(www.conservo.wordpress.com)
Von Dr. Johannes Resch*) |
In der CDU wird derzeit eine Frauenquote für die höheren Parteigremien angestrebt, die bis zum Jahre 2025 das Ziel von 50% erreichen soll. Kann das wirklich zu mehr Gerechtigkeit führen?
Vor gut 100 Jahren waren Frauen nicht wahlberechtigt. Das hatte Folgen, die bis heute nachwirken. So wird auf breiter Ebene der „Gender-Pay-Gap“ beklagt, der Frauen ärmer mache. Bei genauem Hinsehen ist die Benachteiligung aber gar nicht mehr direkt an das Geschlecht gebunden, sondern an die überwiegend von Frauen geleistete häusliche Erziehungsarbeit. Wird diese von Männern übernommen, geht auch die Benachteiligung auf die Männer über.
Dr. Resch vom Verband Familienarbeit dazu: „Auf die Spitze getrieben wurde die Diskriminierung der elterlichen Erziehungsarbeit und damit überwiegend der Frauen durch die von der Adenauer-CDU veranlasste Rentenreform 1957. Seitdem zahlen die erwerbstätig gewordenen Kinder an fremde kinderlose Rentner/innen meist höhere Renten als an die eigenen Eltern. Das ist die Folge davon, dass der Rentenanspruch sachwidrig allein an Erwerbsarbeit gebunden wurde, obwohl die Renten ausschließlich von den Kindern der jeweiligen Rentnergeneration bezahlt werden müssen. Die eigenen Renten einer Generation werden damit ausschließlich durch Kindererziehung und damit überwiegend von den Müttern erarbeitet und nicht etwa von den Rentnern selbst. Die Rentenbeiträge der Erwerbstätigen dienen dagegen zu 100% der Finanzierung der aktuellen Renten, tragen also zur eigenen Rente gar nichts bei.
So hat unsere Sozialgesetzgebung die Familie zu einem „unrentablen Unternehmen“ gemacht, in dem die Erziehungsarbeit und die Kinder zum Kostenfaktor geworden sind, während sie zuvor eine Investition in die eigene soziale Sicherheit bei Alter und Krankheit waren. Schon der 5. Familienbericht für die Bundesregierung (1994) hat das als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ gebrandmarkt. Eine Korrektur ist bis heute nicht erfolgt.“
Auch der „Gender-Pay-Gap“ ist vor allem die Folge unserer mütterfeindlichen Sozialgesetzgebung. Bei kinderlosen Frauen gibt es den „Gap“ kaum noch. Andererseits muss die Benachteiligung der Mütter immer von den Vätern mitgetragen werden. Es handelt sich also im Grunde um einen vom Gesetzgeber künstlich geschaffenen Parent-Pay-Gap. Eine Frauenquote wird an dieser politischen Fehlsteuerung nichts ändern. Um das Problem an der Wurzel zu packen ist eher eine Familienquote, die dem Bevölkerungsanteil von Eltern und Kindern gerecht wird, angezeigt.
Tatsächlich hat sich aber der Elternanteil z.B. im deutschen Bundestag nach der letzten Wahl von 68 % auf 62 % vermindert. Im 11. Bundestag (ab 1987) lag der Anteil der Eltern noch bei 81%. Die Präsenz von Eltern im Bundestag und damit auch die Vertretung der in die Zukunft gerichteten Kinderrechte hat sich also dramatisch verschlechtert.
Von einer Frauenquote ist nicht mehr Gerechtigkeit zu erwarten.