Von Matthias Schneider am 5. August 2021, Quelle: Bürgerprotest Speyer
Nach 18 Monaten Corona-Notstandsregime und allen damit verbundenen Kontroversen sind die Standpunkte der Meinungsgegner klar. Es geht heute vorwiegend nicht mehr um Fragen, wie die Eignung des PCR-Tests oder die Sinnhaftigkeit des Inzidenzwertes als Kriterium für die dauerhafte Notlage von nationaler Tragweite. Diese Standpunkte sind geklärt.
Die Frage, welche sich in der aktuellen Lage aufdrängt, betrifft den Kern unserer Freiheitsrechte und lautet: Haben die im Grundgesetz verankerten Rechte der Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit noch uneingeschränkte Gültigkeit oder unterliegen sie Vorbehalten und werden nach Ermessen der Obrigkeit nur noch im Ausnahmefall als eine Art Gnadenakt gegenüber privilegierten Gruppen gewährt?
Die Ereignisse von Berlin während der letzten Wochen geben eine klare Antwort.
Während am 24. Juli rund 80000 Anhänger der LGTBQ-Minderheit unbehelligt auf Berlins Straßen den Christopher Street Day feiern konnten, wurden eine Woche später die Protestveranstaltungen der Querdenker-Bewegung und anderer Kritiker des Corona-Notstandsregimes von den Behörden untersagt und mit brutaler Polizeigewalt unterbunden.
Die offizielle Begründung des Verbots bezog sich auf die Art der Kundgebung. Demnach waren Geh- und Stehversammlungen untersagt, weil bei denen mit Verstößen gegen die Masken- und Abstandpflicht zu rechnen war.
Wir können davon ausgehen, daß die verantwortlichen Apparatschiks des Berliner Senats, ihre Bullshit-Begründung selbst nicht glauben.
Vielmehr wollte man sich nicht dem Vorwurf aussetzen, man würde eine so verdienstvolle und staatstragende Gruppierung wie die LGTBQ-Minderheit diskriminieren. Da „Bunt und Vielfalt“ inzwischen als Markenkern der Bundesrepublik definiert wurde und de facto einen Stellenwert von Verfassungsrang eingenommen hat, war es außerdem eine Frage der ideologischen Gesichtswahrung seitens des rot-rot-grünen Senats, der schützenswerten Minderheit ihre „Gehveranstaltung“ zu erlauben.
Während sich also das verschwitzte CSD-Gezappel unter dem Heiligenschein des bunten Regenbogens durch die Straßen der Hauptstadt wälzen durfte, wurde den Querdenkern, ihren Unterstützern und anderen Kritikern der Corona-Politik, das Grundrecht auf Meinungsäußerung und Versammlung im öffentlichen Raum verwehrt.
Ein reiner Willkürakt derer, die sich bei jeder Gelegenheit als die Hüter der wahren Demokratie präsentieren, mit sophistischer Rabulistik arglistig verschleiert, um den Schein der Rechtstaatlichkeit zu wahren.
Darüber hinaus genossen die Querdenker keinen Schutzstatus, denn sie waren im Verlauf des letzten Jahres von der Politik kriminalisiert, für unzurechnungsfähig erklärt und mit allerlei widerlichen Attributen aus dem Schmutzkübel der Mainstream-Medien stigmatisiert worden.
Wir denken dabei an die SPD-Frontfrau Esken, die uns für ihre Wortschöpfung „Covidioten“ in Erinnerung bleiben wird oder Ministerpräsident Söder, der im Januar des Jahres von einer „Corona-RAF“ faselte und mit dieser Halluzination auf jedem Verschwörungstheoretiker-Wettbewerb einen Preis gewonnen hätte.
Viel problematischer als solcherlei populistisches Politikergeschwätz ist jedoch die Tatsache zu bewerten, daß der Verfassungsschutz zur Beobachtung der Querdenker-Bewegung eine neue Kategorie erfunden hat, nämlich die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“.
Auch hier wird mit gezinkten Karten gespielt, um die unbedarfte Öffentlichkeit zu verwirren.
Denn die Querdenker-Bewegung und ihre Unterstützer delegitimieren nicht die Bundesrepublik Deutschland als Staat, sondern üben Kritik an den von der Regierung verhängten Maßnahmen.
Tatsächlich bekennen sie sich ausdrücklich zur Demokratie und zum deutschen Grundgesetz,
nachzulesen hier:
https://querdenken-711.de/manifest/
Wer vor den Verfallserscheinungen unseres Rechtstaates, wie sie tendenziell schon vor einem Jahr erkennbar waren warnte, wurde verächtlich als Verschwörungstheoretiker abqualifiziert.
Was damals noch im Bereich des Möglichen lag, ist nach den Ereignissen von Berlin am 1.8.2021 leider zur Gewißheit geworden.
Wir stellen fest: Die gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit allen ihren Spaltungen, Zerwürfnissen, Schizophrenien, Freiheitseinschränkungen, Unterdrückungs- und Überwachungstatbeständen, hat eine höhere Eskalationsstufe, erreicht.
Man könnte sagen, Deutschland hat die Vorstufe eines latenten Bürgerkriegs erreicht. Die Polizei- und Ordnungskräfte werden nicht mehr zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und zum Schutz der Bürger eingesetzt, sondern um rigoros Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit zu unterdrücken, wenn es darum geht, die grundgesetzwidrigen und willkürlichenMaßnahmen des Corona-Notstandsregimes und die Impfpolitik der Regierung zu kritisieren.
Wir konnten miterleben, wie die Polizei am 1.8.2021 mit äußerster Brutalität gegen friedliche Versammlungsteilnehmer vorgegangen ist. Die offizielle und mediale Berichterstattung, wonach die Demonstranten die Polizei angegriffen hätten, ist eine Verdrehung der Tatsachen und dient zur Rechtfertigung der eigenen unverhältnismäßigen Gewaltanwendung.
Was da geboten wurde ist durchaus mit den Repressalien zu vergleichen, wie sie uns aus Weißrußland oder Hongkong berichtet werden.
Hier eine kurze Zusammenfassung von Reitschuster:
https://rumble.com/vkma4p-brutale-szenen-wie-berliner-polizei-bei-der-verbotenen-corona-demo-zugriff.html
Trauriger Höhepunkt ist der Tod eines 49-jährigen Teilnehmers, der nach polizeilicher Feststellung seiner Personalien an einem Herzinfarkt verstarb. Wir können davon ausgehen, daß ihm nicht die Heiligsprechung eines George Floyd zuteil wird und für ihn keine „White-Life-Matters“ -Bewegung auf die Straßen geht, um dieses himmelschreiende Unrecht anzuprangern.
Bildstrecken
- Friedliche Demonstrationszüge
2. Polizei überall