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Hiermit lehne ich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab
und widerspreche der Maskenpflicht meines Bundeslandes.
Dies begründe ich wie folgt:
I. Grundgesetz
- „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ (Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Mit der Maskenpflicht ist man dazu gezwungen, ein Objekt an seinem Körper zu tragen, das das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wie folgt einschränkt. Ein Mund-Nasen-Schutz verdeckt wesentliche Teile eines Gesichtes, insbesondere die Mundpartie. Vom Mundbereich geht jedoch ein essentieller Teil der Mimik – der zwischenmenschlichen Sprache – aus. Ist die Mimik durch einen Mund-Nasen-Schutz verdeckt, ist es nicht möglich, mit seinen Mitmenschen frei zu kommunizieren und seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Daher verstößt die Maskenpflicht gegen Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und ist demnach unzulässig.II. Gesundheitliche Gründe
- Durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes steigt die Rückatmung von Kohlendioxid signifikant an. Das kann zu folgenden, unmittelbaren Gesundheitsrisiken führen. Eine Doktorarbeit, die 2004 bei der Technischen Universität München eingereicht und 2005 von der Medizinischen Fakultät angenommen wurde, hat „die Auswirkungen des Tragens u.a. von einfachen Schutzmasken untersucht.“ Das Ergebnis: „Sofort nach Anlegen einer normalen dünnen OP-Maske atmet man viel mehr ausgeatmetes CO2 ein. Es kommt zu Müdigkeit, schnellerer Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche, schlechterer Feinmotorik.“ Da die Pflicht, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in allen Bundesländern „aus gesundheitlichen Gründen“ abgelehnt werden darf und die gesundheitlichen Gründen hier dargestellt wurden, nehme ich von diesem Recht gebrauch und lehne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen ab.
- Wie unter III. (1) & (2) von Experten bestätigt, überwiegt die Gefahr, sich bei unsachgemäßer Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes mit dem Virus zu infizieren, seinem Nutzen. Da ich ohne Unterrichtung durch medizinisches Fachpersonal keine sachgemäße Benutzung des Mund-Nasen-Schutzes sicherstellen kann, lehne ich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen ab.
III. Experten-Meinungen
- Der Notfallhilfedirektor der Weltgesundheitsorganisation (im Folgenden mit „WHO“ abgekürzt) Michael Ryan hat im Namen der WHO davon abgeraten, einen Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst krank ist. „Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass damit etwas gewonnen wäre. Das Risiko, sich beim falschen Abnehmen zu infizieren, birgt eine größere Gefahr als der Nutzen des Mundschutzes.“ (31.03.2020)
- Der Vorsitzende des Weltärztebundes Frank Ulrich Montgomery hält eine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes für falsch. „Wer eine Maske trägt, wähnt sich in Sicherheit.“ Bei unsachgemäßem Gebrauch können Masken sogar gefährlich sein. „Im Stoff konzentriert sich der Virus, beim Abnehmen berührt man die Gesichtshaut. Schneller kann man sich kaum infizieren“, warnt Montgomery. (23.04.2020)
- In einer Studie vom 20.03.2020 hat die Bauhaus-Universität Weimar untersucht, wie effektiv ein Mundschutz im Vergleich zu keinem und in den Ellenbogen-Husten ist. Das Ergebnis: „Hustet der Träger in eine handelsübliche Staubschutzmaske strömt die Atemluft genauso wie ohne Schutzmaßnahme primär nach vorn aus. Würde eine andere Person davor stehen, bringt die Maske überhaupt nichts.“ Selbst eine chirurgisch-medizinischer Mundschutz bietet keinen 100-prozentigen Schutz. Dagegen erweist sich das Husten in den Ellenbogen als sehr effektiv: „Die Tröpfchen haben keine Möglichkeit zu entweichen. Wenige Partikel können entweichen.“
- Das Robert-Koch-Institut weist im Artikel „COVID-19: Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen. Schutz vor Ansteckung“ darauf hin, dass „es keine hinreichenden Belege dafür gibt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, tatsächlich verringert.“
Virologe Prof. Dr. Christian Drosten stellte in einem Interview klar, dass ein Mundschutz die Verbreitung des Coronavirus nicht aufhält. „Damit hält man das nicht auf. Die technischen Daten dazu sind nicht gut.“ (29.01.2020)
Wie aufgeführt lehne ich aus gesundheitlichen Gründen und in Betrachtung der Aussagen von Fachexperten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab und weise vorsorglich darauf hin, dass der Zwang zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gegen Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt.
Außerdem erkläre ich, im Falle einer Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen die Zahlung eines Bußgeldes Einspruch einzulegen und der Zahlung erst nachzukommen, wenn höchstrichterlich festgestellt worden ist, dass eine Maskenpflicht grundgesetzkonform ist. https://t.me/coronafakten