Kinderrechte und Grundgesetz – Vorsicht vor einer Diskriminierung von Eltern

(www.conservo.wordpress.com)

Von Johannes Resch

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie unsere aktuelle Pressemeldung zu den „Kinderrechten“! Sie kann beliebig verbreitet werden. Bitte beachten Sie dabei auch die Resolution der Maaz-Stiftung, deren Unterzeichnung wir empfehlen. Auch diese sollte eine möglichst weite Verbreitung finden.

Beste Grüße

Dr. Johannes Resch, Verband Familienarbeit e.V.,

www.familienarbeit-heute.de

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02.12.2019

Kinderrechte und Grundgesetz

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.

Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde.                                            (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )

Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums vor:

 “Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.”

Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:

Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder. Alarmierend ist es jedoch, wenn die umfangreiche Beschreibung von Kindergrundrechten im Gesetzesvorschlag ohne Bezugnahme auf die Eltern auskommt. So erscheinen der „besondere Schutz der Familie“ nach Abs.1 und „das natürliche Recht der Eltern“ nach Abs. 2 GG nur als Randerscheinung. Fände dieser Absatz Eingang ins GG würde es der Rechtsprechung noch einfacher gemacht, über eine Bevormundung der Eltern zum Nachteil des Kindeswohls hinwegzusehen, als das ohnehin schon der Fall ist.

Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute. „Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus. Demgegenüber sind Schutz der Familie und des Elternrechts in der Regel auch der zuverlässigere Schutz der Kinderrechte. (Original: (http://familienarbeit-heute.de/?p=1834)

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Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert: https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/

www.conservo.wordpress.com 7.12.2019
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