(www.conservo.wordpress.com)
Von Helmut S. Roewer *)
Ein Ausflug in die politische Propaganda und ins Bundesamt für Verfassungsschutz
Das Wort der Menschenrechte wird in Deutschland überall im Munde geführt. Man staunt nicht schlecht, was heutzutage so alles zu den Menschenrechten gehört, und wie sich das Inhaltliche, von dem noch zu sprechen sein wird, verändert hat. Oftmals wird das Postulat der Menschenrechte in der Kombination unveräußerliche Menschenrechte benutzt. Der Zusatz macht zwar den Inhalt des Postulats nicht eben klarer, sondern bedeutet lediglich, dass hier etwas erwähnt wird, was einfach da ist und folglich nicht diskutiert werden kann. Nun denn, diskutieren wir es.
Mit der Ansicht, dass jeder Mensch der Träger individueller Rechte sei, betritt der neuzeitliche Mensch das Panoptikum der Weltgeschichte, jedenfalls in dem Teil der Erde, der sich damals als der Nabel der Welt wähnte. Ich reite auf dieser geografischen Einschränkung herum, weil ich gleich aufzeigen werde, dass die Sache mit den Menschenrechten tatsächlich örtlich begrenzt war und keineswegs universell (= überall auf der Welt geltend) ist.
Mit den Menschenrechten untrennbar verbunden war die Erkenntnis des Ich: Ich bin der Träger dieser Rechte. Sie gelten speziell für mich. Der mittelalterliche Mensch (in unseren Breiten) hätte über diese Aussagen gestaunt, wenn er sie denn überhaupt verstanden hätte. Um auf dem Teppich zu bleiben, sollte man hinzufügen, dass die Erkenntnis des Ich nicht das Anknipsen einer neuen Beleuchtung des Menschscheins war, sondern ein mühsamer, langwährender Prozess, den man heute als Aufklärung bezeichnet.
Die Aufklärung ist Gegenstand von Lob und Abscheu. Vor allem Konservative haben viel Tinte verspritzt, dass Negative herauszustreichen. Doch wie immer man schmollen mag, es ist kaum zu leugnen, dass die Aufklärung und die in ihrem Gefolge postulierten Menschenrechte in der Neuzeit in unseren Breiten einen ungeheuren Siegeslauf genommen haben. Die abendländische Kultur war mit diesen neuen Bausteinen so erfolgreich, dass ihre Protagonisten in der Lage waren, den Versuch zur Beherrschung der Welt zu wagen. Auch das geschah nicht mit einem Schlag, sondern entwickelte sich über einige wenige Jahrhunderte.
Einen ersten Ausflug in die praktische Politik unternahmen die Menschenrechte in der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776. Sie blieben – bei Lichte betrachtet – zunächst US-zentriert. Erst später nahmen sie als Teil des missionarischen American way of life ihren Weg in die Welt. Marksteine wurden das amerikanische Eingreifen in den im wesentlichen europäischen Ersten Weltkrieg und dann erst recht in den Zweiten Weltkrieg. Diese Aktivitäten beruhten auf dem Glauben, einen Kreuzzug zur Durchsetzung der Menschenrechte führen zu müssen.
Mit dem US-Präsidenten Franklin Roosevelt (Amtszeit 1933-45) kamen die Menschenrechte auf der Weltbühne an. Roosevelt schwebte die Einsetzung einer Weltregierung (unter seiner Leitung) vor. Die sollte die Fackel der Menschenrechte auch in den letzten dunklen Winkel der Welt bringen. Zu diesem Zweck betrieb er die Gründung der Vereinten Nationen, die heute noch so genannt werden, obwohl sie gar nicht so heißen.
Roosevelt erlebte das Scheitern seiner Idee nicht mehr, denn im April 1945 starb er. Nunmehr setzte der sowjetische Diktator, den die Amerikaner in ihrer Menschenrechts-Verblendung Uncle Joe nannten, durch, dass von der Weltregierungsidee nicht viel übrig blieb, sondern nur ein Staaten-Club, die UNO, in der fünf Staaten – einer davon war die Sowjetunion – das Sagen haben würden. Und damit er nicht überstimmt werden konnte, ließ Stalin sich ein Veto-Recht einräumen. Derart organisatorisch abgesichert, hatte er wenig einzuwenden, dass sich die Mitglieder der UNO den Menschenrechten verpflichteten und an der einschlägigen Erklärung berauschten. Es war für ihn und zahlreiche andere nichts als eine Absichtserklärung ohne Folgen.
In den nächsten Jahrzehnten schien die amerikanische Menschenrechtsoffensive unaufhaltsam Land um Land zu gewinnen. Zumindest sah es so aus. Das lag daran, dass Menschenrechte und Wohlstand wie ein Tandem auftraten. Spätestens in den 1980-er Jahren wurde die Diskrepanz offensichtlich: Menschenrechte und Wohlstand waren nicht voneinander abhängig. Das Tandem wurde beiseite gestellt, nur noch besonders hartgesottene Menschenrechts-Missionare glaubten an seine Funktionsfähigkeit. 1995 ist der US-Politologe Samuel Huntington mit einer spektakulären Studie The Clash of Civilizations (dt. Titel: Kampf der Kulturen) gegen die amerikanischen Weltbeherrschungs-Phantasien aufgetreten. Bei diesem Rundumschlag wurde auch mit der Legende von den universell geltenden Menschenrechten aufgeräumt.
Die Erkenntnisse aus Huntingtons Mammutwerk, in wenigen Sätze zusammengefasst, lauten so: Die Ideologie der Menschenrechte ist ausschließlich eine Veranstaltung der westlichen Welt. Andere Kulturen, namentlich die orthodox-russische, die chinesische, die indische, die japanische, die mohammedanische stehen dem Postulat der Menschenrechte ablehnend bis feindselig gegenüber. Vertreter dieser anderen Kulturen halten die Menschenrechts-Ideologie für eine Propagandawaffe, um ihnen den westlichen Willen aufzuzwingen. Die wirtschaftlich steile Aufwärtsentwicklung, vor allem in Ostasien zeige, dass Menschenrechte und Wohlstand nichts miteinander zu tun hätten.
Diesem Befund ist wenig entgegenzusetzen. Im Gegenteil: die von den Menschenrechts-Offensiven der USA betroffenen Länder geben klar zu erkennen, dass sie sich gegen Beglückungen der genannten Art mit der Waffe in der Hand wehren werden. Im Nahen und Mittleren Osten und in Ostasien wird diese Lektion derzeit für jedermann erkennbar erteilt. In den USA haben die dortigen strategischen Chefdenker bereits kurz nach der Jahrhundertwende die theoretischen und praktischen Konsequenzen gezogen: Sie vertreten nunmehr, dass es für die USA vorteilhafter sein kann, mit stabilen Diktaturen (die mit den Menschenrechten nichts am Hut haben) zusammenzuarbeiten, denn mit instabilen Demokratien.
Apropos instabile Demokratie. Deutsche Politiker halten an der Fiktion der universalen Geltung der Menschenrechte gusseisern fest. Außen wie innen. Das Mantra der Menschenrechte geistert durch Absichtserklärungen und Belehrendes, wenn sich Medienschaffende, Politikdarstellende, Menscheninslandholende und CO2-Absondernde in einer Art Dauerschleife ans niedere Volk wenden, das – selbstredend aufgehetzt durch Populisten – die Einhaltung des Rechtsstaats fordert. Denen gegenüber spricht man von den universalen Menschenrechten, die es zu beachten und einzuhalten gelte. Menschenrecht auf Dauerversorgung aus Steuer- und Sozialkassen, Menschenrecht auf ungebremste Einreise, Menschenrecht auf sexuelle Handlungen an Kindern und Tieren, Menschenrecht auf Ehe mit Jedermann und Jedersache und beliebig Vielen, Menschenrecht auf Gewalt gegen Andersdenkende (allerdings nur von Fall zu Fall), Menschenrecht auf Manipulation von Wahlen, Menschenrecht auf Lüge (wenn’s der guten Sache dient), Menschenrecht auf gewaltsame Herstellung von Menschenrechten in Afrika und Asien (weil alle so schrecklich gleich sind, und die armen Eingeborenen nicht wissen, was für sie gut ist), Menschenrecht auf Leugnung von Naturgesetzen, Menschenrecht auf die Verbreitung von Geschichtslügen. Die Liste lässt sich fortsetzen.
Die Geltung der Menschenrechte ist, der Leser weiß es, zur öden Propaganda verkommen. Wer die Menschenrechte in den Mund nimmt, will dirigieren, verbieten, die freie Meinung und deren Äußerung beschneiden. Wer das Mantra der Menschenrechte hinterfragt, ist – na raten Sie mal – ein Rechtsextremist (vulgo: Nazi, Faschist oder sonst noch was). Stimmt nicht? Doch stimmt. Ich empfehle die offizielle Homepage des Bundeamtes für Verfassungsschutz. Da steht es:
Unter Rechtsextremismus werden Bestrebungen verstanden, die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte ablehnen.
Ja, da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Denn im bislang noch geltenden Grundgesetz ist weder von der fundamentalen Gleichheit der Menschen die Rede, sondern nur davon, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 Abs. 1 GG), geschweige denn von der universellen Geltung der Menschenrechte, sondern ganz im Gegenteil vom örtlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Dieses gilt nicht universell, sondern in den ausdrücklich und namentlich aufgezählten Bundesländern und nur dort.
Doch aufgepasst, wenn Sie es wagen, das festzustellen, und zudem die Dreistigkeit besitzen, sich aufs Grundgesetz zu berufen, sind Sie ein Rechtsextremist. Willkommen im Club der Nazis.