(www.conservo.wordpress.com)
Von Klaus Hildebrandt
Liebe Freunde, liebe Politiker, liebe Medien,
ich gestehe gerne, dass ich mich früher wesentlich mehr um die “weichen” Themen wie Euthanasie und Abtreibung kümmerte. Die Erkenntnis, dass wir Bürger in sehr vielen Bereichen doch sehr stark von der Politik geprägt werden, ließ mich im Laufe der Jahre meinen Fokus auf die Politik verlegen, insbesondere nachdem die Kirchen Ihrem Evangelisierungsauftrag nicht mehr nachkommen und sich diese spätestens seit der Wiedervereinigung vor 30 Jahren voll unkritisch hinter die Politik stellten.
Nichtsdestotrotz: Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht in engem Zusammenhang zum Thema Abtreibung, womit ALFA mit seiner Kritik richtig liegt.
Niemand hat das Recht, einem Menschen das Leben zu nehmen und niemand darf einem Schwerkranken oder auch Gesunden bei dessen beabsichtigter Selbsttötung “assistieren”, denn die Verfügbarkeit des Lebens steht bestenfalls nur dem “Inhaber”, also dem Kranken bzw. Sterbenden selbst zu, so wie auch die Todesstrafe ja grundsätzlich verboten ist. Mit dem Sterben muss jeder selbst fertigwerden, wurde er doch auch bei seiner Zeugung nicht um seine Zustimmung gefragt. Insofern gibt es Dinge, die man einfach akzeptieren sollte. Wenn jemand freiwillig sterben will, sollte er auch für die entsprechenden Mittel sorgen, zumal ein Ableben idR schon auf natürliche Weise z.B. durch die Verweigerung der Nahrungsaufnahme möglich ist. Oft wird dem Sterbenden sogar – trotz tödlicher Diagnose – das Essen mit Gewalt zugeführt und seine Qual dadurch nur künstlich verlängert, was genauso falsch ist.Der Sterbende darf die Verantwortung für seinen späteren Tod niemandem anderen übertragen und niemand darf sich am Tod eines Menschen – und schon gar nicht gegen Geld – beteiligen.
Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht nun eingeleitete neue Gesetzeslage stützt sich auf das “Selbstbestimmungsrecht”, das wir aus der Abtreibungsdebatte ja schon ausreichend mit all seinen tödlichen Folgen kennen. In Deutschland verlieren auf genau dieser Argumentationsgrundlage jährlich mehr als 100.000 ungeborene Menschen ihr Leben.
Das Argument der Selbstbestimmung ist gefährlich und spricht eine für unsere Gesellschaft ganz existentielle Frage an, nämlich wo das Recht des Einzelnen mit dem des Nächsten und der Gemeinschaft noch vereinbart ist bzw. kollidiert.
Was diese “moderne” und dem Zeitgeist entsprechende Rechtsprechung bewirkt, hat nichts mit Verantwortung im Sinne der christlichen Nächstenliebe zu tun, und bietet oft nur die Möglichkeit, das Problem der Familienangehörigen und sicherlich auch der Ärzte elegant und “politisch korrekt” loszuwerden. Was aber könnte aus der Sicht eines Sterbenden “schöner” sein, als von den eigenen Angehörigen und Freunden bis zuletzt liebevoll betreut und begleitet zu werden, um danach zwanglos in den Tod zu gleiten, wobei sicherlich auch der Einsatz von medizinischen Schmerzlinderungsmitteln sinnvoll sein kann.
Politik und Rechtsprechung machen es sich hier zu einfach. Ich stimme dem Kommentar Herrn Hegers auf den Beitrag Felizitas Kübles vom Christlichen Forum und der Presseerklärung der ALFA-Bundesvorsitzenden Frau Cornelia Kaminski zu (siehe unten).
Es geht um grundlegende Werte zum einen – und die juristische Aushöhlung und Verdrehung von inzwischen völlig überzogenen Menschenrechten zum anderen.
Das ist auch der Hauptgrund, warum es mit unserem Land zurzeit drüber und drunter geht: Überall fehlt es an tragenden christlichen Werten, und wo diese fehlen, geht es nur noch bergab.
Alles nur noch egoistisch (selbstbestimmend), einfach, sauber, schnell weg, billig und “nur nicht genau hinschauen”! Die Unordnung im Lande ist selbstverschuldet und kommt von der Politik.
Klaus Hildebrandt
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(Gesendet: Mittwoch, 26. Februar 2020 um 15:59 Uhr, Von: “Christoph Heger”, Betreff: Verhängnisvolles Karlsruher Urteil: ALfA lehnt organisierte Selbsttötung ab)
Liebe Freunde der PRO BEWEGUNG,
dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist abzulehnen. Das BVerfG begründet es mit einem angeblichen „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, weitet also das vom Grundgesetz (GG) bestätigte Recht auf Selbstbestimmung auf den Selbstmord aus und missachtet damit die vom GG ebenfalls bestätigte sittliche Begrenzung dieses Selbstbestimmungsrechts. Zu dieser Begrenzung gehört auch das Verbot der Tötung eines Menschen, und der Selbstmord ist eben auch die Tötung eines Menschen. Aber das erlebt man immer wieder: Mit der Logik haben es unsere „Fortschrittlichen“ nicht so.
Was wird die nächste Folgerung dieses Fehlurteils sein? Ganz klar: Demnächst wird man nicht mehr jemanden, der sich gerade aufhängt, an seinem Selbstmord hindern dürfen. Es wäre ja eine Verletzung seines Selbstbestimmungsrechts!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christoph Heger