„Wer einen Menschen tötet, tötet die ganze Welt.“ – Sure 5,32: Eine Mahnung nur für Juden, nicht für Muslime

(www.conservo.wordpress.com)

Von Dr. Udo Hildenbrand

Wahrscheinlich kannte auch der islamische Mörder von Samuel Paty dieses Zitat. Es wird als Koransure 5,32 ausgegeben, ist in Wirklichkeit aber nur ein Fragment dieser Sure und will die Gewaltlosigkeit und die Friedfertigkeit des Islams belegen. Zuvor angestachelt durch tagelange islamische Hetze, hat Ansorow Abdulach, ein „Flüchtling“ tschetschenischer Herkunft, den Geschichtslehrer vor zwei Wochen in der Nähe von Paris auf archaisch-bestialische Weise ermordet. Und das Mordmotiv? Schmähung des Propheten. Der auf offener Straße enthauptete Samuel Paty hatte in seinem Unterricht das Thema Meinungsfreiheit am Beispiel von Mohammed-Karikaturen zur Diskussion gestellt.

Selbst wenn der 18jährige Terrorist die Sure 5,32 in ihrem vollen Wortlaut nicht gekannt haben sollte, dürfte er durch Indoktrination verstanden haben, dass sich der Islam das Recht herausnimmt, z. B. bei angeblicher Lästerung des Religionsstifters Mohammed die Todesstrafe zu verhängen und zu vollziehen. Dieses auch in Frankreich unter Muslimen wohl verbreitete Wissen führte auch seine Hand zu den tödlichen Messerstichen – und dann schnell zu seinem vermeintlichen „Märtyrertod“.

Die islamkritische Rede des französischen Staatspräsidenten Macron nach diesem Terrorakt von Nizza war einem pakistanischen Imam Anlass, per Videobotschaft den pakistanischen Präsidenten aufzufordern, „eine Atombombe auf Frankreich abzuwerfen“ (DIE WELT, 29.10.2020), und das heißt nichts anderes als ein ganzes Volk auszulöschen. Der Islam, die Friedens- und Barmherzigkeitsreligion pur! „Wer einen Menschen tötet …“

(Während ich diesen Text schreibe, kommt die Nachricht, dass – 13 Tage nach der Köpfung von Samuel Paty – ein 21jähriger Muslim aus Tunesien, der erst am 9. Oktober als „Flüchtling“ in Frankreich ankam, bei einer Gottesdienstfeier in der Basilika Notre-Dame von Nizza mit Allahu-Akbar-Rufen das nächste Messerattentat begangen hat. Drei Todesopfer sind zu beklagen. Dieser erneute islamkonnotierte Anschlag steht im Zusammenhang mit einer Reihe von Anschlägen auf christliche Gotteshäuser und auf andere christliche Ziele in den vergangenen Jahren. Wenige Stunden später wird an diesem Tag gemeldet: Ein weiteres Verbrechen dieser Art wurde gerade in Avignon verhindert. Und so geht´s offensichtlich weiter!)

Keine Proteste der „friedliebenden Muslime“ gegen islamische Blasphemie- und Apostasiegesetze

Wie immer bei ähnlichen durch Muslime verursachten Gewaltverbrechen wurden auch jetzt wieder von Islamverbänden Beileidskundgebungen veröffentlicht, in denen die Distanzierung von dem aktuellen Verbrechen zum Ausdruck kommt. Natürlich hat auch dieser Terrorakt ihrer Meinung nach nichts mit dem Islam, nichts mit „der noblen Botschaft des Islam“ zu tun. Doch mit der Bestsellerautorin und muslimischen Dissidentin Ayaan Hirsi Ali ist in diesem Zusammenhang hinzuweisen auf das

„grundlegende Problem, dass die Mehrheit der ansonsten friedlichen und gesetzestreuen Muslime nicht bereit ist einzugestehen, dass die theologische Rechtfertigung für Intoleranz und Gewalt in ihren eigenen religiösen Texten verwurzelt ist, und schon gar nicht, sich von diesen Texten zu distanzieren.“

An die Adresse der friedlichen, gemäßigten Muslime richtet Ayaan Hirsi Ali auch die Fragen: „

Wo bleiben die Proteste der Muslime gegen Blasphemie- und Apostasiegesetze? Wo sind die Muslime, die sich gegen die strenge Auslegung der Scharia auflehnen?“.

Um Blasphemie geht es auch in den aktuellen grausamen Verbrechen mit ihren weltweiten Folgen.

Der wohlklingende Aphorismus und seine Bedeutung

Mit dem Zitieren dieses verkürzten, kontextisolierten Koranverses 5,32, der eingangs genannt ist – „Wer einen Menschen tötet, tötet die ganze Welt“ – wollen Muslime zugleich einen hohen moralischen Anspruch des Korans signalisieren und dabei die Freudenbotschaft verkünden:

„Der Islam und wir Muslime sind friedfertig. In unserer Religion gilt das absolute Tötungsverbot.“

Von wegen, Ihr lieben Muslime!

Zur Richtigstellung dieser Aussage ist zunächst auf die Bedeutung und den ungekürzten Wortlaut der Sure 5,32 hinzuweisen. Das oft als Koransure 5,32 bezeichnete wohlklingende Satz „Wer einen Menschen tötet, tötet die ganze Welt“ ist ein Aphorismus, also eine Lebensweisheit, in der eine wichtige Erkenntnis über das menschliche Leben kurz und präzise auf den Punkt gebracht wird.

In einer philosophischen bzw. spirituellen Deutung könnte dieser Aphorismus von folgender These ausgehen, die dann zu entfalten wäre:

Jeder Mensch steht

unabhängig von Herkunft, Glaube und Geschlecht,

unabhängig auch von Hautfarbe und Nationalität

für die ganze Schöpfung, für die gesamte Welt.

Der Aphorismus „Wer einen Menschen tötet, tötet die ganze Welt“ steht allerdings nicht in dieser oder in ähnlicher Formulierung in dieser Koransure, nicht im Koran und auch nicht in einer anderen Ursprungsschrift des Islams. Wohl aber werden aus dieser Sure (legitimerweise) zusammengehörende Wortbruchstücke „herausgelesen“ und dann zu diesem Aphorismus zusammengefügt.

Der ungekürzte Wortlaut der Sure 5,32

Zum Verständnis des tatsächlichen, vollständigen Inhaltes der Sure 5,32 ist jedoch die Kenntnis des ungekürzten Textes grundlegend wichtig. In diesem Falle ist darüber hinaus aber auch das Wissen um den Inhalt der nachfolgenden Sure 5,33 von entscheidender Bedeutung. Beide Suren sind nämlich formal und inhaltlich eng aufeinander bezogen.

Zunächst aber wird nachfolgend der vollständige Wortlaut der Sure 5,32 zitiert. Sie nimmt Bezug auf die im alttestamentlichen Buch Genesis 4,8 berichtete Ermordung Abels durch seinen Bruder Kain.

„Aus diesem Grund (d. h. aufgrund dieses Brudermordes) haben wir den Kindern Israels vorgeschrieben, dass, wenn einer jemanden tötet, (und zwar) nicht (etwa zur Rache) für jemand (anderes, der von diesem getötet worden ist) oder (zur Strafe für) Unheil (das er) auf der Erde (angerichtet hat), es so sein soll, als ob er die Menschen alle getötet hatte. Und wenn einer jemand (w. ihn) am Leben erhält (w. lebendig macht), so soll es so sein, als ob er die Menschen alle am Leben erhalten (w. lebendig gemacht) hätte. Und unsere Gesandten sind doch (im Lauf der Zeit) mit den klaren Beweisen zu ihnen (d. h. den Kindern Israels) gekommen. Aber viele von ihnen gebärden sich nach (alle)dem maßlos (indem sie) auf der Erde (Unheil anrichten).“   (Übersetzung: Rudi Paret; Hervorhebungen: U.H).

Der Aphorismus: Kein koranischer Originalgedanke, keine Relevanz für Muslime

In dieser Koransure spiegelt sich kein koranischer Originalgedanke. Denn bereits in der jüdischen Lehrtradition (Mischna) aus dem 2. Jahrhundert nach Chr. heißt es:

„Denn jeder, der eine Seele Israels tötet, der gelte nach der Schrift wie einer,

der eine ganze Welt getötet hat.

Und jeder, der das Leben einer Seele Israels rettet,

der gelte nach der Schrift wie einer, der eine ganze Welt gerettet hat.“

In Sure 5,32 ist eindeutig die Rede von einer Vorschrift, die konkret und gezielt an die „Kinder Israels“, also an die Juden und keineswegs an die Muslime und ebenso wenig an die gesamte Menschheit gerichtet ist. Den Muslimen wird in Sure 5,32 also kein Tötungsverbot auferlegt. Ebenso wenig erhebt dieser Satz einen Anspruch auf universale Gültigkeit und Akzeptanz.

In dieser Sure wird das Tötungsverbot auch keineswegs auf alle Menschen ausgedehnt. Das Gegenteil ist der Fall: Den Muslimen wird gesagt, sie hätten sogar ein viel weiter gehendes Recht, Menschen zu töten. Das geht auch aus der Koransure 2,178 hervor: „

Ihr Gläubigen! Bei Totschlag ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben: ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein weibliches Wesen für ein weibliches Wesen“ (Übersetzung: Rudi Paret). Und in Sure 17,33 heißt es: „Wenn einer zu Unrecht getötet wird, geben wir [Allah] seinem nächsten Verwandten Vollmacht (zur Rache).“ (Übersetzung: ebd.)

Die verborgene Aussage in Sure 5,32: Mörderische Konsequenzen für Prophetenschmähung und Apostasie

Auch wenn der oben zitierte, der Sure 5,32 entnommene Satz, zunächst sehr ansprechend klingt, wird nur in der ungekürzten, vollständig zitierten Sure ein mehr als bedrohliches Aussagemoment – wenn auch nur indirekt – erkennbar, das hier aufgezeigt werden soll:

Die Formulierung „Unheil anrichten“ am Ende der Sure 5,32 bedeutet nach den vier islamischen Rechtsschulen ein Zweifaches:

1. Schmähung des Propheten sowie

2. Abfall vom islamischen Glauben.

Dabei gelten beide Verhaltensweisen im Islam als todeswürdige Verbrechen. (Zum „Unheil anrichten“ vgl. auch die Suren 2,205; 10,40).

Im Wissen um diese Lehrmeinung der höchsten islamischen Autoritäten ist bereits in der Sure 5,32, mit der man ein absolutes Tötungsverbot im Islam suggerieren möchte, dieses massiv bedrohliche Aussagemoment zumindest andeutungsweise erkennbar.

Die nachfolgende Sure 5,33 aber beinhaltet unverhohlen konkrete, äußerst bedrohliche Handlungsanweisungen. Wie aber lautet diese hochproblematische Koransure 5,33, die aus argumentationstaktischen Gründen häufig verschwiegen wird?

Die brutale Sure 5,33 mit Verstümmelungs- und Tötungslizenz

„Der Lohn derer, die gegen Gott und seinen Gesandten Krieg führen und (überall) im Land eifrig auf Unheil bedacht sind (?), soll darin bestehen, dass sie umgebracht und gekreuzigt werden oder dass ihnen wechselweise (rechts und links) Hand und Fuß abgehauen wird, oder dass sie des Landes verwiesen werden. Das kommt ihnen als Schande im Diesseits zu. Und im Jenseits haben sie (überdies) eine gewaltige Strafe zu erwarten.“  (Übersetzung: Rudi Paret; Hervorhebungen: U.H.).

In diesem Koranvers geht es somit nachweisbar keineswegs etwa um eine frohstimmende Ausdeutung der Vorgängersure 5,32, sondern um Androhungen „gewaltiger Strafen“ im Diesseits und im Jenseits. In der Konkretisierung geht es um Aufrufe zum Landesverweis sowie zur Verfolgung, zu grausamer Verstümmelung und zum Mord gegen alle, die „auf Unheil bedacht sind“ (Sure 5,32) bzw. „Verderben auf Erden anrichten“ (Sure 5,33).

Neun zusammenfassende Beobachtungen zu den Koransuren 5,32 und 5,33

1. Der Koranvers 5,32 berichtet von einer an die Juden gerichteten Vorschrift und verwendet dazu ein Zitat aus der jüdischen Lehrtradition: Ein Zitat also von Juden für Juden. .

2. Dieser Vers richtet sich nicht an die Muslime, auch nicht an die Menschheit insgesamt. Er stellt somit keinerlei Anforderungen an die Muslime und erhebt auch keinen Anspruch auf universelle Gültigkeit.

3. Der ansprechender Aphorismus „Wer einen Menschen tötet, tötet die ganze Welt“ ist als Fragment dem Koranvers 5,32 entnommen, suggeriert einen hohen moralischem Anspruch, beinhaltet jedoch kein ausdrückliches und generelles Tötungsverbot für Muslime.

4. Dieser Aphorismus der oft wahrheitswidrig als Sure 5,32 und damit als Weisung Allahs ausgegeben wird, verdeckt den bedrohlichen Inhalt der unverkürzten Sure und steht so im Dienst islamischer Vernebelungs- und Täuschungstaktik.

5. Die ungekürzte Sure 5,32 deutet lediglich indirekt an, dass das Töten in bestimmten Fällen zugelassen oder sogar vorgeschrieben ist. So sind sich die Rechtsschulen des Islam einig, dass der Abfall vom Islam und die Schmähung Mohammeds zum „unheilstiftenden Tun“ zählen und somit todeswürdige Verbrechen sind.

6. Der Beweis steht im folgenden Vers 5,33. Darin wird eindeutig zum religiös begründeten Töten aufgerufen, verbunden mit dem Aufruf zu Gewalthandlungen grausamster Art, wie Kreuzigen oder Verstummeln, nämlich eine Hand und einen Fuß abzuschlagen oder zum Landesverweis. Zusätzlich werden ewige Höllenstrafen angedroht.

7. Nur das unverkürzte Zitieren der beiden formal und inhaltlich eng miteinander verbundenen Koranverse 5,32 und 5,33 führt zum eigentlichen Sinn der Koranaussage.

8. Der als Vers 5,32 bezeichnete Satz „Wer einen Menschen tötet, tötet die ganze Welt“ ist als Argumentationshilfe zum Beweis der Gewaltlosigkeit des Islam völlig untauglich, zumal Vers 5,33 unmissverständlich davon spricht, dass Muslime zur religiös legitimierten Gewaltanwendung nicht nur befugt, sondern sogar dazu aufgerufen sind.

9. Die aufeinander bezogenen Koranverse 5,32 und 5,33 enthalten kein Tötungsverbot, sondern eine Tötungslizenz für Muslime. Sie stehen somit unübersehbar in der großen Reihe der Gewaltpassagen im Koran, die nach islamischem Selbstverständnis zu jeder Zeit und an jedem Ort ihre Geltung haben.

Vier Dokumente des Verschweigens des dunkel-bedrohlichen Kontextes von Sure 5,32

Ein Problem in der Diskussion mit Muslimen z. B. über die Gewalt im Islam ist immer wieder deren Behauptung, bestimmte Verse des Koran seien von Islamkritikern falsch übersetzt, aus dem Zusammenhang gerissen oder einfach falsch verstanden. Dazu zählt auch das Verharmlosen, Beschwichtigen und Relativieren – mehr als fragwürdige Haltungen, die auch von islamophilen „Ungläubigen“ ständig praktiziert werden. Besonders problematisch ist insbesondere auch das Verschweigen von Fakten der islamischen Lehre zu Krieg und Aufforderungen zu gewaltsamen Handlungen, obschon sie im Koran stehen und für jeden Lesekundigen überprüfbar sind. Eine Folge ist eine desinformierte bzw. verunsicherte oder auch eine getäuschte Öffentlichkeit. Denn ein bewusstes Verschweigen ist gewöhnlich auch ein bewusstes Täuschen. Und dieses Täuschen auch aus religiösen Gründen ist wiederum ganz selbstverständlich islamkonform, „Taqiyya“ genannt.

Dabei wird diese irreführende Methode des Ausblendens und Verschweigens von Muslimen etwa dann eingesetzt, wenn Koran-Aussagen inopportun, d. h. dem jeweiligen islamischen Anliegen wie z. B. der gesellschaftlichen Anerkennung des Islams in nichtmuslimischen Gesellschaften als abträglich angesehen werden.

Nicht nur in den islamkritischen Diskussionsangeboten, die seit Monaten überall auf öffentlichen Plätzen in Deutschlands stattfinden und auch im Internet übertragen werden, wird von muslimischen Diskussionsteilnehmern die Methode des Verschleierns, Verschweigens und Ausblendens praktiziert u.a. auch mit Hilfe der Koransure 5.32 in ihrem verkürzten und in diesem Falle verfälschenden Wortlaut. So auch in anderen (islamischen) Veröffentlichungen unterschiedlicher Art. Dies soll an folgenden vier Beispielen illustriert werden, wobei auch drei etwas bekanntere Namen in den Blick kommen:

1. In einer Markus-Lanz-Sendung“ des Jahres 2015 meinte wohl auch der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und Autor Jürgen Todenhöfer nahezu schwärmerisch, mit dem Koranvers 5,32 in der verschleiernden Kurzform „Wer einen Menschen tötet, tötet die ganze Welt“ die Friedensliebe des Islam beweisen zu können. Dabei hat auch er den problematischen Inhalt des unverkürzten Wortlautes der Sure 5,32, insbesondere aber die nachfolgende Sure 5,33 entweder aus Unkenntnis schlichtweg übersehen oder einfach aus Gründen seiner offensichtlich ausgeprägten Islamophilie wissentlich „vergessen“.

Letzteres dürfte bei seinen Islamkenntnissen wahrscheinlicher gewesen sein.

2. Aus einem nicht mehr nachvollziehbaren Anlass twitterte Sawan Chebli (Berliner SPD), allseits umtriebige Kandidatin bei der Bundestagswahl 2021, am 29.6.2019 folgenden „fromm“ gefärbten Text“:

„Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen! Wenn jemand einen Menschen tötet, so ist es, als habe er die ganze Menschheit getötet! Und wer einem Menschen das Leben rettet, so ist es, als habe er die ganze Menschheit gerettet!‘ (Koran 5:32)” Wir sind uns so nah. (Hervorhebungen: U.H).

Und wie steht´s eigentlich, liebe Frau Chebli, mit den in ihrem frommen Text zumindest angedeuteten „Gemeinheiten“ ziemlich grausamer Art, wie das Kreuzigen oder Verstümmeln, das Hand- und Fußabschlagen im Namen des „Allerbarmers“… auch der Landesverweis und die ewigen Höllenstrafen? Zu Ihrer Erleuchtung müssten Sie nur eine Koransure weiterlesen. Soviel Zeit muss doch wirklich sein.

3. In dem vom „Institut für Islamische Studien“ der Universität Wien im Internet veröffentlichten umfangreichen CEAI-Fachtext „Menschenrechte und Islam“ nimmt auch Mag. Michael Ameen Bezug auf die gekürzte Aphorismusform der Koransure 5,32 – erwartungsgemäß unter Vermeidung eines Hinweises auf deren Nachfolgesure 5,33 und ihren grausam-mörderischen Inhalt.

In dieser Veröffentlichung heißt es schönfärberisch: „Nach dem Qur‘an ist das Leben ein göttliches Geschenk an die Menschheit, das respektiert, geschützt und mit allen Mitteln verteidigte werden soll. Der Heiligkeit des menschlichen Lebens wird im Qur’an ein enormer Wert beigemessen. So heißt es in Qur’an 5:32: „[…]wenn irgendeiner einen Menschen tötet –es sei denn (als Strafe) für Mord oder für Verbreiten von Verderbnis auf Erden –, es sein soll, als ob er alle Menschheit getötet hätte; während, wenn irgendeiner ein Leben rettet, es sein soll, als ob er aller Menschheit das Leben gerettet hätte[…]“.

Daraus ergeben sich die zwei Prinzipien, wonach erstens, die Rettung eines Lebens verpflichtend ist, und zweitens, die ungerechtfertigte Tötung eines Menschen verboten ist. Um die Rechtfertigung einer Tötung festzustellen, bedarf es eines ordentlichen Verfahrens auf Basis von Gesetzen.“ (Hervorhebungen: U.H).

Die hier verwendete Übersetzung „Verbreitung von Verderbnis auf Erden“ entspricht der oben zitierten Übersetzung“ „Unheil anrichten“ (=Beleidigung Mohammeds sowie Apostasie mit den entsprechenden Folgen auch finaler Art). Der Autor dieses „Fachtextes“ spricht von einem ordentlichen Verfahren „auf Basis von Gesetzen“. Doch von welchen Gesetzen?

Offen und ohne islamische Taqiyya-Praxis hätte er doch auf die Scharia verweisen und etwa wie folgt formulieren müssen: „Um die Rechtfertigung einer Tötung festzustellen, bedarf es eines ordentlichen Verfahrens auf der Basis der Scharia“. Wohl auch ein Fall von Taqiyya!

4. Prof. Dr. Mouhanad Khorchide, bekannt insbesondere als Promulgator der Religion Mohammeds als „Barmherzigkeitsreligion“, Leiter des Zentrums für Islamische Theologie in Münster, verurteilte in seinem unten notierten Beileidsschreiben das islamisch motivierte Attentat auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ in Paris am 7.Januar 2015 „auf das Schärfste“. Mit seinem zweimaligen Hinweis auf den Aphorismus aus der Sure 5,32 vernebelte er dabei die wahre Ursache auch dieser weltweit wahrgenommenen Schreckenstat. Diese Ursache wird aber nur im ungekürzten Wortlaut der Sure zumindest angedeutet, in der Nachfolgesure aber erst offensichtlich wird: Die Schmähung Mohammeds und die mörderischen islamkonformen Folgen dieser Schmähtat. Das veröffentlichte Kondolenzschreiben hat folgenden Wortlaut:

„Wenn jemand einen Menschen tötet, so ist es, als hätte er die ganze Menschheit getötet“ (Koran 5:32)

Das Zentrum für Islamische Theologie Münster (ZIT) verurteilt das Attentat auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ auf das Schärfste und distanziert sich in aller Form von Gewalt im Namen jeglicher Religion, insbesondere des Islams. Das ZIT schließt sich der Trauer um die Opfer an und möchte gerade angesichts solcher furchtbaren Taten seinen Weg zur Etablierung eines reflektierten und authentischen Islamverständnisses weiter gehen. ´Wenn jemand einen Menschen tötet, so ist es, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben schenkt, so ist es, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben geschenkt´ (Koran 5:32).“ (Hervorhebungen: U.H).

Der Herr Professor hätte sich damals besser „in aller Form von Gewalt“ im gewaltaffinen Koran bzw.in seiner auf Gewalt basierenden Religion distanzieren sollen als in einer islamtypischen Überheblichkeit im Namen „jeglicher Religion“ zu sprechen. Verbunden mit einen Hinweis auf die nicht unerheblichen Finanzmittel, die ihm die Steuerzahler für die Ausstattung seines Institutes zur Verfügung stellen, müsste sich Prof. Khorchide nahezu sechs Jahre nach Abfassung seines oben zitierten Kondolenzschreibens eigentlich fragen lassen: Welche Forschungsziele zur offenkundigen Gewaltproblematik im Koran bzw. generell im Islam haben Sie zwischenzeitlich erarbeitet, welche Ergebnisse können Sie heute vorlegen?

Die Koransuren 5,32 und 5,33 in Übereinstimmung mit anderen Gewalt-Suren sowie auch mit der Geschichte des Islams

Die Fülle der über 200 Gewaltpassagen sowie die Tötungsaufrufe im Koran belegen unüberseh- und unwiderlegbar die falsche These vom gewaltfreien Islam. Zugleich auch die falsche These vom Tötungsverbot im Islam, die immer wieder begründet wird mit dem wohlklingenden als Sure 5,32 ausgegebenen Aphorismus „Wer einen Menschen tötet, tötet die ganze Welt“.

Zur Überprüfung dieser Feststellung sei auf die Lektüre der sehr begrenzten Auswahl folgender Koransuren verwiesen: 2,191; 193; 2,216; 4,74; 4,76; 4,89; 4,91; 4,104; 5,33; 8,12; 8,17; 8,39; 8,60; 9,5; 9,29; 9,30; 9,41; 9,52; 9,111; 9,123; 40,25; 47,4; 47,35; 61,3+4.

Nicht nur der Koran (und andere islamische Schriften), sondern zugleich auch die blutige und an Gewalttaten reiche Geschichte und die Gegenwart des Islams sind ein historischer und aktueller Beweis dafür, dass die ständig wiederholte Behauptung, der Islam sei eine Religion des Friedens, der Toleranz und der Barmherzigkeit äußerst fragwürdig ist bzw. schlichtweg der Wirklichkeit und der historischen Wahrheit widerspricht. So stehen fünf Fakten im Raum, die gegen die Behauptung von der Friedfertigkeit, Toleranz und Gewaltlosigkeit des Islam im Sinne von Frieden und Gewaltlosigkeit nach der UN-Menschenrechtscharta von 1990 sprechen:

1. der Koran mit der Fülle seiner Gewaltpassagen,

2. das Leben und Wirken Mohammeds, der für Muslime unantastbar ist und eine einzigartige Vorbildfunktion hat, festgehalten in der Sunna,

3. die Geschichte des Islam mit der Zerstrittenheit, dem Brudermord, den blutigen Auseinandersetzungen innerhalb der islamischen Denominationen in Geschichte und Gegenwart (z. B.Sunniten/Schiiten),

4. die islamischen Aggressionen, Expansionen und gewaltsamen Eroberungen in langen Jahrhunderten in Afrika, Asien und Europa,

5. die heute weltweit von Muslimen durchgeführte Islamisierung heißt in der Geschichte: Raub, Eroberung, Imperialismus, Kolonialismus, Versklavung, Apartheid, Gewalt bis hinein in die extremsten Formen. Wer daher – auch mit Berufung auf den Aphorismus aus der Sure 5,32 – behauptet, der Islam sei eine Religion des Friedens, der Toleranz und der Barmherzigkeit, − verhöhnt die schätzungsweise 270 Millionen Opfer islamischer Kriege einschließlich der Opfer der jahrhundertelangen Sklavenjagden von Muslimen in Schwarzafrika und anderen Ländern, − beleidigt die Urteilsfähigkeit all jener, die den Koran mit seinen Aufrufen zu Gewalt und Krieg gelesen haben und um die brutalen Expansionskriege der Muslime wissen, − versucht, die Gräueltaten heutiger Muslime als dem Islam widersprechende Auswüchse darzustellen, obschon jeder Lesekundige die menschenverachtenden „Gebrauchsanweisungen“ zum Umgang mit den Juden und den angeblich „Ungläubigen“ im Koran und in der Sunna nachlesen kann. Auch heutzutage werden alle Nichtmuslime als „Kuffar“, als Lebensunwürdige bezeichnet.

Kann mir jemand eine Frage beantworten?

Seit nahezu 25 Jahren beschäftige ich mich relativ intensiv mit dem Islam. Seitdem begleitet mich auch folgende Frage, deren Beantwortung in unserem demokratischen Land, in dem doch angeblich Religions- und Meinungsfreiheit herrschen, eigentlich problemlos sein sollte:

Mit welchen strafrechtlichen Folgen und mit welchen Reaktionen von Muslimen müsste ich rechnen bei folgendem Vorhaben: Alle Koransuren, die zu Gewalt und Totschlag gegen „Juden“, „Christen“ und andere „Ungläubige“ sowie auch zu deren Diskriminierung aufrufen, auf Plakaten aufmalen, sodann alle drei genannten Bezeichnungen durch die besonders gut lesbare Bezeichnung „Muslime“ ersetzen- und anschließend diese Plakate z. B. auf einem öffentlichen Platz einem größeren Publikum vorstellen? Bislang wurde meine Frage leider noch nicht beantwortet. Vielleicht ist sie auch einfach zu naiv.

www.conservo.wordpress.com       3.11.2020
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