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Von Albrecht Künstle
– Der Feind steht rechts, verkünden Haldenwang und Seehofer unisono
– Hier ein Blick auf die 110 Seiten zu ausländischer und islamischer Ideologie
Bundesinnenminister Horst Seehofer stellte am 9. Juli gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 vor. Anders als in den letzten beiden Jahren sind 2019 die politisch motivierten Straftaten um 14,2 Prozent 2019 angestiegen. „Rechtsmotivierte Delikte stiegen um 9,4 Prozent“; also müssen Straftaten anderer Politikbereiche noch stärker zugenommen haben, oder nicht? Dennoch sind sich diese Herrschaften einig, “Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist derzeit die größte sicherheitspolitische Herausforderung in Deutschland. Dem stellen wir uns entschieden entgegen“, wird verkündet, auf dass sich die Erwartungen der Bezahlmedien erfüllen mögen.
Ich will an dieser Stelle nicht auf den Linksextremismus eingehen, der auf den Seiten 32 bis 35 des Verfassungsschutzbericht nur kurz gestreift wird und in der Presseerklärung keine zehn Zeilen ausmachte – obwohl er stärker anstieg. Im eigentlichen Bericht nimmt der Linksextremismus immerhin 60 Seiten ein.
In meinem Statement geht es um den „Islamismus/islamischen Terrorismus“ sowie die „Sicherheitsgefährdenden und extremistischen Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)“, der immerhin 110 Seiten (!) erforderte. Schon das Inhaltsverzeichnis lässt tief blicken:
Islamismus/islamistischer Terrorismus
- Überblick 172
- Entwicklungstendenzen 173
- Organisationen und Personenpotenzial 180
- Internationale Konflikte und ihre Bedeutung für die Sicherheitslage
- Jihad-Schauplatz Syrien/Irak 182
- Jihad-Schauplatz Afghanistan/Pakistan 183
- Weitere Jihad-Schauplätze 184
- Internetpropaganda 185
- Reisebewegungen 189
- Gefährdungspotenzial 192
III. Salafistische Szene in Deutschland 193
- Antisemitismus im Islamismus 198
- Entwicklungen im legalistischen Spektrum 199
- Staatliche Maßnahmen 203
VII. Überblick mit Strukturdaten zu Beobachtungsobjekten 206
- „Islamischer Staat“ (IS) 206
- Kern-„al-Qaida“ 208
- „Al-Qaida im islamischen Maghreb“ (AQM) 209
- „Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel“ (AQAH) 211
- „Al-Shabab“ 212
- „Hai’at Tahrir al-Sham“ (HTS) 213
- „Tanzim Hurras al-Din“ (THD) 214
- „Hizb Allah“ 215
- HAMAS 217
- „Türkische Hizbullah“ (TH) 219
- „Hizb ut-Tahrir“ (HuT) 220
- „Muslimbruderschaft“ (MB) 221
12.1 „Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V.“ (DMG) 223
- „Tablighi Jama’at“ (TJ) 224
- Einfluss regierungstreuer Iraner auf in Deutschland lebende Schiiten
durch das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) 225
- „Milli Göruş“-Bewegung 226
15.1 Der „Milli Göruş“-Bewegung zuzuordnende Vereinigungen 227
- „Furkan Gemeinschaft“ 229
- „Hezb-e Islami-ye Afghanistan“ (HIA) 230
Dann geht es weiter mit Nicht-islamischem Ausländerextremismus:
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)
- Überblick
- Entwicklungstendenzen 232
- Entwicklung des Personenpotenzials 235
- „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) 236
- Reaktionen der PKK in Deutschland auf die Entwicklungen in der Türkei und im Norden Syriens 236
- Versammlungsgeschehen mit PKK-Bezug in Deutschland 238
- Rekrutierungsmaßnahmen 241
- Aktionsverhalten der PKK-Jugendorganisation 243
- Hierarchische Organisationsstruktur der PKK 244
- Finanzielle Situation 246
- Medienwesen der PKK 247
- Strafverfahren gegen Funktionäre der PKK 248
- Gefährdungspotenzial 249
III. „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C) 251
- Türkischer Rechtsextremismus („Ülkücü“-Bewegung) 257
- Überblick mit Strukturdaten zu Beobachtungsobjekten 264
- „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) 264
1.1 „Komalen Ciwan“/„Tevgera Ciwanen Şoreşger“ (TCŞ) 266
1.2 „Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in
Deutschland e.V.“ (NAV-DEM) 267
1.3 „Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V.“
(KON-MED) 268
1.4 „AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in
Deutschland e.V.“ (AZADI e.V.) 268
- „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C) 269
- „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“
(TKP/ML) beziehungsweise „Partizan“ 270
- „Marxistische Leninistische Kommunistische Partei“
(MLKP) 271
- Türkische Rechtsextremisten („Ulkucu“-Bewegung) 272
5.1 „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealisten vereine in
Deutschland e.V.“ (ADUTDF) 273
5.2 „ATİB – Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in
Europa e.V.“ (ATİB) 274
5.3 Weitere „Ulkucu“-Strukturen und unorganisierte Anhänger 275
- „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) 276
- Gruppierungen des extremistischen Sikh-Spektrums 278
7.1 „Babbar Khalsa International“ (BKI) 278
7.2 „Babbar Khalsa Germany“ (BKG) 279
7.3 „Sikh Federation Germany“ (SFG) 279
7.4 „Sikh Federation International Germany“ (SFIG) 280/81
Interessant wäre zu wissen, wie Seehofers Grundgesetzschutz den religiösen und ausländischen „ismus“ einstuft; rechts, links oder ignorant unpolitisch? Jedenfalls verfügt der Islam in Deutschland mit seinen 19 beobachteten Organisationen über einige „Flügel“ mehr als die AfD. Aber hier versagt wohl das Politlatein dieser Herren und weicht einer Art Sprachlosigkeit. Und werden die über 28.000 beobachteten Islamisten und die fast 29.000 anderweitig ausländischen Extremisten dieses Jahr 2020 noch stillhalten? Was wird der „Verfassungsschutz“ wohl in einem Jahr berichten müssen? Und werden die Allahu Akbar-Rufer von Stuttgart im nächsten V-Bericht erwähnt werden?
Und die Beobachtung der vielen auffällig gewordenen namhaften türkischen DiTiB-Moschee-Vereine sucht man vergeblich im „Verfassungsschutzbericht“. Vielleicht weil er ohnehin 400 Seiten umfasst und das Papier für die 2.000 Moscheevereine mit 1.000 Kaderschmieden nicht ausgereicht hätte. Oder weil sich deren Landsleute nach ihrer Etablierung in der Polizei und Bundeswehr auch schon im Bereich dieser Behörde des „Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat“ breitgemacht haben? Das wird man doch noch fragen dürfen.