Von Peter Helmes
Mein Geld gehört mir!? – Denkste!
Die EU will den Kampf gegen Geldwäsche verschärfen. Dafür hat sie jetzt ein Maßnahmenpaket vorgelegt, dessen Verwirklichung einen erheblichen Eingriff in die Freiheit der Bürger darstellen würde. Und es stellt – unausgesprochen – Bargeldzahler in den Verdacht, Verbrecher bzw. unredlich zu sein. Dafür gibt es keine Belege; und es darf erinnert werden, daß die großen Betrugsskandale der letzten Zeit, wie z.B. der Cum-ex-Steuerbetrug oder der Betrug bei Wirecard, bargeldlos abliefen. Und allen Versuchen zum Trotz: Bargeld bzw. das Bargeldloszahlen bleiben nach wie vor bei den Deutschen beliebt. Bargeld gilt für die meisten von uns so etwas wie gedruckte Freiheit.
„Kampf gegen Geldwäsche“ – Der digitale Euro kommt näher
Das ist offensichtlich Grund genug für Europas Währungshüter, eine digitale Version des Euro voranzutreiben; denn Bargeld und der Bargeldbestand lassen sich schlecht kontrollieren, solange die privaten Portemonnaies vor neugierigen Blicken geschützt sind. Da der „gläserne Bürger“ der EU-Politik – nicht nur da – als Musterbürger vorschwebt, zieht „Brüssel“ nun die Daumenschrauben an und will „mehr Transparenz“ in Gelddingen schaffen – was natürlich so niemand ausdrückt, sondern was dem arglosen Bürger als „Kampf gegen die Geldwäsche“ aufs Auge gedrückt wird:
Nun startet nämlich das „digitale Euro Projekt“, wie EZB-Chefin Lagarde am 14. Juli 2021 auf Twitter ankündigte. Die 24 monatige Testphase soll eine klare Trendwende in Richtung Digitalisierung sein. Das Ziel ist eine Analyse der Wirkung auf den Wirtschaftskreislauf der EU. Dazu erklärte Lagarde:
„Es ist neun Monate her, dass wir unseren Bericht über einen digitalen Euro veröffentlicht haben. In dieser Zeit haben wir weitere Analysen durchgeführt, Beiträge von Bürgern und Fachleuten eingeholt und einige Experimente durchgeführt – mit ermutigenden Ergebnissen. All dies hat uns zu der Entscheidung veranlasst, einen Gang höher zu schalten und das Projekt des digitalen Euro zu starten. Mit unserer Arbeit wollen wir sicherstellen, dass Bürger und Unternehmen auch im digitalen Zeitalter Zugang zur sichersten Form des Geldes, dem Zentralbankgeld, haben“ (https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2021/html/ecb.pr210714~d99198ea23.en.html).
Andere sind in Sachen Digitalwährung vorangeeilt – neben Schweden ist es China. Peking testet seit März 2020 die staatliche Digitalwährung Chinese Digital Currency Elektronic Payment (DCEP). Der US-Konzern Facebook will seine Währung Libra Ende des Jahres einführen.
Und auch in Deutschland nehmen die Möglichkeiten, Nutzung und Akzeptanz bargeldloser Zahlungen zu. 2018 markierte in Deutschland einen Wendepunkt: Im letzten Jahr ist im Einzelhandel erstmals mehr Umsatz mit der Karte als mit Bargeld gemacht worden.
Ja, wir alle werden digitaler. Befürworter einer Welt vollkommen ohne Bargeld glauben, daß wir Münzen und Scheine sowieso bald nicht mehr brauchen. Sie versprechen sich geringere Kosten und Vorteile bei der Kriminalitätsbekämpfung. Ob die Welt ohne Bares tatsächlich ehrlicher wird, ist aber umstritten. Konkrete Pläne zur Abschaffung des Bargelds gibt es im Euro-Raum allerdings (noch) nicht.
Neues Maßnahmenpaket der EU-Kommission mit vier Gesetzgebungsvorschlägen
Kein Wunder, daß „Brüssel“ an einer Änderung bastelt. Die EU-Kommission hat jüngst einen (sehr ernst zu nehmenden) Vorschlag unterbreitet:
Erstens soll eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen werden.
Zweitens ist ein einheitliches EU-Regelwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geplant.
Drittens ist eine aktualisierte Richtlinie mit Bestimmungen vorgesehen, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dazu gehören die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den EU-Mitgliedstaaten.
Viertens soll EU-weit eine Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro gelten. Auch Kryptowährungen wie der Bitcoin sollen stärker reglementiert werden, damit Transaktionen mit diesen Währungen künftig vollständig verfolgbar sind.
Der falsche Weg
Das aber nennt man „das Pferd von hinten aufzäumen“. Und es hat eher den Anschein eines Ablenkmanövers, mit dem die EU von den Versäumnissen in der Geldwäsche-Bekämpfung ablenken und die Verantwortung auf „die Verbraucher“ lenken will. Im Raum steht der schwere Vorwurf, die EU tue nicht genug gegen Geldwäsche. Barzahlungen in fünfstelliger Höhe dürften zwar für die meisten Verbraucher Seltenheitswert haben. In bestimmten Bereichen allerdings könnten Obergrenzen Probleme bereiten, etwa beim Gebrauchtwagenkauf. Viele Verkäufer dürften sich dabei ungern auf die Zusage verlassen, das Geld werde überwiesen. Auch hohe Mietkautionen werden häufig bar gezahlt.
Und nicht wenige Bürger bewahren Ersparnisse in Form größerer Beträge daheim oder an einem gut gesicherten Platz auf. Daran ist nichts Illegales. Das Geld wurde erarbeitet, versteuert, gespart. Wer künftig sein Geld wieder in Umlauf bringen will, käme mit der neuen Regelung unter größeren Rechtfertigungsdruck oder sogar unter (ungerechtfertigten) Verdacht.
Der Europäische Rechnungshof kam jüngst nach einer Prüfung zu dem Schluß, daß es deutliche Schwächen gibt. So wurde unter anderem bei den Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche sowie beim Eingreifen nach Feststellung eines Risikos eine unzureichende Koordinierung auf EU-Ebene festgestellt. „Die Schwächen der EU bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen ausgeräumt werden, und die Aufsicht durch die EU muß deutlich verstärkt werden“, forderte Chefprüfer Mihails Kozlovs danach.
Hohe Barzahlungen ließen sich nur schwer aufdecken und stellten für Straftäter somit eine gute Gelegenheit zur Geldwäsche dar, argumentiert die EU-Kommission weiter. Eine Bargeldobergrenze mache es Kriminellen schwerer, den illegalen Ursprung ihrer Erträge zu verschleiern. Terrorismusfinanzierung würde ebenso erschwert wie Schwarzarbeit. Denn anders als elektronische Einzahlungen oder Überweisungen hinterlassen Bargeldgeschäfte kaum Spuren. Somit könnte eine Obergrenze für Zahlungen mit Schein und Münze kriminelle Machenschaften eindämmen. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde sei ein EU-weites Limit von 10.000 Euro hoch genug, um den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel nicht infrage zu stellen. Gleichzeitig werde die wichtige Rolle des Bargeldes anerkannt.
Dagegen bezweifelt jedoch Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann, daß eine Bargeldobergrenze ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität ist: „Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, daß mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.“
Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hatte zudem schon vor Jahren gewarnt, ein Bargeldlimit öffne „das Tor für eine absolute Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher“. Das Recht auf anonymes Einkaufen müsse berücksichtigt werden.
Fazit: Eine Obergrenze für Barzahlungen ist ein völlig untaugliches Mittel im Kampf gegen illegale Geldströme. Der Bundesverband deutscher Banken hält eine solche Grenze für eine ‚symbolische, politische Entscheidung‘ ohne große Wirkung. Zudem greift eine Bargeldobergrenze in Grundrechte ein. Sie schränkt die Nutzungsmöglichkeiten unseres Bargeldes als Tauschmittel ein.
Wir Bürger könnten nicht mehr frei über unser Eigentum verfügen. Ein solcher Eingriff in unsere Freiheitsrechte ist nicht verhältnismäßig. Statt mit zweifelhaften Methoden gegen Geldwäsche und unbescholtene Bürger vorzugehen, sollte stärker die Kriminalität bekämpft werden, die jeder Geldwäsche naturgemäß vorausgeht.
Also, Hände weg von unserem Bargeld!!!
www.conservo.wordpress.com 25.07.2021