Waffenrecht: NEIN zur neuen EU-Schußwaffenrichtlinie – NEIN zu wehrlosen EU-Bürgern – Nein zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. Juni 2019

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes *)

Bloß keine wehrhaften Bürger!

Die Gängelung des freien Bürgers zeigt sich an allen Ecken und Enden. Nun hat es – wieder ´mal – das Waffenrecht getroffen. „Waffen? Gehören nicht in die Hand freier Bürger“, scheint das Mantra linksgestrickter Politiker zu sein. Bloß keine „wehrhaften Bürger“, das gemeine Volk soll sich offensichtlich nicht wehren dürfen oder – was genauso schlimm wäre – wird für unmündig gehalten, verantwortungsbewußt mit Waffen umzugehen.

Dahinter zeigt sich ein gerne verstecktes schiefes Menschenbild: „Wer eine Waffe hat, wird auch schießen.“ Dieses Vorurteil hat schon alle Gruppen von Waffenbesitzern getroffen – von Sportschützen bis zu Jägern, von Soldaten und Polizisten ganz zu schweigen.

Zur Bestärkung dieses Vorurteils ist den Politikern (besonders den politisch korrekten) jede Schikane recht. Man brauchte also kein Prophet zu sein, um zu ahnen, daß die hochdotierten EU-Bürokraten den islamischen Terrorismus als Vorwand dazu heranziehen würden, mit neuen EU-Vorschriften gegen den zivilen Waffenbesitz einzuschreiten. Daß die deutschen „Fachleute“ im Bundesinnenministerium von demselben Virus befallen sind, macht der jetzige Gesetzentwurf besonders deutlich.

EU-Bürgerentmachtungsspiel

Nun liegt ein weiterer Mosaikstein zum EU-Bürgerentmachtungsspiel auf dem Tisch: die neue EU-Schußwaffenrichtlinie. Sie „entwaffnet“ tatsächlich, aber nicht die Terrorristen, sondern deren Angriffsziele: uns Bürger – eine eher einfaltslose Reaktion der Brüsseler Eurokraten. Leute, die mehr von der Gefährdungslage wissen, reagieren anders.

Umdenken in der EU nötig

Die nationalen und EU-Gesetze zur Terrorbekämpfung haben gezeigt, daß sie nicht das leisten können, was sich die Gesetzgeber versprochen haben. Bei Interpol hingegen hat ein Umdenken stattgefunden, ähnlich wie es beim US-FBI geschah, als diese einsahen, daß eine bewaffnete Zivilbevölkerung unter Umständen schneller in der Lage ist, auf kriminelle und terroristische Bedrohungen zu reagieren.

Bereits nach dem Terroranschlag im Einkaufzentrum von Nairobi (Kenia) forderte z. B. der Chef von InterPol, Ronald Noble, die Bewaffnung der Zivilbevölkerung, damit diese sich vor Kriminalität und dem immer weiter um sich greifenden Terror gegen sog. „Soft Targets“ zur Wehr setzen können. (http://10news.dk/?p=760 sowie http://www.infowars.com/interpol-chief-arm-citizens-globally-to-prevent-terror-attacks/)

Öffentliche Empörung und blinder Aktionismus

Die EU jedoch ergreift wieder ´mal ein für Brüssel typischer, blinder Aktionismus, der zum Gutmenschtum passen mag, aber mit Terrorismusbekämpfung nichts zu tun hat. Oder steckt noch etwas anderes dahinter?

Merke: Einen bewaffneten Bürger kann man im Ernstfall schwerer gängeln als einen unbewaffneten. Bevor der Krieg ausbricht, will man rechtzeitig die Bürger entwaffnen.

Nach den terroristischen Attentaten der letzten Jahre bietet sich „geneigten“ Politikern und Medien nach ihrer Meinung eine gute Gelegenheit, auf der Welle der „öffentlichen Empörung“ ihre ideologischen Vorstellungen durchsetzen zu können. Es lebe die waffenfreie Welt! Eine Traumwelt.

Die „waffenfreie Welt“ gibt´s nicht

Und die Zivilisten, die noch Waffen besitzen, werden an den Pranger gestellt und als „Waffennarren“ gebrandmarkt, die mit „gefährlichen Spielzeugen“ hantieren. Da darf man doch fragen, ab wann eine Waffe gefährlich bzw. gefährlicher ist als ein nicht immer harmloses, zweckentfremdetes Spielzeug.

Colin Greenwood, ehem. Police Superintendant aus Großbritannien, in dem das Totalwaffenverbot innerhalb von zehn Jahren zu einer Verdoppelung der Kriminalität mit illegalen Waffen führte, drückte es einmal so aus:

„Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administratoren und der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung, der stets Mißtrauen entgegengebracht wird.“

Kein geeignetes Mittel gegen Terror und Waffen-Schwarzmarkt

Die Pläne der EU-Kommission erscheinen bei näherer Betrachtung nicht dazu geeignet, die Terrorgefahr innerhalb der EU zu reduzieren oder den Schwarzmarkt für Schußwaffen effektiv zu bekämpfen.

Hier wird nur eine Anti-Waffen-Agenda innerhalb der EU-Kommissionen und der Bundesregierung verfolgt, die auf dem Rücken der unschuldigen Opfer von Terroranschlägen vorangetrieben wird.

Daß z. B. die Attentäter von Paris vollautomatische Feuerwaffen verwendeten, die in keinem EU-Land privat besessen oder gehandelt werden dürfen, scheint bei diesem Aktionismus, der uns aus der deutschen Waffengesetzgebung bekannt ist, kein wirklich wichtiges Kriterium für die gefaßten Vorhaben zu sein. „Paris“ und andere Tatorte sind wohl eher der ersehnte „Grund“ für eine solche Verbotsforderung, die eine Volksentwaffnung pur auf dem Rücken der Opfer, die mit vollautomatischen Waffen hingerichtet wurden, bedeutet.

Einschub: Die vor allem bei Sportschützen verwendeten halbautomatische „Waffen“ sehen zwar militärisch aus, sie verwenden dabei aber keine andere Munition als jede jagdliche Selbstladebüchse. Sie sind weder besonders gefährlich, noch handelt es sich eine Kriegswaffe. Es ist eine sehr präzise schießende halbautomatische Büchse, für den Sportschützen ebenso geignet wie zur Heimverteidigung – jedenfalls besser als z.B. eine Schrotflinte. Auch ein bei Jungen gerne verwendetes Spielzeug – die Gummischleuder – kann eine „tödliche Waffe“ sein, was die Absurdität des EU-Kommissionsvorschlags unterstreicht.

Es wird schlicht ignoriert, daß 97% aller Straftaten mit Waffen mit illegalen Waffen begangen werden. Trotzdem wird jetzt alles in eine Topf geworfen, und Jäger sowie Sportschützen werden kriminalisiert. Die passenden Medien begleiten die profilträchtigen Politiker bei dem Geschrei nach einem generellen Waffenverbot. Man klopft sich selbst auf die Schulter, weil man (vermeintlich) etwas für die Sicherheit getan hat. Ein Irrtum, der nichts bringt – jedenfalls nicht „mehr Sicherheit“. (Einschub Ende)

Viele Politiker scheuen sich nicht, rechtstreue und mehrfach behördlich überprüfte und ständig kontrollierte EU-Bürger für die Taten einzelner Krimineller kollektiv zu bestrafen. Das kopflose Vorgehen der EU-Kommission erinnert analog an ein Verbot von privat besessenen Feuerlöschern, die ebenfalls als Waffe benutzt werden könnten. Werden deshalb die Feuerlöscher verboten?

Zur aktuellen Agenda:

Mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 – sie muß jetzt von unserer Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden – verfolgt die EU folgende Ziele:

1. Erschwerung des illegalen Zugang zu Schußwaffen

2. Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schußwaffen über den gesamten Lebenszyklus hinweg und

3. Erschwerung der Nutzung von legalen Schußwaffen für terroristische Anschläge. (Auszug aus der Rede von Bayerns Staatsminister Hermann auf der IWA in Nürnberg).

Es geht dem Bundesinnenministerium offenbar um ein absolutes Maximum an Verboten – und zwar ausschließlich zulasten der Bürger.

Hier beispielsweise insbesondere:

◾eine Erlaubnispflicht für Salutwaffen,

◾eine Registrier- und Erlaubnispflicht für unbrauchbar gemachte Schußwaffen,

◾Besitzverbot schußunfähig gemachter Vollautomaten,

◾Registrierpflicht von unbrauchbar gemachten Waffenteilen, die zur Zeit noch frei verkäuflich sind,

◾eine Registrier- und Erlaubnispflicht für Nachbauten historischer Waffen,

◾eine Verbot des Besitzes von großen Magazinen, unabhängig davon ob Waffenbesitzer oder nicht.

Die Fachverbände sind bisher im Rahmen der üblichen Vorgehensweise der Novelle zwar gehört, aber ignoriert worden. Offenbar hat die federführende Dame im BMI (KM5) versucht, sich durch eine gezielte Taktik (kurze zeitliche Schiene) als besonders clever zu profilieren. Oder ist die Sorge über die politische Wirkung auf die anstehenden Wahlen zu groß?

Die geplante Umsetzung der Richtlinie verursacht folgende primäre Konsequenzen:

◾Eine Stigmatisierung der rechtschaffenden bürgerlichen Mitte zu potentiellen Terroristen. Ist der Politik eigentlich klar, daß die Sportschützen mit mehr als 2 Mio. direkten Mitgliedern neben Fußball und Turnen zu einem der drei größten Sportbundbünden in Deutschland gehören?

◾Eine völlige Überlastung der ausführenden Behörden. Die Schätzungen des KM5 sind teilweise völlig absurd (daß die Kennzeichnung eines Magazins nur 0,425 Minuten braucht)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung

Nach der Anhörung der Verbände und Interessensgruppen seit dem Frühjahr 2019 hat die Bundesregierung nun die Änderung des deutschen Waffenrechts als Gesetzesentwurf ohne große Diskussionen auf den Weg gebracht. all4shooters.com hat einen ersten Blick in den vom Kabinett am 06. Juni 2019 verabschiedeten Entwurf geworfen. Am Ende des Artikels finden Sie einen Link zum Download der Gesetzesvorlage.

In seiner 55. Sitzung hat die Bundesregierung am 06. Juni 2019 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Hier die Zusammenfassung von all4shooters.com:

Magazinkapazitäten: Stichtag 13. Juni 2017 bleibt

Auch im aktuellen Entwurf der Bundesregierung bleibt es bei dem Stichtag 13. Juni 2017, um unter die Altbesitzregelung für Magazine zu fallen, die für Kurzwaffen mehr als 20 Schuss und für Langwaffen mehr als 10 Schuß aufnehmen können. Ebenso gilt die Regelung für Waffen mit festem Magazin, die mehr als diese Schußzahl aufnehmen können. Wie der entsprechende Nachweis erfolgen soll, behandelt der aktuelle Gesetzesentwurf dabei nach wie vor nicht.

Vorderlader, Salut- und Dekowaffen – könnte unverändert bleiben

Der Begriff „Vorderlader“ findet sich in dem 144-Seiten umfassenden Dokument gar nicht mehr. Hier besteht also die Hoffnung, daß alles beim Alten bleiben könnte. An der Erlaubnispflicht für Salutwaffen wird hingegen festgehalten. Unbrauchbar gemachte Dekowaffen sollen nach wie vor einer Melde- bzw. Erlaubnispflicht unterliegen.

Erleichterungen für Jäger bei Schalldämpfern und Nachtsicht

Im Kabinettsentwurf des neuen Waffengesetzes vom Juni 2019 finden sich zweierlei Erleichterungen für Jäger: Einerseits die bereits im vorherigen Entwurf enthaltene Erleichterung was Schalldämpfer betrifft. Diese sollen laut Entwurf für Jäger zukünftig erlaubnisfrei sein. Eine Neuerung dieser Version ist nun, daß auch ein Ausnahmetatbestand für Jäger bezüglich Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen eingeführt wird.

Im Entwurf heißt es dazu: „Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt.“

Die Bezugnahme auf Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 läßt hier vermuten, daß nicht nur Vor- und Aufsätze gemeint sein könnten, sondern ebenso stand-alone-Geräte. Absolute Klarheit besteht jedoch nicht.

Wann der Entwurf im Bundestag behandelt wird, ist all4shooters.com noch nicht bekannt. Auch auf Nachfrage gab es dazu keine weiteren Informationen. Wir werden den Gesetzgebungsprozess weiter begleiten und auch den aktuellen Entwurf noch in der Tiefe analysieren.

Den aktuellen Entwurf zum deutschen Waffengesetz vom 6. Juni 2019 können Sie bei all4shooters.com downloaden.

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*) Der gewohnten Offenheit halber: Peter Helmes ist Mitglied von „Pro Legal“  (https://prolegal.de/)

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