Verachtung der Bürger! Bundestag verschleppt Bearbeitung unserer Petitionen

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Vera Lengsfeld: „Haben die Parlamentarier Angst davor, ein Votum abgeben zu müssen?“

Die „Gemeinsame Erklärung 2018“ ist ein am 15. März 2018 veröffentlichter Aufruf deutscher Autoren, Publizisten*), Künstler und Wissenschaftler, der sich gegen eine „Beschädigung Deutschlands“ durch eine „illegale Masseneinwanderung“ im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 richtete.

Der Beginn der Erklärung hatte folgenden Wortlaut:

„Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.“

(Vollständ. Text siehe https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_05/_17/Petition_79822.nc.html)

Initiatorin Vera Lengsfeld erklärte im Tagesspiegel, Ziel der Erklärung sei es, die bestehende „Migrationspolitik vom Kopf auf die Füße (zu) stellen“.

Die „Gemeinsame Erklärung 2018“ erreichte 165.290 Unterschriften und wurde am 16. Mai 2018 dem Ausschussvorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages übergeben (und dort als „Petition 79822“ registriert). Am 8. Oktober 2018 fand eine Anhörung der Petenten vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt, zu der auch Vertreter der Bundesregierung und Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien geladen waren.

Der Vorgang ist also mehr als „mehrere Monate“ (s.u.) alt. Diese Verzögerung verstößt gegen den Geist des Petitionsrechts.

Das Petitions-Grundrecht ist in Art. 17 Grundgesetz verankert. Der Bundestagsausschuss ist in Art. 45c GG geregelt. Die Gesetzeslage ist also so klar, daß sich das Parlament „eigentlich“ nicht drumherum mogeln kann.

Hier ein Auszug aus Wikipedia:

„Öffentliche Petitionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei öffentlichen Petitionen wird das Anliegen und die Begründung im Internet unter Bekanntgabe des Namens des Einreichenden eingestellt. Andere Personen, die die Anliegen für berechtigt halten, können diese Petitionen durch eine „Mitzeichnung“ unterstützen. Außerdem können die Nutzer über die Petitionen in einem Forum diskutieren.

Hierbei wird der Petitionstext zunächst für vier Wochen online gestellt und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens „unterschrieben“ werden, vorausgesetzt, diese sind im System angemeldet. Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können.

Ab 50.000 Unterstützern in dieser Zeit werden in der Regel „ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann jedoch mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird.“[13] Die öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses werden im Parlamentsfernsehen übertragen. Zudem sind die Sendungen ebenfalls im Internet[14] zu sehen und können dort jederzeit als Video-on-Demand auf der Webseite des Bundestages abgerufen werden.

Bevor eine eingereichte Petition als öffentliche Petition im Internet zur Diskussion und zur Mitzeichnung eingestellt wird, muss sie den Kriterien hierfür entsprechen.[15] Diese Überprüfung nimmt recht unterschiedlich Zeit in Anspruch und kann u. U. mehrere Monate betragen. Wird eine Petition, die als öffentliche Petition eingereicht worden ist, nicht veröffentlicht, weil sie den Kriterien hierfür nicht entsprochen hat, wird sie dennoch auf jeden Fall vom Petitionsausschuss behandelt; dann aber als Einzelpetition. Laut Aussage des Petitionsausschusses werden alle Petitionen vom Petitionsausschuss beraten und mit einer Empfehlung verabschiedet, über die der Deutsche Bundestag beschließt.[16][17] …“

Bewußte Verschleppung?

Wie heißt es im eben zitierten Text zur Bearbeitung einer Petition doch unmißverständlich?

„…Diese Überprüfung nimmt recht unterschiedlich Zeit in Anspruch und kann u. U. mehrere Monate betragen…“

„Mehrere Monate“ steht da und nicht „mehrere Jahre“! Und unsere Petition scheint ein verschlepptes Kind zu werden. Jedenfalls „kommt nichts“ aus dem Bundestag.

Das ist – in aller Deutlichkeit gesagt – eine Ohrfeige für die Petenten und ein miserables Signal an alle kritischen Bürger. Diesen Bürgern wird nicht etwa Mut gemacht, ihre kritische Meinung offen zu vertreten, sondern eher, den Mund zu halten. Das darf man getrost als Verhöhnung des mündigen Bürgers und Verachtung der Demokratie bezeichnen!

Dies wiederum veranlaßte jetzt die Initiatorin der „Gemeinsamen Erklärung“, Vera Lengsfeld, zu folgendem öffentlichem Appell, den ich selbstverständlich unterstütze:

Vera Lengsfeld´s öffentlicher Appell

„Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Gemeinsamen Erklärung.

es ist ein Jahr her, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gezwungen war, innerhalb weniger Wochen eine Öffentliche Anhörung zur Frage der Masseneinwanderung in Deutschland zu veranstalten. In beiden Fällen war dank Ihrer Mitwirkung das Quorum von 50.000 Unterschriften von Unterstützern von den Petenten weit überboten worden.

Die beiden Anhörungen, zuerst die Anhörung zur „Gemeinsamen Erklärung“ für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an unseren Grenzen und die Petition von Dr. Englmeier gegen den UN-Migrationspakt, der ursprünglich praktisch hinter dem Rücken der Öffentlichkeit für Deutschland verbindlich werden sollte, fanden ein breites Echo, vor allem in den freien Medien. Aber auch der Parlamentskanal hatte kaum je so hohe Einschaltquoten wie bei der Übertragung der beiden Anhörungen.

Allerdings stellte sich schon bei der Anhörung aus, dass die Petenten stark in ihren Möglichkeiten, der Öffentlichkeit ihre Position zu erklären, beschnitten wurden. Bei den strengen Regeln hatte jede Fraktion die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die jeweils in einer Minute beantwortet werden mussten. Allerdings wurden die meisten Fragen an die Bundesregierung gerichtet, obwohl die Fraktionen jederzeit die Möglichkeit haben, die Regierung schriftlich und mündlich zu befragen. In jeder Parlamentswoche gibt es extra eine Stunde „Regierungsbefragung“. In der Anhörung dienten also die Fragen an die Regierung vor allem dazu, die Zeit für die Petenten so weit wie möglich einzuschränken.

Nach der Anhörung hätten die Berichterstatter der Fraktionen die Pflicht, ihre Voten zur Petition abzugeben. Erst wenn alle Berichterstatter das getan haben, wird die Petition wieder auf die Tagesordnung gesetzt und über sie beschlossen. Im Falle unserer beiden Petitionen haben die Berichterstatter auch nach einem Jahr noch kein Votum abgegeben. Wer beim Petitionsausschuss nachfragt – und das heben neben den Petenten auch viele Unterstützer getan – bekommt man die lakonische Antwort, die Voten der Berichterstatter seien noch nicht vollständig. Ohne dem könne es keine weitere Bearbeitung geben.

Offensichtlich haben die Parlamentarier Angst davor, ein Votum abgeben zu müssen. Also scheint der Plan zu sein, die Sache bis zum Ende der Legislaturperiode zu verschleppen. Dass die Behandlung unserer Petitionen kein Einzelfall ist, beweisen mir zahlreiche Zuschriften von Lesern meines Blogs, die von ähnlichen Erfahrungen mit dem Petitionsausschuss berichten.

Dr. Englmeier, Ulrich Vosgerau als unser juristischer Berater und ich hatten uns deshalb entschlossen, eine Petition zur Veränderung des Petitionsrechts aufzusetzen. Allerdings weigerte sich der Petitionsausschuss mit fadenscheinigen Argumenten, diese Petition auf der Bundestagsseite zu veröffentlichen. Sie kann deshalb nur hier ( change.org:http://chng.it/TfyJ9ZWJ) unterstützt werden. Kern der geforderten Veränderung des Petitionsrechts ist, dass die Parlamentarier verpflichtet werden, eine Petition innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten, so dass Verschleppungen, wie wir sie gegenwärtig erleben, nicht mehr möglich sind. In Anhörungen soll es nur noch Fragen an die Petenten geben dürfen, weil die Bundesregierung von den Fraktionen auf andern Wegen befragt werden kann.

Nachdem wir ein Jahr lang Geduld bewiesen haben, der Petitionsausschuss sich bisher aber tot stellt, sind Dr. Englmeier, Ulrich Vosgerau und ich bereit, für die notwendige Veränderung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Es ist höchste Zeit unseren Abgeordneten klar zu machen, dass sie Volksvertreter sind und sich um die Anliegen des Souveräns zu kümmern haben. bitte unterstützen Sie deshalb unsere Petition zur Änderung des Petitionsrechts. Es muss uns gelingen, wie der eine Öffentliche Anhörung zu erzwingen!

Mit herzlichen Grüßen

 Ihre Vera Lengsfeld

Die Petition kann online unterstützt, oder ausgedruckt mit einer oder mehrerer Unterschriften, an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1, 11011 Berlin per Post oder per Fax 030 227 36878 geschickt werden.

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*) Peter Helmes (conservo), Publizist und Mitglied der „Vereinigung Freier Medien“, war einer der frühen Unterstützer der „Gemeinsamen Erklärung“ (siehe: https://www.conservo.blog/2018/05/24/bitte-nochmals-unterzeichnen-gemeinsame-erklaerung-2018-als-petition-freigeschaltet/ sowie: https://www.conservo.blog/2018/03/25/erklaerung-2018-klonovsky-der-gesinnungsterror-hat-begonnen/
www.conservo.wordpress.com     18.01.2020
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