(www.conservo.wordpress.com)
Von Philolaos *)
Die frühere Landwirtschaftsministerin Renate Künast war wild entschlossen, ihre nicht immer kuscheligen Facebook-Follower vor Gericht zur Strecke zu bringen. Deren bisweilen wenig schmeichelhafte Komplimente hatten die ohnehin zur Cholerik tendierende herbe Volkspädagogin in Rage gebracht.
Daß mit Renate Künast nicht gut Kirschen essen ist, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Üblicherweise prozessierte die Öko-Aristokratin gnadenlos gegen Majestätsbeleidiger, um sie höchstrichterlich im Fegefeuer frustrierter Facebook-Seelen mit saftigen Strafen für immer aus dem Verkehr zu ziehen. Künasts Netiquette auf ihrer Facebook-Seite liest sich wie Her Satanic Majesty’s Request.
Aber Künasts Rachegelüste gingen diesmal nicht auf. Der Richter interpretierte Mikroaggressionen und Majestätsbeleidigungen als zulässige Meinungsäusserungen. Der Aufschrei und Verdruß im Palast muß horrend sein. Der Bayerische Rundfunk fasst zusammen:
Berlin: Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Künast hat ein Urteil des Berliner Landgerichts scharf kritisiert. Sie war dort mit dem Versuch gescheitert, sich gegen Beschimpfungen auf Facebook zu wehren. Laut Gericht sind Äußerungen wie – so wörtlich – „Stück Scheiße“ oder „Geisteskranke“ keine Diffamierung und damit keine Beleidigung. Dabei handele es sich um zulässige Meinungsäußerungen, so die Richter. Nach den Worten von Künast greifen solche Urteile in den Kernbestand der Demokratie ein. Diese lebe jedoch vom Engagement der Bürger. Wer solle sich aber engagieren, wenn er folgenlos beschimpft werden dürfe, so die Grünen-Politikerin. Künast hatte Einsicht in die persönlichen Daten von 22 Facebook-Kommentatoren verlangt, um zivilrechtlich gegen sie vorzugehen.
Renate Künast (GRÜNE), die Ballerina des Bizarren, hat es immer wieder verstanden, durch tollkühne Auslegungen sensibler Themen wie der Liberalisierung des Strafrechts im Hinblick auf Pädophilie oder Drogen für schrille Akzente zu bürgen.
Für ähnliche Reaktionen sorgte Künast, als ein angeblich unbegleiteter minderjähriger Flüchtling durch einen finalen Rettungsschuß der Polizei das Ticket für die Ewigen Jagdgründe löste. Nachdem der Schutzsuchende zuvor in einem Regionalzug in Bayern fünf Personen mit einem Beil schwer verletzt hatte, zu einem durchaus angemessenen Tarif.
„Wieso konnte der Angreifer nicht angriffsunfähig geschossen werden???? Fragen!“ (Renate Künast)
Zur Erschießung des Attentäters beim Anschlag in einer Regionalbahn bei Würzburg am 18. Juli 2016.
Künasts zynisches Engagement für Täterschutz auf dem Rücken von Schwerverletzten und künftigen potentiellen Opfern spricht Bände.
Anhang
„AllesEvolution“ berichtet.
Die Springer-Welt bescheinigt Renate Künast „bigotte Doppelmoral“.
Die Gerichtsentscheidung lässt durchaus aufhorchen, denn manche Gerichte praktizieren einen sehr rabiaten Ehrenschutz ohne viel Nachdenken über Verhältnismäßigkeit. (Original: https://bayernistfrei.com/2019/09/19/kuenast-geht-vor-gericht-baden-majestaetsbeleidigung-faellt-unter-meinungsfreiheit/#more-86538)