Darf Höcke wirklich ohne weiteres als ‘Faschist’ bezeichnet werden?

(www.conservo.wordpress.com)

Von „ceterum_censeo“

Wie man auch am Wahlabend (in Thüringen) zur Genüge gehört und mitbekommen hat, haben die Linksfaschisten jeglicher Couleur genüßlich herauf und herunter trompetet und widergekäut, B. Höcke dürfe ‘nach einem Gerichtsurteil als Faschist’ bezeichnet werden.

Das ist natürlich so wieder mal barer Unfug und eben die linkstypische Diffamierung und Verunglimpferei – in der Sache auch Unfug und jedenfalls SO in dieser Allgemeinheit nicht haltbar.

Ich habe das mal auf der Basis der mir vorliegenden Berichte ein wenig beleuchtet:

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Darf Höcke wirklich ohne weiteres als ‘Faschist’ bezeichnet werden?

Um die Wahlereignisse in Thüringen herum trompeteten unablässig Linke jeglicher Couleur, voran z.B. der Hubertus, das klingende Hackebeil von der SPD, imZwangsDemagogieFernsehen, ‘laut Gerichtsurteil’ dürfe Bernd Höcke rechtens als „Faschist“ bezeichnet werden.

Natürlich nichts anderes zu erwarten, aber wieder ein Riesen-Fake und Verdummung des Publikums!

Natürlich steht das überhaupt noch nicht fest!

Wahr ist: Ein Gericht (ein VERWALTUNGsgericht, KEIN Zivil- oder gar Strafgericht) hat in einem Eilverfahren – VORLÄUFIG UND in der Sache längst noch nicht entschieden – zunächst einem nicht näher bezeichneten ‘Antragsteller’ nachgegeben. Der Antragsteller ist (war) der Anmelder einer Demonstration unter dem Thema:

Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung mit dem Kundgebungsthema “Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke”,

die die Stadt Eisenach verboten hatte. Sie hatte zuvor zur Auflage gemacht, dass “die Bezeichnung Faschist” für Höcke “im Rahmen der Versammlung untersagt” sei.

Wohlgemerkt, die STADT EISENACH (!) hatte diese Verunglimpfungen als Auflage verbieten und bei der Veranstaltung untersagen wollen!

Dem ist das Verwaltungsgericht im EILVERFAHREN in der Sache nicht gefolgt; Die von der Stadt Eisenach angeführte strafrechtliche Relevanz des Begriffs als Beleidigung sah das Verwaltungsgericht (!) Meiningen ebenso nicht(?) wie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Das mag man beurteilen, wie man will, auf jeden Fall ist das allenfalls eine vorläufige summarische Feststellung im Verwaltungsverfahren und noch keine endgültige Feststellung eines noch dazu zu solchen Feststellungen befugten Gerichts.

Und rechtskräftig ist das eben bisher auch ersichtlich nicht, mag sich die Sache selbst auch vermutlich inzwischen infolge tatsächlicher Abhaltung dieser Drecksveranstaltung erledigt haben.

Festzuhalten ist: Es liegt weder ein Straf- noch ein Zivilurteil gegen Bernd Höcke vor, nach dem dieser straflos als „Faschist“ bezeichnet werden dürfte.

Insbesondere ist damit NICHT IM GERINGSTEN ein “WAHRHEITSBEWEIS“ erbracht! – Im Gegenteil – es läge noch an Höcke, gegen die inzwischen uferlose Verwendung dieser Verunglimpfung strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte (auf Unterlassung) zu ergreifen. Ob das opportun ist, soll mal angesichts unserer heutigen zunehmend linksver(w)irrten Justiz einstweilen dahinstehen.

Daß die versammelte „Linksmischpoke“ in ihrer unermeßlichen Verblendetheit dies angeblich die Verwendung des Begriffs ‘rechtfertigende’ Urteil ohne Sinn und Verstand und ohne juristische Sachkenntnis herauf und herunter trompetet und genüßlich wie das Rindvieh widerkäut, kann schon gar nicht mehr verwundern und wirft wieder mal ein bezeichnendes Licht auf die Urheber solch perfiden Unsinns.

Aber – wirklich rechtlich haltbar ist dies alles nicht.

(P.S.: Als Quelle sei hier ausnahmsweise u.a. auf die ‘Welt’ oder auch ‘Zeit’ hingewiesen – muß aber dort nicht unbedingt nachgelesen werden.

Wenn schon, dann eher bei ‘Epoch Times’: https://www.epochtimes.de/meinung/kommentar/gefuehlte-geschichtskenntnisse-sind-nicht-justiziabel-hoecke-darf-faschist-genannt-werden-a3019259.html

– Die schwierige Rechtslage im Bereich Meinungsfreiheit/ Werturteil sei hier einmal nicht näher beleuchtet. Man erinnere sich noch an die vor Jahrzehnten fortwährenden Beleidigungen der Linken gegenüber F.J. Strauß.

www.conservo.wordpress.com     1.11.2019
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