(www.conservo.wordpress.com)
Von Peter Helmes
Zuerst die Nachricht: „´Ungläubige´ Eltern verurteilt: Amtsgericht Meldorf verurteilte deutsche Eltern, die ihren Sohn nicht an einem Moscheen-Besuch der Schule teilnehmen lassen wollten, zu einem Bußgeld.
Diese wegen der Verweigerung eines Moscheebesuchs verurteilten Eltern haben die letztinstanzliche Entscheidung des OLG Schleswig mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen” (Az.: 1 BvR 1070/19).
Das hier geschilderte fast unglaubliche Beispiel belegt, daß der Elternwille in diesem unserem Lande längst durch die staatliche Disziplinierung abgelöst ist. conservo berichtete im letzten Jahr darüber: https://www.conservo.blog/2018/07/08/islamische-indoktrination-fuer-deutsche-kinder-per-gerichtsbeschluss-verordnet/
„Der Feind unserer Gesellschaft, unserer Werteordnung und unseres Grundgesetzes kommt nicht nur von außen. Der schlimmste Feind Deutschlands kommt aus seinem Inneren!“ (P.H.)
Der oben zitierte Satz ist mitten aus dem deutschen Leben gegriffen. Der schlimmste Feind unseres Vaterlands wühlt in unserem Land – und wir gehen scheinbar achtlos drüber weg. Die Linksgrünen haben in fünfzig Jahren destruktiver Arbeit unser Gesellschaftssystem nahezu zerstört und machen sich über eine Trümmerbeseitigung keinerlei Gedanken.Im Gegenteil: Sie scheinen zu jubilieren! Die hochkriminelle Antifa läßt sich feiern, als ob sie eine Stütze der Demokratie sei, und zeigt nur Zerstörungswut und Haß – und der deutsche Staat schiebt ihnen zu ihrer Wühlarbeit die Staatsknete vorne und hinten rein.
Ein verrücktes Land, das jegliche Orientierung verloren hat! Und die wenigen, die noch nach Ordnung rufen, werden als Nazis, Faschisten oder Idioten von gestern gebrandmarkt – wieder mithilfe staatlicher Organe bzw. maaskahanischer Zensureinrichtung.
Eine Parallele hierzu findet sich in den Bildungsrichtlinien für Kindergärten und Schulen: Eltern lehnen mit großer Mehrheit die in den „Bildungsplänen“ vorgeschriebene „Frühsexualisierung“ ab, aber der Staat führt sie in seiner Allmacht dennoch durch. Die gleiche Handhabung erleben wir jetzt mit dem Islam in Deutschland.
Fazit: Das Elternrecht ist tot, der Staat diktiert.
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Rechtsanwalt Alexander Heumann, der für das Verfahren in Karlsruhe bevollmächtigt wurde, erklärte gegenüber der Presse:
„Das gesamte Verfahren in Schleswig-Holstein, also die Bußgeldbescheide, das Urteil des Amtsgerichts Meldorf und die Justizverweigerung durch das OLG Schleswig, verletzen meine Mandanten in ihren Grundrechten, insbesondere in ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit und in ihrem elterlichen Erziehungsrecht. Diese Grundrechtsverletzungen habe ich mit der Verfassungsbeschwerde gerügt.“
Rechtsanwalt Heumann sagte weiter: „Die Verfassungsbeschwerde wurde durch viele Unterstützer ermöglicht. Besonders großzügig hat sich die AFD HESSEN als Sponsor für die Verteidigung der Grundrechte der betroffenen Familie gezeigt. Ohne diese Unterstützung, für die ich allen Spendern und vor allem der AFD HESSEN im Namen meiner Mandanten recht herzlich danke, wäre es nicht möglich gewesen, den Fall nach Karlsruhe und gegebenenfalls später auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen.“
Zum Hintergrund:
Im Rendsburger Schulschwänzer-Fall geht es – erstens – darum, ob der Islam „zu Deutschland gehört“ und als obligatorischer Unterrichtsstoff für Schüler taugt. Zweitens darum, was aus dem Rechtsstaat wird, wenn z.B. ´böses´ Moschee-Schwänzen und ´gutes´ (FridayForFuture-) Schwänzen unterschiedlich nach politischer Korrektheit beurteilt wird.
Letztlich erweist sich der Fall als Eisbergspitze einer neuen „Demokratie-Pädagogik“, die Demokratie als vom Volk abgekoppelte globale „Lebens-“ und „Herrschaftsform“ versteht (s. Beschluß der Kultusministerkonferenz von Oktober 2018): Anhänger des traditionellen Dreiklangs ´Gott, Familie, Vaterland´ werden in nahezu asylerheblicher Weise als „Rechtspopulisten“ verfolgt, selbst in der Schule. Deutschland soll ein sexuell „gender“-gerechtes, aber gleichzeitig scharia-buntes Einwanderungsland für die dritte Welt werden, das die europäische Schulden- und Sozialunion sponsert, und – notfalls im selbstmörderischen Alleingang – die Welt vor dem ´Klimawandel´ rettet. Die Väter des Grundgesetzes werden sich – allen Jubiläumsreden zum Trotze – im Grabe herumdrehen.
Nun zur weiteren Behandlung des Falles:
Rechtsanwalt Alexander Heumann teilte mir gestern Folgendes mit:
„Der Fall kann notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR) gebracht werden.
Es wird daher weiterhin zu Spenden für die betroffenen Eltern aufgerufen.
(Auch TEILEN auf sozialen Medien hilft, da es – unabhängig vom juristischen Erfolg – auch darum geht, ein öffentliches Bewusstsein für eine unheilvolle staats- und verfassungsrechtlichen Entwicklung zu erzeugen, für die das Karlsruher Verfassungsgericht verantwortlich zeichnet).
Bitte helfen Sie mit einer Zahlung an:
RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)
(Der Text von RA Heumann stammt aus dem Buch „Abschied von Demokratie und Christentum?“ von Rechtsanwalt Heumann, das voraussichtlich im Herbst erscheinen wird.)