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Den Wählern der AfD eine Mitschuld am Tod von Walter Lübcke zu unterstellen, ist unverantwortlich, schreibt die FAZ und zitiert…
Wolfgang Kubicki (Stellv. Bundesvors. der FDP):
“Die (Mit-)Schuldzuweisungen, die nun in die Richtung politischer Kontrahenten ausgestoßen werden, halte ich nicht nur für kontraproduktiv, sondern auch für hochgradig gefährlich: Die CDU hat in einer Entschließung des Präsidiums und Bundesvorstands am Montag eine ziemlich gerade Linie zwischen der AfD und Mord gezogen. Auch der frühere CDU-Generalsekretär Peter Tauber hatte einen entsprechenden Ton gegenüber der AfD angeschlagen.
Im Strafrecht haben wir dankenswerterweise die Unschuldsvermutung. Nur ein Gericht kann die Schuld eines Angeklagten im Rahmen eines ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahrens feststellen. Wenn es aber darum geht, im Bereich des Politischen Schuldige für eine Straftat zu benennen, scheinen einige zu meinen, dieses Prinzip einfach aus den Angeln heben zu dürfen. Wenn man in der falschen Partei ist, trägt man nun „Mitschuld“ an dem Mord. Dies ist nicht nur unseriös, es ist zudem unverantwortlich. Denn es verschärft die gesellschaftliche Spaltung, die man selbst beklagt.”