausgehen. Die Städte sind dafür nicht zuständig. Ein Problem, das vom Bundesverwaltungsgericht gar nicht behandelt wird.Mangels Zuständigkeit wären die Fahrverbote sämtlich nichtig.

Nach § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVZO) erlischt die Betriebserlaubnis unter anderem nur “wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die …3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.” Das Abgasproblem ist also sogar ausdrücklich geregelt. Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens hat aber seit Zulassung der vielen umlaufenden Dieselfahrzeuge nicht stattgefunden.

Die NO2-Belastung der Städte ist umgekehrt sogar stark zurückgegangen.

Die Einschränkung der Betriebserlaubnis durch Fahrverbote war also bisher und ist auch jetzt noch nach deutschem Recht unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Bestimmung in seinem Urteil nicht einmal erwähnt, geschweige berücksichtigt.

Der Skandal liegt auch in folgendem Zusammenhang:

Die Masse der gegenwärtig gültigen Dieselzulassungen wurde von den Zulassungsbehörden in voller Kenntnis der gleichen Problematik erteilt, wegen der heute Fahrverbote verhängt werden. Auch wurde regelmäßig in den TÜV Verfahren kein Einwand bezüglich der NO2-Immissionen erhoben.

Die Erteilung der Zulassung des Autos ist ein sogenannter “begünstigender Verwaltungs- akt”. Dieser kann nach § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nur ganz ausnahmsweise, etwa um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten, durch einen neuen Verwaltungsakt widerrufen werden.

Bei Widerruf hat die Behörde den Betroffenen auf Antrag für den Vermögensnachteil zu entschädigen, “den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen schutzwürdig ist”. Wenn also die Fahrverbote nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz trotz der anderweitigen Regelung in § 19 Abs. 2 StVZO  überhaupt zulässig sein sollten, müsste der Schaden unabhängig von seiner Höhe ersetzt werden.

Geschützt ist hier nicht – wie in Art. 14 GG – das Eigentum, sondern der Vertrauensschutz in den Staat. Dieser Vertrauensschutz ist ein Grundelement des demokratischen Rechtsstaates, dessen massenhafte Verletzung durch Dieselfahrverbote für viele Millionen Menschen nachhaltige Folgen haben kann.

Wie ist das zu bewerten?

Es entsteht der Eindruck, dass hier, so wie es seit längerer Zeit sowohl in der Gesetzgebung, als auch in der Rechtsprechung, zu beobachten ist, nicht alle Aspekte berücksichtigt wurden, was in der Praxis dann zu unbefriedigenden und manchmal auch widersprüchlichen Ergebnissen führt.

In Sachen des NO2 kommt hinzu, dass dieses Thema, ebenso wie CO2 und Feinstaub, durch begründete und auch unbegründete Ängste und Befürchtungen emotional sehr stark aufgeladen ist, was sich auf Gesetzgebung und Rechtsprechung auswirkt. Hierdurch lassen sich dann politische Ziele durchsetzen.

Dr. Wolfgang Philipp fasst dies so zusammen:

Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung sind 15 Millionen Dieselfahrer so gut wie rechtlos. Ein neuer Sieg der Grünen gegen das Auto. Das Bundesverwaltungsgericht hat einige Rechtsfehler gemacht, deren Korrektur durch die Rechtsprechung notwendig, wegen der bisherigen Festlegung der Verwaltungsgerichtsbarkeit aber wenig wahrscheinlich ist. In der Praxis hat der Staat auf der Rechtsebene seinen buchstäblichen Krieg gegen die Dieselfahrer vorerst gewonnen.

Was notwendig wäre, ist eine breite Aufklärung in Sachen Öko- und Klimawahn, um die Dinge wieder auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Das Feld darf nicht den Ideologen überlassen werden. Deshalb muss der Öko- und Klimareligion mit ihrer Neigung zur Hysterie entgegengewirkt werden.

Was sehr nachdenklich und auch bedenklich machen muss ist, dass eine unter dem Asperger-Syndrom, einer Form des Autismus, leidende 16jährige schwedische “Umweltaktivistin” namens Greta Thunberg einen solchen Hype auslöst, was nur durch eine Förderung durch die Medien und die Aufmerksamkeit, die ihr durch diese zuteilwird, (siehe Beiträge im Internet) erklärt werden kann.

An sich führt Autismus dazu, dass sich davon Betroffene von ihrer Umwelt abkapseln, aber deshalb nicht minderbegabt sind, sondern sich, ganz im Gegenteil, in einseitiger Weise auf bestimmte Themen voll konzentrieren können.

Von Greta Thunberg initiierte Schulstreiks ändern natürlich nichts am Klima, und irgendwann wird sich die Sache totgelaufen haben. Aber noch wird sie voll vermarktet, aber das wird sich legen.

Was aber höchst bedenklich stimmt, ist die Leichtgläubigkeit, mit der die Schüler auf Greta Thunbergs Parolen abfahren. Das lässt befürchten, dass nach wie vor auch Rattenfänger große Chancen haben.

Werden denn die Schüler nicht zum kritischen und analytischen Denken angeleitet? Aber vermutlich haben auch die Lehrer hier ihre Probleme.

Was kann vom Wort Gottes dazu gesagt werden?

Was der Gottlose fürchtet, das wird ihm begegnen;

(Sprüche 10, Vers 24)

Kleinmut, Kleingläubigkeit und das Pflegen von Befürchtungen lähmen und bewirken am Ende das, was eigentlich vermieden werden sollte. Und das lässt sich immer wieder beobachten. In der Psychologie spricht man hier vom “Erfüllungszwang”, weil hier, unbewusst, auf das hingewirkt wird , was eigentlich vermieden werden soll.

Wie ist das nun mit dem CO2? Es ist in der Atmosphäre zu 0,038% vorhanden. Also ein Spurengas, das für das pflanzliche Leben und damit auch für unser Leben unverzichtbar ist. 0,038% entsprechen einer Strecke von nur 38 Metern, bezogen auf 100 Kilometer. Oder 38 Einwohnern bezogen auf 100.000 Einwohnern.

Die “klimaschädliche” Wirkung des CO2 wird darauf zurückgeführt, dass die von der Sonne kommende Wärmestrahlung eine andere Wellenlänge als die von der Erde reflektierte Wärmestrahlung hat, die vom CO2 zurückgehalten wird, wodurch es zu einem “Wärmestau” kommt. Hier muss aber berücksichtigt werden, dass die Atmosphäre kein Dach wie ein Treibhaus hat, sondern warme Luft ungehindert noch oben strömen kann, wobei sie sich abkühlt. Man bezeichnet das als Konvektion.

Klima ist etwas, was es überhaupt nicht gibt. Was es gibt, ist Wetter.

Die Mittelwerte, die sich hier rechnerisch ermitteln lassen, aber so nicht real sind, ergeben das Klima. Und das ist eine sich wandelnde rechnerische Größe, die als solche nicht geschützt werden kann.

Dass der Klimawandel, wie er regelmäßig stattfindet, durch menschliche Aktivitäten verursacht wird, ist überhaupt nicht bewiesen, sondern ein Glaube, der sich durch willkürliche, computergesteuerte Rechenprogramme “beweisen” lässt, mit denen, je nach Programm und Eingaben, jedes gewünschte Ergebnis erzielt werden kann.

Ähnliches gilt auch für das NO2 und den Feinstaub, wo völlig unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Ergebnisse vorliegen und wo zum Teil abenteuerliche Behauptungen hinsichtlich einer verkürzten Lebenserwartung und angeblichen Todesfällen aufgestellt werden.

Auch wenn es wichtig ist, die Luft reinzuhalten und Abgase zu vermeiden, darf das nicht zu einer Hysterie führen, die den Industriestandort Deutschland gefährdet und damit genau das eintritt, was vermieden werden soll.

Es besteht der Verdacht, dass diese Hysterie von interessierten Kreisen zum Schaden unseres Landes gesteuert wird.

Was vielleicht von Interesse ist: Ein Mikrogramm ist ein Millionstel Gramm.

www.conservo.wordpress.com     18.03.2019
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