(www.conservo.wordpress.com)
von ceterum_censeo
„Das Strache-Video ist eine Straftat!“ – So Autor Vera Lengsfeld, veröffentlicht am 23.05.2019 (https://vera-lengsfeld.de/2019/05/23/das-strache-video-ist-eine-straftat/)
Zunächst dazu Vera Lengsfeld:
„Bei all der künstlichen Aufregung in Medien und Politik über die „unverzeihlichen Entgleisungen“ des Ex-Politikers Heinz-Christian Strache wird ein Aspekt völlig ausgeblendet: Strache redet sich um Kopf und Kragen, hat aber offensichtlich nichts von dem getan, wovon er privat schwadroniert hat. Jedenfalls behaupten bisher weder Spiegel noch Süddeutsche, dass die Wahlkampf-Millionen tatsächlich geflossen seien und Strache, seit er in Regierungsverantwortung war, Staatsaufträge für erhaltene Millionen vergeben hätte. Das Ganze ist also nichts mehr als eine Luftnummer.
Tatsache ist dagegen, dass die Herstellung dieses Videos eine Straftat war. Das kann man inzwischen bei Juristen, die Recht und Gesetz noch ernst nehmen, nachlesen. Nicht nur das. Dieses Video ist, wie einer meiner Leser treffend feststellte, „ein ungeheuerlicher Anschlag auf die Privatheit aller Bürger. Ein Zivilisationsbruch, eine unverhohlene Drohung, es mit jedem so zu halten, der sich nicht fügt. Terror auf Kaviar – ganz ohne Bombe.“
Wollen wir das wirklich akzeptieren und in Zukunft unter solchen Bedingungen leben? Haben die Politiker, die sich heute freudig dieses kriminellen Videos bedienen, um vom eigenen Versagen abzulenken, in der hoffentlich trügerischen Hoffnung, die Europawähler davon abzuschrecken, andere Parteien als diejenigen zu wählen, die für den jämmerlichen Zustand Europas verantwortlich sind, nicht die leise Furcht, dass sich diese Praktiken auch einmal gegen sie richten könnten? Soll den Medien tatsächlich ab jetzt gestattet sein, sich künftig kriminell produzierter Videos problemlos zu bedienen?
Mit der Veröffentlichung des „Skandal-Videos“ hat das Relotius-Magazin allem Anschein nach gegen Gesetze verstoßen.
Die Juristen von Haug&Höfer stellen fest: „Liest man in § 201a StGB einige Zeilen weiter, stößt man auf die Nummer 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. Das ist hier der Fall. Die Abbildung von Herrn Strache im Unterhemd und mit Kippe und Blondine wurden mittlerweile hunderttausenden dritten Personen zugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese Wohnung eingeladen hatte. Weil es womöglich gegen § 201a Absatz 1 Nummer 3 StGB verstößt, hätte DER SPIEGEL dies lieber bleiben lassen.“
Dazu ceterum_censeo:
So weit, so gut.
Das ist vom Ansatz her auch richtig, jedenfalls dann wenn sich die Straftat(en) – unbefugtes Aufnehmen sowie das Veröffentlichen – in Deutschland und unter der Geltung deutschen Stafrechts abgespielt haben.
Aha! Liegt da der ‘Hase im Pfeffer#? Gilt das auch für den vorliegenden Strache/Ibiza Fall?
DEUTSCHES Strafrecht? – Wir ahnen es: § 201 a –
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. | von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, |
Dem Buchstaben nach – tatbestandlich formell erfüllt:
– andere Person, Wohnung/geschützter Raum, unbefugt hergestellte Bildaufnahme, sicher auch der ‘höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt’, wie im Folgenden auch zutreffend dargestellt.
Aber – ist im konkreten Fall das Herstellen der unbefugten Aufnahme („Haupttat“) schon nach deutschem Recht strafbar?
Nun, das Ganze ereignete sich auf Ibiza, das noch (?) nicht deutsches Bundesland ist und somit nicht in den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts fällt.
Der Verletzte – Strache, sowie auch Gaudenus, sind österreichische Staatsbürger. Der Lockvogel ist angeblich Russin resp. Baltischer Staatsangehörigkeit.
StGB § 7 Abs.
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
1. | zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder… |
Ohne jetzt allzusehr in das spanische Strafrecht einzusteigen, unterstelle ich einmal, daß eine solche ‘Aktion’ auch nach dortigem Recht strafbewehrt ist.
Fazit: Ist also der Täter – ‘Urheber’ der unbefugten Aufnahme tatsächlich Deutscher, so ist eine Strafbarkeit dieser Tat nach deutschem Strafrecht – § 201 a Abs. Nr. 1 gegeben.
Zweitens.
Die Veröffentlichung durch Spiegel und Alpenprawda a.k.a. ‘Süddeutsche Zeitung’:
Hier gilt zunächst, wie bei Vera Lengsfeld richtig dargestellt, Abs. 1 Nr. 3, 201 a StGB,
Nummer 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Klar: Die Verantwortlichen, Redaktuere, pp. bei beiden Zeitungen , deren Sitz zudem in Deutschland liegt, und die Tat in Deutschland begangen ist, unterfallen durch die Veröffentlichung deutschem Strafrecht und prinzipiell der Norm des § 201 a.
Also strafbar? – Gilt das uneingeschränkt?
Das kommt auf jeden Fall dann in Betracht, wenn – wie sich inzwischen herauszustellen scheint – der (Haupt- oder Vortäter – ‘Urheber’) Täter tatsächlich Deutscher ist
In diesem Fall liegt zweifellos eine nach deutschem Recht verfolgbare ‘Haupttat’ i.S. des § 201 a Nr. 1 vor, so daß das Merkmal „ … eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht …“ gegeben ist.
Wie auch bei Vera Lengsfeld weiter: „ Die Abbildung von Herrn Strache im Unterhemd und mit Kippe und Blondine wurden mittlerweile hunderttausenden dritten Personen zugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese Wohnung eingeladen hatte. Weil es womöglich gegen § 201a Absatz 1 Nummer 3 StGB verstößt, hätte DER SPIEGEL dies lieber bleiben lassen.“
Daß „dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person – Herr Strache – verletzt“ ist kann nicht zweifelhaft sein.
Und jetzt wird’s etwas ‘juristischer’:
Alles gut, soweit eine Vortat („ … durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht …“ ) vorliegt, also nach deutschem Recht verfolgt werden kann.
Was aber, wenn der Täter der im Ausland begangenen Tat NICHT Deutscher sein sollte und diese – das unbefugte Herstellen der Aufnahme im Ausland – nicht nach deutschem Recht verfolgt werden kann?
Liegt dann auch i.S.d. § 201 a Nr. 3 die erforderliche eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht …. Modalität vor, da es an einer nach deutschem Recht verfolgbaren Haupttat (‘ nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte…’) mangeln könnte?
Entfiele also womöglich trotz der prinzipiell nach deutschem Recht strafbewehrten Tat trotzdem für die beiden Zeitungen die Strafbarkeit hinsichtlich der Veröffentlichung?
Interessante strafrechtliche Frage, über die am Ende wohl erst Staatsanwaltschaft und Gericht zu entscheiden haben werden.
* * *
Weiter zum Ganzen zutreffend Vera Lengsfeld:
Dem Spiegel und der Süddeutschen scheint klar zu sein, dass sie sich mit der Veröffentlichung eines solchen Videos auf sehr dünnes Eis begeben haben. Beide Blätter veröffentlichten lange Rechtfertigungen, die aber nicht überzeugen können. Was ein Mensch privat von sich gibt, hat die Öffentlichkeit nicht zu interessieren. Ob ich mich für die Königin von Saba oder für Heidi Klum halte, weil ich heimlich scharf auf Tom Kaulitz bin, geht die Öffentlichkeit nichts an, so lange ich sie mit meinen Phantasien verschone. Auch kann ich mir eine lustige Party vorstellen, wo ich mir mit meinen Blogger-Kollegen ausmale, dass wir heimlich den Spiegel bei der nächsten Gelegenheit kaufen, das Personal feuern und das Magazin zur Parteizeitung der AfD umfunktionieren. Das ist für die Öffentlichkeit irrelevant, solange es ein privater Gag bleibt.
Ich kann keinerlei öffentliches Interesse an dem betrunkenen Gerede eines Politikers erkennen, das in einem privaten Umfeld stattfand und so weit wir wissen, keinerlei praktische Konsequenzen hatte. Warum gibt es keinen #aufschrei, wenn die deutsche Presse die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und das Recht am eigenen Bild so gröblich missachtet?
Es hat aber natürlich ein Interesse an der Veröffentlichung gegeben, von allen, die sofort ihr politisches Süppchen aus diesem Video gekocht haben. Hier wird eins offensichtlich: Diejenigen, die uns mit allem propagandistischem Nachdruck immer wieder einhämmern, dass Vergewaltigungen, Messerstechereien, ja sogar Terrorattentate auf gar keinen Fall verallgemeinert werden dürften, erklären jetzt gebetsmühlenartig das trunkene Gerede von Strache sei typisch für seine Partei, für die AfD, ja alle Rechtspopulisten Europas. Mit Rechten sei kein Staat zu machen, tönt es aus der SPD, deren österreichische Schwester im Burgenland nicht daran denkt, ihre Regierungskoalition mit der FPÖ zu beenden.
Die Veröffentlichung des Videos kommt auch aus einem anderen Grund der deutschen Politik zupass. Gerade wurde ein wirklicher Skandal aufgedeckt.
Die Verhandlungen des höchst umstrittenen UN-Migrationspaktes, die allem Anschein nach hauptsächlich von Deutschland vorangetrieben, vielleicht sogar initiiert wurden, haben entgegen den Beteuerungen des Auswärtigen Amtes teilweise hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Der ehemalige Justizminister und jetzige Außenminister wurde ganz offiziell vom Tagesspiegel der Lüge hinsichtlich seiner Aussage zur Öffentlichkeit der Sitzungen zum “Migrationspakt” überführt.
Statt der deutschen Politik auf die Finger zu schauen, soll die Öffentlichkeit mit dem Blick nach Österreich abgelenkt werden.
Wie war noch mal der Spruch des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker?
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Der Migrationspakt sollte erst an der Öffentlichkeit vorbei gelotst werden, dann, als das schief ging, wurde versichert, er sei nur eine unverbindliche Absichtserklärung. Inzwischen sickerte durch, dass er verbindlich für alle EU-Länder gemacht werden soll, auch diejenigen, die den Pakt abgelehnt haben. Das soll die Öffentlichkeit aber nicht mitkriegen. Noch mal Juncker: „Wenn es ernst wird, muss man lügen.” Oder Gesetze brechen. Die werden, seit Angela Merkel Kanzlerin ist, sowieso wie unverbindliche Absichtserklärungen behandelt.
Wie wahr!
Seit dem 22.11.2005 um 14 Uhr 24, als die ehemalige FDJ-Funktionärin Angela Dorothea Merkel, zur 1. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland vereidigt wurde, werden Demokratie, Rechtssaat und Marktwirtschaft immer mehr abgebaut. Inzwischen wird schon über Enteignungen, wie sie im Sozialismus gang und gäbe waren, nachgedacht.
Mit dem 22.11.2005 begann auch der wundersame Aufstieg der bis dahin bedeutungslosen „Antifa“, Schild und Schwert der Demokratie, um Abweichler zur Räson zu bringen. In Merkel-Deutschland wird nicht mehr diskutiert, sondern auf Linie gebracht. Wer sich dem widersetzt, wird ausgegrenzt. Mit Merkel begann der Umbau einer ehemals konservativen CDU zu einer linken Vereinigung.
Mit dem Ausfall der Union als Korrektiv begann eine gegen die Bürger gerichtete Politik.
Statt sich um die wahrlich ernsten Probleme Deutschlands zu kümmern, wird die Rettung der Welt als Ziel definiert, samt der damit verbundenen moralischen Hybris. Alle, die diesen Weltrettungsphantasien kritisch gegenüberstehen und meinen, dass sie als Politiker zuvörderst ihrem Land verpflichtet sind, werden in einem wahren Rundumschlag verunglimpft: von Trump bis Farange, von Salvini bis Orbán. In diesem Kampf gilt die Verletzung von Straches Grundrechten offenbar als quantité négligeable und legitimer Kollateralschaden.
Immer wieder hört man im Zusammenhang mit dem österreichischen Stracheskandal das Wort “Aufklärung”. Aufklärung wäre hier bitter nötig. Wer hat sich diese perfide Falle ausgedacht? Wer hat den Raum verwanzt? Wer sind die Auftraggeber?
Aber Spiegel und Süddeutsche haben bereits klar gemacht, dass sie zur Aufklärung nichts beitragen wollen. Sie werden ihre Quelle nicht nennen.
Jeder muss sich die Frage selbst beantworten, wie das zu bewerten ist, nicht nur juristisch.