Ein Dreiteiler über das Leben in der Lüge

(www.conservo.wordpress.com)

3-Affen-7f2a3ff2Teil 3: Verschweigen *)

(Die Teile 1 und 2 erschienen hier: https://www.conservo.blog/2019/12/11/verdraengen-verschweigen-vertuschen/ )

In Zeiten, wo das öffentliche Aussprechen der Wahrheit mit Amtsenthebung geahndet wird, bekommt der Unterschlagung von Meldungen, die den Verschleierungsintentionen der Machthaber zuwider laufen, existenzielle Bedeutung zu. Die Klarstellung „Es gab keine Hetzjagden in Chemnitz“, beendete nicht nur abrupt die Karriere des VS-Präsidenten Maaßen, sondern war ein wirksames Signal an alle Staatsbeamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Ab sofort war zweifelsfrei klar, daß seitens der Machthaber unerwünschte Verlautbarungen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, unerbittlich, mit härtesten disziplinarischen Maßnahmen, bestraft würden.

Auf allen Verwaltungsebenen, vom Behördenleiter auf dem Gipfel der Organigrammpyramide, bis zum Registraturgehilfen, der zwischen verstaubten Aktendeckeln und Spinnweben im Halbdunkel des Archivkellers  dahin dämmert, ist seitdem jedem bewußt, daß es eine existenzsichernde Maßnahme ist, das Maul zu halten.
Gestützt wird diese politisch korrekte Omerta seitens der Medienvertreter, in deren Ermessen es liegt, was die Skandalposaunen verkünden oder worüber der Mantel des Schweigens gelegt wird. Insofern ist das Recht der Öffentlichkeit auf objektive, wahrheitsgetreue Information keine konstante Größe, auf die man sich verlassen sollte.
Im Gegenteil: Wie manch anderes Bürger- und Abwehrrecht des Grundgesetzes, ist auch Artikel 5 zu einer Absichtserklärung degeneriert. Der Satz „Eine Zensur findet nicht statt“, ist nur unter dem Aspekt zutreffend, daß es noch kein offizielles Ministerium für Zensurmaßnahmen gibt. Noch nicht, denn die inoffiziellen Zensurmaßnahmen entfalten ihre Wirkung effektiv genug; durch zahllose, vom Staat alimentierte Institutionen mit Wächterfunktion und die eingangs beschriebenen Disziplinarmaßnahmen.

Dies vorausschickend, möchten wir an den Überfall auf eine Radfahrerin erinnern, der sich Ende Juli im Wald auf der Landstraße nach Schifferstadt ereignete, und der weder im Polizeibericht, noch in der Presse Erwähnung fand. Wir berichteten darüber: https://buergerprotestspeyer.de/2019/09/16/von-geruechten-und-einzelfaellen/

Auf wiederholte Nachfrage vom Redakteur des Informationsportals https://speyer24news.com/ und in meiner Eigenschaft als Stadtrat, erhielten wir am 14.11.2019 folgende Antwort vom Leiter der Polizeiinspektion Speyer:

Sehr geehrter Herr Schneider,
nachfolgend die Beantwortung Ihrer Anfrage(n): 

Wie bereits dem Mitglied Ihrer Wählergruppe, Herrn Kemmerich, (…) mitgeteilt wurde, besteht keine (gesetzliche) Verpflichtung der Polizei, die Presse und/oder Öffentlichkeit eigeninitiativ über Einsatzmaßnahmen und ihr bekannt gewordene Ereignisse zu informieren.  (…) Ausdrücklich keine Auswahlkriterien für eine proaktive Berichterstattung ist die Befriedigung von Einzelinteressen lokalpolitischer oder sonstiger Akteure oder die Bestärkung von Voyeurismus und Sensationsgier. (…).
Meines Erachtens sind die oben genannten Ausführungen für jeden verständlich (…).

Hinsichtlich der Nennung von Nationalitäten und Herkunft von Personen gibt in Rheinland-Pfalz (sic) keine landesweiten Anweisungen oder Direktiven. Die Polizei Speyer orientiert sich in ihrer eigenständigen Pressearbeit an der journalistischen Sorgfaltspflicht und damit am Pressecodex.

In einer “Zielvereinbarung für ein Miteinander ohne Vorbehalte” aus dem Jahr 2011, die zwischen dem Innenministerium, dem Sozialministerium, der Integrationsbeauftragten des Landes und der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz geschlossen wurde, wird sich ebenfalls an die Regeln des Pressecodexes angelehnt.

In der Vereinbarung heißt es: “Die Polizei Rheinland-Pfalz unternimmt (…) alles, um Diskriminierung zu vermeiden. Sie prüft bei ihrer Pressearbeit (…) gewissenhaft, ob für die Nennung der Nationalität beteiligter Personen ein polizeiliches Erfordernis vorliegt.”
Eine Einflussnahme auf die  Pressearbeit der Polizei findet nicht statt. Allerdings lassen sich Ihre aktuellen Anfragen (…) als einen subtilen Versuch zur politischen Einflussnahme auf die Pressearbeit der Polizei interpretieren. (…)

Bitte betrachten Sie meine Antwort zur  diesem  Thema als abschließend. Weitere Anfragen zur Thematik werden wir nicht mehr beantworten. 

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Stephan Weber
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ

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Wie ist all das zu deuten? Wir fassen zusammen:

1.  Eine Information der Öffentlichkeit wird ausdrücklich unterlassen, wenn die „Einzelinteressen lokalpolitischer Akteure befriedigt werden“. Unsere diesbezügliche Nachfrage, was das bedeute, wurde nicht beantwortet, weil angeblich „für jeden verständlich…“

Nach unserem Verständnis ist das so zu interpretieren: Wenn drei Schwarze, in 1500 Meter Luftlinie Entfernung von der AfA, eine Radfahrerin überfallen, könnte das von einzelnen Lokalpolitikern argumentativ als Beispiel angeführt werden, wonach sich die illegale, unkontrollierte Masseneinwanderung aus fremden Kulturen, nachteilig auf die öffentliche Sicherheit auswirkt.

2. Die polizeiliche Pressearbeit orientiert sich an journalistischer Sorgfaltspflicht und Pressecodex.
Dies bedeutet im Umkehrschluß, daß sie sich nicht am Informations- und Sicherheitsbedürfnis der Bürger orientiert. Das nicht verstummende Protestgeschrei „Lügenpresse!“ gibt außerdem  Zeugnis darüber, was von journalistischer Sorgfaltspflicht und Pressecodex inzwischen zu halten ist.

  1. „Eine Einflußnahme auf die Pressearbeit findet nicht statt.“ Wie war das?! Wenige Sätze zuvor wird ausführlich erläutert, daß die Berichterstattung einer „Zielvereinbarung für ein Miteinander ohne Vorbehalte“ unterliegt, also einer schwammigen, ethisch-moralisch aufgeladenen Vorgabe seitens der Landesregierung und politischer Akteure.  Während die Interessenbefriedigung und Einflußnahme von Lokalpolitikern ausdrücklich und vorwurfsvoll abgelehnt wird, beugt man sich dienstbeflissen der politischen Einflussnahme, wenn diese „von oben“ kommt. Hier hat sich jemand hoffnungslos in den eigenen Lebenslügen und den Fallstricken der politisch korrekten Heuchelei verheddert.
    Aufschlußreich das Plakat am Eingang der Polizeiinspektion Speyer, fotografiert Anfang Dezember2019.

Polizei-Charta-Vielfalt-1024x641Es ist offensichtlich, daß die Polizei seitens der Politik vor den ideologischen Multikulti-Karren gespannt wurde und eine Prioritätenverschiebung ist zu befürchten. Weg von der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, hin zum Erfüllungsgehilfen gesellschaftspolitischer Gesinnungskontrolle und –beeinflussung. Das Verschweigen von Fakten und Straftaten, die zu politisch unerwünschten  Folgerungen Anlaß geben könnten, ist ein erster Schritt.

Das einstige Motto: DIE POLIZEI DEIN FREUND UND HELFER taugt nur noch für verträumte Nostalgiker, die in ihrer Wahrnehmung in der Vergangenheit, irgendwo zwischen Kindheitserinnerungen  und Gutenachtgeschichten vom Sandmännchen, stehen geblieben sind.

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*) Matthias Schneider – Bürgerprotest Speyer | ©2019 – Alle Rechte vorbehalten.

www.conservo.wordpress.com      11.12.2019
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