(www.conservo.wordpress.com)
(eigener Bericht)
Das Bündnis „Rettet die Familie“ fordert eine ideelle und finanzielle Anerkennung der Familienarbeit. Unter Familienarbeit verstehen wir die Sorgearbeit für eigene Kinder und pflegebedürftige Angehörige.
Nachstehend unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl in Thüringen (Quelle: http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefsteine-Landtagswahl-Thueringen-2019):
1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?
2. Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?
3. Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind-Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?
4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?Einige Stellungnahmen waren länger als angefordert oder gingen nicht direkt auf die Fragen ein. Sie sind ungekürzt gesondert einsehbar. SPD, Freie Wähler und Piraten haben bis zum 28.8.2019 nicht geantwortet.
———–
Wahlprüfsteine Landtagswahl in Thüringen 2019 – Zusammenstellung der Antworten
Die Familien- und Sozialpolitik ist in erster Linie eine Angelegenheit des Bundes (Kindergeld, Krippenförderung, Elterngeld, Sozialhilfe, Rentenrecht u.a.). Aber auch die Länder haben hier Zuständigkeiten (Kindergärten, Schulen u.a.). Die Länder wirken auch direkt über den Bundesrat an der Politik des Bundes mit und die Landesverbände beeinflussen die Haltung ihrer Partei auf Bundesebene.
Der „besondere Schutz der Familie“, wie er im Grundgesetz in Art. 6 gefordert wird, aber auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG wurden nach unserer Überzeugung schon durch die Rentenreform 1957 in grober Weise verletzt. Nach wie vor werden die Alterskosten einer Generation von der nachfolgenden Kindergeneration getragen. Trotzdem wurde bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenanspruch von der Kindererziehung gelöst und fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden. Damit wurde der wirtschaftliche Kindernutzen von den Kinderkosten getrennt, so dass Eltern gegenüber den Kindern sogar weniger Ansprüche haben als ihre kinderlosen Arbeitskollegen. Kindererziehung wurde damit von einer Investition in die eigene soziale Sicherheit zu einer Investition für die gesamte Gesellschaft, ohne dass ein vergleichbarer Ausgleich erfolgte.
Letztlich wurde Erwerbsarbeit zulasten der Erziehungsarbeit aufgewertet, indem sie doppelt bezahlt wird, durch Lohn und Rente, während die elterliche Erziehungsarbeit kaum eine Gegenleistung mehr erfährt, weder Lohn noch Altersversorgung. Hier liegt die wichtigste Ursache für die zunehmende Verarmung von Familien, die besonders Mehr-Kind-Familien und Alleinerziehende betrifft. Das hat auch wesentlich dazu beigetragen, dass Familie immer mehr in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird. Selbst Elterngeld und „Mütterrente“ werden nicht als Gegenleistung, sondern als „Lohnersatz“ bzw. als Almosen bewertet.
In der Folge haben sich auch alle familienbezogenen Wertvorstellungen geändert und z.B. zu einem Geburtenrückgang beigetragen, der sich inzwischen in einem Fachkräftemangel äußert und auch unser Rentensystem immer brüchiger werden lässt.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Gleichberechtigung der Eltern wird nur dann möglich werden, wenn eine Gleichstellung der elterlichen Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Zumindest gilt das dann, wenn die gesamte Altersversorgung weiter von der nachfolgenden Generation, also den Kindern der Rentnergeneration finanziert werden soll, wie das heute der Fall ist. Das im Patriarchat wurzelnde Denken, das Kindererziehung als „typisch weibliche Tätigkeit“ weniger achtet als Erwerbsarbeit, die für Männer als „typisch“ galt, hat sich nicht nur als diskriminierend für Eltern und besonders für Mütter sondern auch als schwerwiegender Irrtum im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit unseres Sozialsystems erwiesen.
Auch auf Landesebene kann sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Auftrag des GG zum „besonderen Schutz der Familie“ wieder ernst genommen wird. Das kann nur dadurch geschehen, dass wieder ein Gleichgewicht zwischen Kinderkosten und wirtschaftlichem Kindernutzen hergestellt wird.
Unser GG stellt mit Art. 7 das Schulwesen unter die Aufsicht des Staates. Der Staat hat aber das Erziehungsrecht der Eltern zu beachten. Aktuell gibt es aber in der Sozialpädagogik die Tendenz, kleine Kinder in den ersten Schuljahren oder sogar im Kindergarten unter Missachtung ihrer persönlichen Entwicklungsreife in ihrer Intimsphäre zu verletzen, was sogar in manchen Fällen die Frage der Abgrenzung von sexuellem Missbrauch aufwirft.
Einige Antworten hatten einen größeren Umfang als angefordert. Sie wurden um Passagen gekürzt, die nicht oder weniger auf die Fragen eingingen. Die ungekürzten Antworten sind gesondert einsehbar.
—–
Die Antworten der Parteien im Einzelnen:
1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?
CDU: Es ist der Verdienst der CDU im Bund, dass Eltern für ihre Kinder Erziehungszeiten auf die Rente angerechnet bekommen. Nichtsdestoweniger gilt es Maßnahmen zu eruieren, um das in Teilen noch immer bestehende Ungleichgewicht abzumindern. Als Union haben wir uns stets für eine Entlastung von Familien, die Keimzelle unserer Gesellschaft sind, stark gemacht. Dies wollen wir auf Landesebene unter anderem durch eine Absenkung der Grunderwerbssteuer – die von Rot-Rot-Grün auf 6,5 Prozent angehoben wurde – erreichen. Auch wollen wir besser über vorhandene familienpolitische Leistungen informieren, damit diese auch bei den Familien ankommen.
Linke: DIE LINKE will eine grundsätzliche Neuausrichtung in der Rentenpolitik. Niemand darf im Alter arm sein, ganz gleich ob infolge von Berufsunfähigkeit, Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung sowie Pflege und auch nicht in Abhängigkeit von der Dauer der Berufstätigkeit.
Jede und jeder soll im Alter in Würde leben können.
Rentenpolitik ist Bundespolitik. Eine Landesregierung hat auf diesem Gebiet nur geringe Einflussmöglichkeiten.
Wir, DIE LINKE. Thüringen und Bodo Ramelow als Ministerpräsident, haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unsere Möglichkeiten genutzt und uns im Bundesrat eingesetzt für die steuerfinanzierte Angleichung der sogenannten »Mütterrente« und die gleiche Anrechnung der Kindererziehungszeiten – auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. …
AfD: Tatsächlich besteht das beschriebene “Missverhältnis” zu Ungunsten von Eltern. Um dem zu begegnen, wollen wir auf Bundesebene ein familiengerechtes Steuersystem und Abgabengerechtigkeit in den Sozialversicherungssystemen. Das heißt zum einen, dass wir im Steuerrecht ein sog. Familiensplitting einführen wollen. Dabei wird die jeweilige Familie steuerlich als Erwerbsgemeinschaft betrachtet, die Summe der erzielten Einkünfte durch die Zahl aller Familienmitglieder geteilt und die jeweiligen Teilbeiträge dann versteuert. Die Summe der Teilbeträge ergibt die Gesamtsteuerschuld.
Zum anderen sollen Kinderzahl und Erziehungsleistung bei der Rente stärker berücksichtigt werden. Das umlagefinanzierte Rentensystem war ursprünglich als echter Generationenvertrag konzipiert. Demnach sollten der Rentenanspruch auch an die Erziehungsleistung gekoppelt und die Solidargemeinschaft an den Kosten der Kinder durch eine Kinderrente finanziell beteiligt werden.
Dieses Konzept wurde aber 1957 nicht umgesetzt. Das war ein Fehler, weil unser Rentensystem seither diejenigen finanziell belohnt, die keine Kinder bekommen und diejenigen benachteiligt, die Kinder bekommen. Hier wollen wir grundsätzlich umlenken.
Grüne: Erziehungsarbeit wird durch Elterngeld, Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderzuschläge honoriert.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die bisherigen familienpolitischen Leistungen zu einer einkommensunabhängigen und armutsfesten Kindergrundsicherung (Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen sollen für ihre Kinder die gleiche Unterstützung erhalten wie Eltern mit hohen Einkommen) bündeln und mit einer Reform des Ehegattensplittings kombinieren.
Das beendet die Benachteiligung von unverheirateten Paaren und von Paaren, die sich Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen, bietet die Möglichkeit, dass auch die Zeit für die Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufgeteilt wird und nutzt damit der Altersvorsorge. Menschen, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, garantieren wir mit der Grünen Garantierente eine echte Rente anstatt bedürftigkeitsgeprüfter Grundsicherung. Mittelfristig streben wir eine Rentenversicherung für alle an.
FDP: Wir Freie Demokraten sehen in Art. 6 GG die Werte der Familie beschrieben und sind darüber hinaus davon überzeugt, dass der „Ertrag“ von Kindern, wenn man unbedingt diesen Begriff verwenden möchte, in der Freude der Elternschaft liegt. Kinder sind ein Geschenk. Wir tun uns schwer, bei aller Begeisterung für die Marktwirtschaft, mit Kindern in erster Linie einen “Ertrag” wie die Altersversorgung der Eltern und ihrer Generation zu verbinden. Wir verstehen aber den Ansatz der Frage auch so, dass die Kindererziehung in ungenügender Weise in der staatlichen Altersversorgung berücksichtigt wird. Die Zeit, die vor allem Mütter aus der Erwerbsarbeit ausscheiden, ist nur unzureichend als wertschöpfend in der Berechnung der Rente berücksichtig.
Hier wollen wir uns dafür einsetzen, dass z.B. über Langzeitkonten vor allem auch gesellschaftlich relevante Leistung außerhalb der Erwerbsarbeit in der Berechnung der Altersvorsorge Berücksichtigung finden.
ÖDP: Die ÖDP sieht in der Familie ursprünglich den Generationenvertrag verwirklicht: Eltern versorgen ihre Kinder und werden im Gegenzug im Alter und bei Krankheit wieder von ihnen versorgt. Wird die von den nachfolgenden Kindern zu finanzierende Alters-versorgung vergesellschaftet, wie das im Rahmen unserer gesetzlichen Rentenversiche-rung geschehen ist, sind auch die Kinderkosten im entsprechenden Umfang zu vergesellschaften. Soll unser gegenwärtiges Rentenrecht bestehen bleiben, ist daher ein angemessenes Erziehungsgehalt für die Zeit zu fordern, in der Kinder betreut werden müssen einschließlich einer entsprechenden Rentenanwartschaft und zusätzlich eine Erstattung der Sachkosten.
—–
2. Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?
CDU: Eltern haben das Recht und müssen die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Kleinkinder betreuen und erziehen. Die Betreuung in Kinderkrippe und Kindergarten, durch Tagesmütter oder die häusliche Betreuung sind für uns gleichwertige Alternativen. Für uns ist es nur folgerichtig, auch diejenigen Familien zu unterstützen, die ihre kleinen Kinder in den ersten Lebensjahren zu Hause betreuen möchten und dafür beruflich kürzer treten. Das von uns eingeführte Erziehungsgeld, dass Eltern unabhängig von deren Einkommen Beträge bis zu 300 Euro monatlich für die Dauer von maximal einem Jahr zusprach, hatte Rot-Rot-Grün im Jahr 2015 abgeschafft.
Linke: Wir haben das als Thüringer »Herdprämie« bekannte Landeserziehungsgeld der CDU abgeschafft. Dadurch wurden 20 Millionen Euro frei, die in den Ausbau von Kitas und den Einstieg in ein gebührenfreies Kita-Jahr geflossen sind. DIE LINKE. Thüringen steht für ein flächendeckendes, hochwertiges und gebührenfreies Angebot in der Kinderbetreuung. Alle Kinder haben einen Anspruch darauf, durch gute Bildung die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben zu erhalten. Das gilt von Anfang an. Jedes Kind soll beste Entwicklungsmöglichkeiten bekommen, unabhängig davon, wie hoch das Einkommen seiner Eltern ist.
Darum setzt sich die DIE LINKE Thüringen dafür ein, die frühkindliche Bildung Schritt für Schritt gebührenfrei zu machen. Wir wollen die Qualität der Betreuung verbessern und setzen uns deshalb für mehr Personal in den Kindergärten ein.
AfD: Durch ein Familiengeld wollen wir sicherstellen, dass Eltern sich gleichberechtigt zwischen der Erziehung durch einen Elternteil oder der Betreuung in einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten entscheiden können. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 3.
Grüne: Für die frühkindliche Entwicklung ist die gute Qualität der Betreuung in den Kindergärten wichtig. Das ist für das Kind genauso wichtig wie ein liebevolles Zuhause, ausgeglichene Elternund genügend Familienzeit.
In den Kindergärten und -krippen braucht es für eine gute Betreuung verlässliche Bezugspersonen, gute Personalschlüssel und eine angemessene Ausstattung. Im eigenen Zuhause braucht es dazu die möglichst partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit in der Familie sowie familienfreundliche Arbeitszeiten. Dafür setzen wir uns in Thüringen ein.
FDP: Das staatliche Angebot von Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen steht aus unserer Sicht dem primären Erziehungsrecht der Eltern nach Art 6 und Art 7 des Grundgesetzes nicht entgegen.
Es bleibt nach wie vor jeder Familie frei überlassen, die Betreuungsangebote zu nutzen. Unter Berücksichtigung eines gesellschaftlichen Systems, das vorrangig auf Erwerbsarbeit beruht, halten wir es aber für geboten, dass der Staat Kinderbetreuung anbietet bzw. die private Organisation derselben unterstützt. Das bedeutet aber nicht, dass jedem, der sein Kind ohne Nutzung der Angebote erzieht, ein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung hat.
ÖDP: Aufgrund der Vergesellschaftung der Alterskosten hat die Gesellschaft auch in entsprechendem Umfang die Kosten der Kindererziehung zu übernehmen, wenn eine Verarmung der Familien vermieden werden soll. Das ergibt sich schon aus dem Schutzgebot gegenüber der Familie nach Art.6 des Grundgesetzes. Diese Verpflichtung des Staates darf aber nicht mit einer Bevormundung der Eltern verbunden werden, wie sie ihre Kinder zu betreuen haben. Das bedeutet z.B., dass den Eltern der Betrag, der heute vom Staat für die Finanzierung eines Krippenplatzes aufgewendet wird, den Eltern auszuzahlen ist, so dass sie selbst über deren Verwendung verfügen können.
3. Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind-Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?
CDU: Das Elterngeld ermöglicht es, dass junge Familien ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden und sich vorrangig der Betreuung ihrer Kinder widmen können. Wir halten das Elterngeld insoweit für einen Meilenstein in der Familienpolitik. Dennoch werden wir uns für eine Evaluation des Elterngeldes einsetzen und darauf hinwirken, dass der Erziehungsarbeit ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das durch Rot-Rot-Grün abgeschaffte Erziehungsgeld.
Linke: … Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat bezüglich des Elterngelds Forderungen entwickelt, denen wir uns anschließen können:
Das Elterngeld darf nicht auf andere Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet werden.
Zwölf Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende): für Mütter und Väter soll ein nicht übertragbarer gleicher Anspruch auf jeweils zwölf, für Alleinerziehende 24, Monate geschaffen werden. Der Elternzeitanspruch wird in Form eines Elternzeitkontos gewährt.
Flexibler Elterngeldbezug: Die Inanspruchnahme von Elterngeld soll auch in Teilabschnitten von mindestens zwei Monaten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes und gleichzeitig von beiden Elternteilen ermöglicht werden. So wird eine möglichst gleiche Aufteilung der Erwerbs- als auch der Erziehungsarbeit begünstigt. Junge Väter sind dabei zu unterstützen, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern.
Vereinbarkeit Familie und Arbeitswelt stärken: Ein Teilelterngeldbezug soll Müttern und Väter die Möglichkeit geben, Arbeitswelt und Verantwortung in der Familie besser zu vereinbaren. …
Änderung der Wochenarbeitszeit beim Elterngeld PLUS, damit auch Alleinerziehende davon profitieren können.
AfD: Die AfD möchte schrittweise ein Familiengeld in angemessener Höhe einführen. Dieses Familiengeld soll die Leistung honorieren, die Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder für die gesamte Gesellschaft leisten. Es soll durch eine entsprechende Leistung ermöglicht werden, dass eine Familie mit kleinen Kindern von einem Gehalt leben kann. Dadurch wird den Eltern die Möglichkeit gegeben, sich frei von finanziellen Zwängen zwischen Berufstätigkeit oder Erwerbspause zu entscheiden.
Grüne: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen eine möglichst partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit. Voraussetzung hierfür sind bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unsere Bundestagsfraktion fordert eine Ausweitung des Elterngeldes und flexiblere Möglichkeiten der Inanspruchnahme. Grundlage für das Elterngeld bleibt aber weiterhin das Erwerbseinkommen der Eltern. Wir halten es für den falschen Weg, Erwerbsarbeit durch Sorgearbeit zu ersetzen, und setzen uns stattdessen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Insbesondere Müttern wollen wir den schnelleren Wiedereinstieg in den Job oder die Ausbildung erleichtern. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit Langem dafür ein, dass die Arbeit in den Familien, also die Sorge für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, endlich als für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig und der Erwerbsarbeit gleichwertig anerkannt wird und die Gesellschaft sich angemessen an den Kosten für die Familien beteiligt.
FDP: Grundsätzlich ist für uns Freie Demokraten die Familienplanung eine ganz private Entscheidung, in die der Staat sich auch nur wo wirklich nötig einmischen sollte. Auch die Nutzung von Angeboten wie Elterngeld, Kinderzuschlag, etc., bzw. Angebote von Stiftungen wie der Stiftung Hand in Hand muss den Familien selbst überlassen sein. Um die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft sicherzustellen, sind wir aber darauf angewiesen, dass es Nachwuchs gibt. Der Generationenvertrag gerät aktuell bereits ins Wanken. Wir Freie Demokraten glauben, dass Geld nicht über die Entscheidung zur Familienplanung entscheiden sollte. …
ÖDP: Die jetzige Ausgestaltung des Elterngeldes benachteiligt junge noch in Ausbildung befindliche Eltern und Eltern eines zweiten und weiteren Kindes, weil diese in der Regel vor einer Geburt kein oder ein geringeres Einkommen hatten. Die ÖDP fordert ein für alle Eltern gleich hohes Elterngeld.
Nur so kann die Erziehungsarbeit selbst angemessen und gerecht honoriert werden.
4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?
CDU: Wir werden darauf hinwirken, dass in der Aus- und Weiterbildung entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse stärker vermittelt werden. Bereits in der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir uns erfolglos für eine Reform der Erzieherausbildung stark gemacht.
An diesen Forderungen, die auch mit Auswirkungen auf die Ausbildung einhergehen, halten wir fest. Wir wollen das Beste für unsere Kinder und damit auch eine bestmögliche, wissenschaftliche Erkenntnisse einbeziehende, Ausbildung für unsere Erzieherinnen und Erzieher.
Linke: Ihre Aussage im Anschreiben und in ihrer Frage intendiert, dass in der Sozialpädagogik Tendenzen vorherrschen, die kleine Kinder in den ersten Schuljahren oder sogar im Kindergarten unter Missachtung ihrer persönlichen Entwicklungsreife in ihrer Intimsphäre verletzen und dass die Sozialpädagogik sich nicht an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Das teilen wir nicht.
AfD: Die Inhalte und Methoden der Sozialpädagogik sind ebenso vielfältig wie diejenigen der Entwicklungspsychologie. Der freiheitliche Staat kann hier keine Vorgaben machen, schon gar nicht, wo es um die Freiheit von Forschung und Lehre geht. Allerdings kann der Staat beispielsweise über die seiner Verantwortung obliegenden Schulcurricula darauf hinwirken, dass die Pluralität von Methoden und Wegen nicht durch einseitige und ideologische Vorgaben untergraben wird.
Generell gilt es, ideologische Projekte, die wissenschaftlich nicht rechenschaftsfähig sind, aus der öffentlichen Betreuungs-, Schul- und Bildungsarbeit zurückzudrängen. Die Frühsexualisierung oder das Gendermainstreaming in Kindergärten und Schulen lehnen wir mit Entschiedenheit ab. An den Schulen soll insbesondere die Familie als Lebensgemeinschaft von Vater, Mutter und ihren Kindern als Leitbild gesellschaftlicher Lebensformen vermittelt werden.
Grüne: Bei der Begleitung, Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen brauchen Erzieher*innen weitreichende Kenntnisse in Entwicklungspsychologie. Alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, brauchen ein solides entwicklungspsychologisches Grundlagenwissen.
Dies wird in Ausbildung und Studium an den deutschen Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten für Sozialpädagogik und Erziehungswissenschaften vermittelt und abgeprüft. Derzeit sehen wir keine Defizite in der Qualität der genannten Berufsausbildungen in Thüringen, sind uns aber auch der Verantwortung einer Regierungspartei bewusst. S.a. § 18 (Aufsicht und staatliche Mitwirkung) des Thüringer Hochschulgesetzes.
FDP: Wissenschaftliche Erkenntnisse fließen in jedem Fachgebiet immer erst mit einer zeitlichen Verzögerung in die Ausbildungsinhalte und darüber in die praktische Arbeit ein. Auch in der Entwicklungspsychologie hat sich in den letzten Jahren viel getan. Es sind sich aber auch hier nicht alle Experten einig, wodurch es schwerfällt, festzulegen, welche Erkenntnisse bzw. Thesen in die Sozialpädagogik einfließen sollen und welche nicht. Hier vertrauen wir auf die Kompetenz derer, die mit Bildung und Ausbildung in diesem Bereich zu tun haben. Wir Freie Demokraten werden auch weiterhin die Lehr- und Studienpläne durch Experten festlegen lassen und dafür Sorge tragen, dass Politik sich – gemäß Art 5(3) GG – aus Lehre und Forschung raushält.
ÖDP: Die sexuelle Aufklärung der Kinder darf nur unter gleichzeitiger Rücksprache mit den Eltern und in altersgemäßer Form erfolgen. Sie hat sich an kinderpsychologischen Erkenntnissen zu orientieren und darf nicht ideologisch ausgerichteten Personen überlassen werden. Die Intimsphäre der Kinder ist zu achten.
———
Nachstehend die ungekürzten Stellungnahmen: