Ermächtigung mittels Artikel 18 GG

(www.conservo.wordpress.com)

Von altmod *)

Peter Tauber enttarnt sich als Braunhemd

Peter Tauber, der Prototyp des auf einer Schleimspur nach oben geglitschten Polit-Versagers, musste wohl mal wieder etwas in die Öffentlichkeit rülpsen, denn man hatte lange nichts mehr von ihm gehört!

Für die Medien war er nach seiner Weglobung vom Posten des Generalsekretärs der CDU in das „Amt“ eines Staatssekretärs bei Frau Von der Leyen, d.h. als Abwrackhelfer der Bundeswehr, offensichtlich weniger interessant geworden. Frau Slomka, Frau Hajali – oder wie die „Anchor-Women“ des Staatsfunks sonst noch heißen, haben an Peter, seit er nicht mehr als sprechendes Suppositorium von Frau Merkel auszumachen ist, kein Interesse mehr an ihm. Einem „on-dit“ zufolge ist die Geneigtheit betr. das weibliche Geschlecht bei dem einst stark Männer-bündlerisch orientierten Peter ohnehin irgendwie gestört. Bereits 2015 hatte sich der Täuberich als Gast-Kolumnist für „Cicero-Online.“ zum Thema Leitkultur gemeldet. Der Titel seines Beitrages lautete: „Leitkultur ist… – Dass sich zwei Männer auf der Straße ganz selbstverständlich küssen“.
Das lassen wir mal unkommentiert.

Der „schwarze Peter“ kann es nicht lassen und fungiert jetzt wieder als „Schmock“, diesmal bei der WELT. Als Sekretär im Demontage-Ministerium für die Bundeswehr hat der frühere StUffz – jetzt Oberleutnant – der Reserve offensichtlich nicht genug zu tun.

Unter dem Titel „Dieser Feind steht rechts“, ist nun ein Beitrag des Abgeordneten in „Die Welt“ erschienen.*Er geriert sich jetzt als angeblicher Demokratie- und Verfassungshüter in eigener Ermächtigung und verlangt im „Kampf gegen rechts“ die Anwendung des Art. 18 des Grundgesetzes.

Tauber nimmt den Mord an dem früheren Kasseler Regierungspräsidenten mit dem mutmaßlich rechtsradikalen Hintergrund zum Anlass, um gegen die AfD zu keilen. Gleichzeitig nimmt er neben Anderen auch Erika Steinbach, eine von ihm ehemals in der Hessen-CDU in durchaus schleimiger Weise hofierte Kollegin, ins Visier und macht sie mitverantwortlich für den Mord an Walter Lübcke.

„Nicht nur die politische Gewalt und Gewaltbereitschaft von rechts nimmt zu. Auch das politische Klima dieser Republik hat sich verändert. Die AfD im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten leistet dazu einen Beitrag. Sie hat mit der Entgrenzung der Sprache den Weg bereitet für die Entgrenzung der Gewalt. Erika Steinbach (http://welt.de/190826543), einst eine Dame mit Bildung und Stil, demonstriert diese Selbstradikalisierung jeden Tag auf Twitter. Sie ist ebenso wie die Höckes, Ottes und Weidels durch eine Sprache, die enthemmt und zur Gewalt führt, mitschuldig am Tod Walter Lübckes.“

Das ist bösartig und verabscheuungswürdig!
Aber derartige Invektiven ist man ja inzwischen von Kommentatoren der „Wahrheitspresse“ und von grünen und sonstigen Linkspolitikern gewohnt.

Vielleicht will es Tauber der Erika Steinbach noch nachträglich heimzahlen, dass sie in einer beachteten Rede zu ihrem Bekenntnis für die AfD an die Kaninchen-Affäre des CDU-Generalsekretärs Peter Tauber erinnerte, als er in seinem Wahlkreis CDU-Mitarbeiter übelst behandelt hatte.

Da beklagt ein ausgewiesener Pöbler die „Entgrenzung der Sprache“. Einer, der leichthin sagte „Wer nicht für Merkel ist, ist ein Arschloch“.

Gerade dieser Peter Tauber hat mit seinen Affären und seinen Sprachgewohnheiten ganz bestimmt zur „Veränderung des politischen Klimas in dieser Republik“ beigetragen, soweit es nicht bereits durch weitere Polit-Karrieristen seines Typs „versaut“ war.

In seinem aktuellen Pressebeitrag zitiert der Nicht-Jurist Peter Tauber Artikel 18:

„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

Peter Tauber fügt dann noch fast bedauernd an, dass dieser Artikel noch nie angewandt wurde.

In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht von diesem durchaus fragwürdigen „Ermächtigungsartikel“ für die Exekutive noch nie Gebrauch gemacht. Nicht zu Zeiten einer aktiven KPD, der RAF, NSU oder gegen Attentats-bereite Salafisten.
Zu Recht, denn die Kritik an diesem Verfassungsartikel ist nicht von der Hand zu weisen:

„Mit Hilfe einer Verwirkungsklausel lässt sich der „an sich“ legale Gebrauch der Freiheit in einen funktionswidrigen Missbrauch uminterpretieren: Was zunächst legal ist, wird unter Berufung auf den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Nachhinein für illegitim erklärt.“

Und:

„Dem herkömmlichen Verständnis des demokratischen Verfassungsstaates ist solch ein Verwirkungsdenken fremd; die Verfassung der USA zum Beispiel kennt keine dem Grundgesetz entsprechende Klausel. Politische Betätigung, die den Schutz der Grundrechte genießt, ist legal und bleibt das normalerweise auch – selbst wenn Extremisten und Radikale, welcher Couleur auch immer, als Grundrechtssubjekte handeln. Art. 18 GG statuiert dagegen eine Verfassungstreuepflicht für jedermann. Damit bekommen Staatsorgane die Macht in die Hand, zwischen dem „richtigen“, verantwortungsbewussten, staatstragenden Gebrauch der Grundrechte und ihrem „falschen“, unverantwortlichen, staatsgefährdenden Missbrauch zu unterscheiden.“

Ist gar auf der linken „Enzyklopädie“ Wikipedia zu lesen.

Peter Tauber möchte nun mittels dieses (umstrittenen) Artikels gegen Verfassungsfeinde nach seiner Definition vorgehen. Wobei er solche nicht nur unter verbrecherischen und gestörten Rechtsradikalen sieht, die augenscheinlich vor einem Mord nicht zurückschrecken. Nein, alles was er als „rechts“, und damit als „feindlich“ definiert, einschließlich Frau Steinbach, Frau Weidel und die gesamte AfD, auch Parteikollegen wie den von Merkel geschassten Verfassungsschutz-Präsidenten Maaßen und Prof. Otte von der Werte-Union nimmt er gleichwohl in Gesinnungshaft. Wie die historischen Nazis es taten, will er diese in Kollektivhaft nehmen.

Wer diesen Ermächtigungsartikel aus dem Grundgesetz für augenblicklich unliebsame,  scheinbare „Schädlinge“ an der Staatsräson a la Merkel u.a.m. in Anwendung bringen möchte, unterscheidet sich in nichts von Hitler, der 1933 mittels des berüchtigten Ermächtigungsgesetzes seine Diktatur zementierte. Daran sollte man den angeblich gelernten Historiker Tauber erinnern.

Wenn Peter Tauber den Artikel 18 anwenden möchte, und das geht nur über das Verfassungsgericht, wünscht er gleichwohl die Aufhebung der Gewaltenteilung im bislang noch demokratischen Rechtsstaat.

Ein Merkmal des Faschismus ist es, die Macht mit allen Mitteln zu erreichen und mit allen – dann vielleicht noch irgendwie legitim erscheinenden – Mitteln zu behalten.
Als Staatssekretär – wenn auch in unterwertiger Funktion – ist er der Exekutive zuzurechnen. Es ist damit nicht abwegig, Tauber als Faschisten zu bezeichnen. Man möge mir den Gebrauch dieser abgedroschenen Bezeichnung verzeihen.
Er hat sich als solcher entlarvt.  Was jene, die ihn schon länger kennen, in keiner Weise verwundert.

Man kann ihn auch einen Lump nennen, das verschweigt aber irgendwie die Gefährlichkeit eines  Charakters.

Es verwundert nicht, dass alle „Qualitätsmedien“ über die Entgleisung des vormaligen Spitzenmannes der CDU hinweggehen. Der offensichtlich geistig verdusselte Adlige von der FAZ, Jasper von Altenbockum bläst denn in einem Kommentar* gar in das gleiche Horn und macht die gesamte AfD mitverantwortlich für den Lübcke-Mord.
Von Tichy bis zur Jungen Freiheit, von Jouwatch bis Michael Klonovsky, haben sich die freien Journalisten des Falles angenommen, in angemessener Aufmerksamkeit und Besprechung.

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Ich bin geneigt, eine Benefizaktion für Tauber anzuregen. Unter dieser Adresse kann man ein ihm geeignetes Kleidungsstück, ein T-Shirt oder einen Kapuzenpulli mit der Aufschrift „Dreggsagg“ bestellen – gibts leider nicht in braun – und ihm dann zukommen lassen (Mein Franken-Spezi Michl Müller möge es uns verzeihen!).

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* Diese Artikel sind inzwischen hinter die Bezahlschranke gestellt.

http://altmod.de/2017/09/wahlverlierer-2017-peter-tauber-cdu/1140/

http://altmod.de/2017/04/stuffz-tauber-oder-das-peterprinzip/647/

http://altmod.de/2017/11/tauber-sollte-die-flatter-machen/1258/

http://altmod.de/2017/03/herr-tauber-was-sagen-sie-dazu/494/

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*) „altmod“ ist Facharzt und Blogger (http://altmod.de/) sowie Kolumnist bei conservo
www.conservo.wordpress.com    24.06.2019
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