Kinderrecht ins Grundgesetz – Elternrecht vor dem Aus

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Der Zeitgeist klingelt an jeder Haustür: Kinderrechte vs. Elternrechte – ein raffinierter Aushebelungsversuch

Nein, für den Zeitgeist gibt es keine natürlichen Grenzen, keine Respektzonen mehr. Für den Zeitgeist sind wir Geschöpfe der Natur, denen jede Individualität ausgetrieben werden muß.

Den Zeitgeiststeuerern – von Karl Marx und der Frankfurter Schule infiltriert und motiviert – ist jedes Mittel recht, ihre menschenverachtende Ideologie durchzusetzen. Der Mensch als „Krone der Schöpfung Gottes“ ist entthront, Gott wird durch den „Neuen Menschen“ ersetzt und „Natur“ ist der neue Ober-Gott, dem alle zu huldigen und zu dienen haben. Schöne grüne Welt!

Ein Armutszeugnis der besonderen Art legen derweil die etablierten Parteien – allen voran SPD und CDU („C“?) – ab, die auf diesen Zug aufspringen und nicht merken, wohin er rollt.

Und so nimmt das Verhängnis seinen Lauf…

Der Bundestag debattierte über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz (GG). Das geht auf eine Koalitionsvereinbarung der CDU-SPD-Regierung zurück, wird aber auch von Grünen und Linken unterstützt. So ist eine für die GG-Änderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages durchaus realistisch.

Wirft man einen Blick in die Medien, möchte man meinen, alle seien sich einig: „Kinderrechte“ gehören ins Grundgesetz. Einwände scheint es nicht zu geben. Und wozu auch? Der Begriff „Kinderrechte“ klingt zu positiv, als daß hier kritische Töne überhaupt angebracht wären. Flyer_Bild

In Wahrheit ist das Thema komplexer, als man annehmen mag. 2013 und 2016 brachten SPD, Grüne und Linke Gesetzesentwürfe ein, um den alten linken Traum von „Kinderrechten“ im Grundgesetz wahr werden zu lassen. Doch die wissenschaftlichen Stellungnahmen, die für die Anhörungen des Rechtsausschusses (2013) und Familienausschusses (2016) in Auftrag gegeben wurden, machten ihnen einen Strich durch die Rechnung:

Die Mehrheit der Gutachter in beiden Anhörungen, darunter alle Rechtswissenschaftler, sprach sich gegen eine Verankerung der „Kinderrechte“ im Grundgesetz aus.

Trotz deren fundierten Argumenten knickten CDU und CSU bei den Koalitionsverhandlungen 2017 ein und vereinbarten, einen erneuten Gesetzesentwurf, der evtl. eine Grundgesetzänderung erforderlich macht, vorzulegen.

Keine Schutzlücke im Grundgesetz

Die Juristen haben eindeutig festgestellt, dass „Kinderrechte“ im Grundgesetz nicht nötig sind. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Das Grundgesetz weist somit keine Schutzlücke auf. Der Gesetzgeber betrachtet Kinder auch nicht als Objekt. Im Gegenteil, bereits heute muß dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.

„Kinderrechte“ hebeln das Elternrecht aus

Auch wenn immer wieder behauptet wird, Eltern bekämen mit den „Kinderrechten“ ein weiteres Hilfsmittel in die Hand, um die Interessen ihrer Kinder gegenüber dem Staat durchzusetzen, würde die Realität gegenteilig aussehen. Das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat im Grundgesetz (Artikel 6) ist ausgewogen und klug formuliert.

Die Einführung von gesonderten „Kinderrechten“ birgt die Gefahr, dieses Verhältnis zu stören, die Möglichkeiten für staatliche Eingriffe, Vorschriften und Inobhutnahmen zu erweitern und das natürliche Elternrecht zu schwächen.

Diese Gefahr wäre besonders hoch, wenn „Kinderrechte“ noch vor dem Elternrecht genannt würden oder wenn der Staat zum primären Anwalt der Kindesinteressen gemacht würde. Im Klartext:

Es stellt sich die dringende Frage, ob Elternrechte abgeschafft werden sollen.

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Zu diesem Thema erreicht mich ein Hilferuf der Sprecherin der Bewegung „Demo für alle“, Hedwig Freifrau von Beverfoerde, den ich mit der Bitte um Unterstützung gerne weitergebe:

Elternrecht vor dem Aus: Drei Gesetzesentwürfe für “Kinderrechte” vorgelegt – Jetzt aktiv werden!

Von Hedwig von Beverfoerde *)

Es ist soweit! Die „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe hat drei Vorschläge für eine Grundgesetzänderung vorgelegt. Mit schwerwiegenden Folgen für das Elternrecht. Jeder Bürger muss nun aktiv werden!

Vor wenigen Tagen präsentierte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe drei wortreiche Formulierungen für eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz, aus denen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) jetzt ihren konkreten Gesetzentwurf erarbeiten wird.

Bei allen drei Varianten springt sofort ins Auge: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor. Die Kinder werden unabhängig von ihren Eltern und somit nicht als Teil der natürlichen Einheit der Familie betrachtet. Auf diese Weise kann sich der Staat problemlos zum Anwalt der Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen.

Mehr noch: Durch die gefährlichste Textvariante würden zusätzlich die bereits bestehende „Kinderrechte-Industrie“ enorm aufgebläht und flächendeckend vermeintliche „Kinderschutzbeauftragte“, Ombudsstellen etc. aus dem Boden sprießen. Ungerechtfertigte Inobhutnahmen von Kindern würden weiter ansteigen und neben dem großen Leid betroffener Eltern und Kinder dem blühenden Pflegefamilien-Markt weiteren Aufwind bescheren.

Unter dem Vorwand, Kindern zu helfen, könnten staatliche Stellen Kinder und Eltern gegeneinander ausspielen und die gefährliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“ vollenden.

Fazit: Wir akzeptieren keine dieser drei Varianten. Finger weg vom Grundgesetz!

Mit dieser Haltung stehen wir längst nicht mehr alleine: Birgit Kelle hat eine kritische Analyse der Entwürfe vorgelegt; die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel und der Familienbund der Katholiken haben sich jüngst klipp und klar gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.

Steht das Elternrecht vor dem Aus? Wenn wir jetzt nicht aktiv werden, dann auf jeden Fall! Noch können wir die Entrechtung der Familien verhindern. Bitte kontaktieren Sie deshalb dringend Ihre Bundestagsabgeordneten im Wahlkreisbüro persönlich, telefonisch oder per E-Mail und machen Sie ihnen klar, daß Sie ihre künftige Stimme nur einer Partei und einem Abgeordneten geben werden, der bei der Abstimmung „Kinderrechte“ im Grundgesetz abgelehnt hat!

Dafür haben wir einen kurzen Aufklärungsfilm produziert, einen Flyer entworfen und die fünf wichtigsten Argumentedargelegt. Jetzt sind Sie am Zug.

Mit herzlichen Grüßen, Ihre Hedwig von Beverfoerde

P.S.: Wir bereiten aktuell noch weitere Aktionen dazu vor. Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz für das Elternrecht mit Ihrer Spende – per Überweisung oder per PayPal:

Vielen Dank!

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